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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19   

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LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19 (https://dejure.org/2020,53094)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.11.2020 - 8 Sa 498/19 (https://dejure.org/2020,53094)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. November 2020 - 8 Sa 498/19 (https://dejure.org/2020,53094)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 2 TV-L, § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 314 Abs 2 BGB, § 681 BGB
    Außerordentliche fristlose Kündigung - Titular-Geschäftsführer - Weisungsgebundenheit - Pflichtenkreis - Abmahnung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung; Arbeitszeitbetrug; außerordentliche Druckkündigung; allgemeiner Feststellungsantrag; wichtiger Grund; außerordentliche fristlose Kündigung; Nebenpflichtverletzung; Außerordentliche fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de

    Abmahnung; Arbeitszeitbetrug; außerordentliche Druckkündigung; allgemeiner Feststellungsantrag; wichtiger Grund; außerordentliche fristlose Kündigung; Nebenpflichtverletzung; Außerordentliche fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (40)

  • ArbG Hamm, 24.04.2020 - 3 Ca 1709/19
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19
    Hiergegen wandte sich der Kläger mit der unter dem Aktenzeichen - 3 Ca 1709/19 - (Bl. 934 d.A) beim Arbeitsgericht Ludwigshafen anderweitig geführten Kündigungsschutzklage, die nicht Gegenstand des vorliegenden Berufungsverfahrens ist.

    Andernfalls wäre die nachfolgende Kündigungsschutzklage im Verfahren 3 Ca 1709/19 vor dem Arbeitsgericht Ludwigshafen gegen die Kündigung vom 6. November 2019 bereits als unzulässig abzuweisen gewesen, weil das Teilurteil vom 6. November 2019 dann bereits hierzu eine der Rechtskraft fähige Entscheidung enthalten hätte, vgl. § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO.

    Diese Entscheidung sollte einem gesonderten Rechtsstreit vorbehalten bleiben und war sodann Gegenstand des anderweitigen Verfahrens 3 Ca 1709/19.

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08

    Außerordentliche Kündigung - Umdeutung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19
    Nur bei Vorliegen erschwerender Umstände kommt auch eine außerordentliche Kündigung in Betracht (BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - Rn. 19).

    Der konkrete Inhalt dieser Pflicht ergibt sich aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis und seinen spezifischen Anforderungen (vgl. BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - Rn. 20).

  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83

    Kein Mutterschaftsurlaub für Väter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19
    Ausnahmsweise kann bereits eine einmalige Vertragsverletzung den nachhaltigen Willen erkennen lassen, den arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen zu wollen, etwa wenn der Vertragsbruch vom Arbeitnehmer angekündigt und bereits im Vorfeld vom Arbeitgeber die Kündigung diesbezüglich angedroht wurde (vgl. BAG 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - [kein Mutterschaftsurlaub für Väter]).

    Die Beklagte hat in diesem Zusammenhang insbesondere nicht behauptet, dass der Kläger, der zu diesem Zeitpunkt nur noch als weisungsgebundener Mitarbeiter der Frau Dr. E. vorläufig weiterbeschäftigt und deshalb ohne gesonderte Weisung nicht mehr andienungsverpflichtet war, sich auch für die Zukunft einer solchen Weisung verschließen wollte und dass zugleich von Frau Dr. E. für diesen Fall schon vorab der Ausspruch einer Kündigung angedroht worden war (vgl. dazu BAG 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 -).

  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 426/04

    Kündigungsschutzklage - allgemeine Feststellungsklage - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19
    Für den allgemeinen Feststellungsantrag muss der Kläger deshalb als schlüssige Klagebegründung zumindest die Möglichkeit weiterer Beendigungstatbestände behaupten (vgl. auch BAG 7. Dezember 1995 - 2 AZR 772/94 - zu III 2 a der Gründe mwN); das Feststellungsinteresse kann aber nur dann bejaht werden, wenn spätestens zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz durch konkreten Tatsachenvortrag weitere streitige Kündigungen oder sonstige Beendigungstatbestände, die den Bestand des Arbeitsverhältnisses in Frage stellen, in den Prozess eingeführt und zur Entscheidung des Gerichts gestellt wurden (vgl. Schwab NZA 1998, 342, 344; KR-Friedrich 10. Aufl. KSchG § 4 Rn. 243; BAG 12. Mai 2005 - 2 AZR 426/04 - zu B II 1 b der Gründe).

    a) Der Kläger ist nicht nach § 13 Abs. 1 Satz 2 iVm. §§ 4, 7 KSchG mit seinen Einwendungen gegen die Rechtswirksamkeit der Kündigung vom 16. November 2018 ausgeschlossen, denn die hiergegen gerichtete Klage ging bereits in Form des allgemeinen Feststellungsantrags mit der Klageschrift vom 17. August 2018 beim Arbeitsgericht Ludwigshafen ein und wurde im Kammertermin vom 10. April 2019 in einen punktuellen Kündigungsschutzantrag abgeändert (vgl. dazu auch Schwab NZA 1998, 342, 344; BAG 12. Mai 2005 - 2 AZR 426/04 - zu B II 1 b der Gründe).

  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19
    Eine solche "echte" Druckkündigung soll nach Auffassung des BAG als betriebsbedingte Druckkündigung (BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 39) gleichwohl zulässig sein, unterliege dann jedoch strengen Anforderungen.

    Das allein genügt zur Rechtfertigung einer Druckkündigung, die nur in existenzbedrohenden Ausnahmefällen denkbar sein dürfte (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - [betriebsbedingte Druckkündigung], nach der Rechtsprechung des BAG nicht. Bei ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern, wie vorliegend dem Kläger, kommt eine echte Druckkündigung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zudem lediglich als außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist in Betracht (ErfKo/Niemann 20. Aufl. BGB § 626 Rn. 185), die von der Beklagten ebenfalls nicht erklärt worden war.

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19
    Erst wenn der Arbeitnehmer zur Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung dauerhaft nicht mehr in der Lage ist oder vorwerfbar die ihm mögliche Arbeitsleistung zurückhält, kommt eine Vertragspflichtverletzung in Betracht (sog. low performer; vgl. BAG 17. Januar 2008 - 2 AZR 536/06 - Rn. 15; BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - zu B I 2 b der Gründe).

    Auch bloße Schlechtleistungen an sich berechtigen zum Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung, wenn sie auf ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers zurückgehen (low performer, grundlegend BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - zu B III 2 der Gründe; BAG 3. Juni 2004 - 2 AZR 386/03 - zu B III 1 der Gründe; überblicksartig: Friemel/Walk NJW 2010, 1557 ff; diess. NJW 2005, 3669 ff.; Glanz NJW-Spezial 2008, 82 f.; Maschmann NZA-Sonderbeilage 2006, 13 ff.).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19
    Als wichtiger Grund an sich sind in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers begangene Eigentums- und Vermögensdelikte bereits ab dem Versuchsstadium und schon im Bagatellbereich grundsätzlich anerkannt (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 16; BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 26; BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - zu II 2 b bb der Gründe mwN).

    Das gilt insbesondere in Fällen, in denen die Pflichtverletzung mit einem vorsätzlichen Verstoß gegen eine den unmittelbaren Vermögensinteressen des Arbeitgebers dienende Weisung einhergeht (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 30 mwN; KR-Fischermeier 10. Aufl. BGB § 626 Rn. 459).

  • BGH, 25.07.2002 - III ZR 207/01

    Zulässigkeit der Befristung des Anstellungsvertrags des Hauptgeschäftsführers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19
    Die Entscheidung des BGH vom 25. Juli 2002 - III ZR 207/01 - [stellvertretender Hauptgeschäftsführer einer Handwerkskammer] sei hier nicht einschlägig, weil der Kläger - insoweit unstreitig - angesichts seiner eingeschränkten Befugnisse nach außen nicht als Organvertreter aufgetreten sei (Bl. 423 d.A).

    Zutreffend hatte der Kläger bereits erstinstanzlich darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des BGH vom 25. Juli 2002 - III ZR 207/01 - deshalb auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar ist.

  • ArbG Siegburg, 14.08.2019 - 3 Ca 724/19
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19
    Mit Schreiben vom 21. Mai 2019 (Bl. 11 d.A - 3 Ca 724/19 -) erklärte die Beklagte zum fünften Mal die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

    Mit Beschluss vom 19. Juni 2019 - 3 Ca 724/19 - wurde dieses Verfahren zum hiesigen Verfahren hinzuverbunden.

  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19
    Eines Arbeitsangebots des Klägers bedurfte es angesichts der unwirksamen Kündigungen gemäß § 296 BGB nicht (BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 32; BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - zu I der Gründe).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung

  • LAG Köln, 12.04.2010 - 2 Sa 819/09

    Außerordentliche Folgekündigung bei vorsätzlich unwahrer Sachverhaltsdarstellung

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17

    Reisezeiten für Fortbildungsveranstaltungen - Dienstreisezeiten iSv. § 12 Abs. 8

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

  • BVerfG, 30.05.2018 - 1 BvR 1149/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Kündigung wegen eines

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76

    Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2012 - 9 Sa 676/11

    Arbeitszeitmanipulation - erneute Tatsachenfeststellung durch das

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten -

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 386/03

    Betriebsbegriff

  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 553/17

    Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung

  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 406/10

    Ergänzungsurteil - Kosten

  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 431/15

    Druckkündigung nach außerdienstlicher Straftat

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2020 - 7 Sa 490/19

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2011 - 5 Sa 155/11

    Befristeter Arbeitsvertrag, Unbefristetes Arbeitsverhältnis, Befristungsabrede,

  • BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 772/94

    Verhältnis Kündigungsschutzklage - allgemeiner Feststellungsantrag; beschränkte

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06

    Kündigung - Minderleistung

  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07

    Bezeichnung eines Stadtrats als "Dummschwätzer"

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

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