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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2019 - 8 Sa 12/19   

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LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2019 - 8 Sa 12/19 (https://dejure.org/2019,54116)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.12.2019 - 8 Sa 12/19 (https://dejure.org/2019,54116)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - 8 Sa 12/19 (https://dejure.org/2019,54116)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 44 TV-L, LehrArbZV RP, § 242 BGB
    Vergütung angestellter Lehrer für Mehrarbeit - Verwaltungsvorschrift Mehrarbeit Rheinland-Pfalz

  • IWW

    § 44 TV-L, § 44 Nr. 2 TV-L, §§ 6 bis 10 TV-L, § 2 Abs. 1 LehrArbZVO, § 3 LehrArbZVO, § 2 Abs. 2 LehrArbZVO, § 3 Abs. 1 LehrArbZVO, § 7 LehrArbZVO, § ... 615 BGB, § 4 LehrArbZVO, §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Landesmehrarbeitsvergütungsverordnung (LMVergVO), § 73 Abs. 2 LBG Rheinland-Pfalz, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, 44 Nr. 2 TV-L, §§ 6-10 TV-L, § 44 Nr. 2 Satz 2 TV-L, § 73 Abs. 2 Landesbeamtengesetz, § 3 Abs. 1 Landesmehrarbeitsvergütungsverordnung (LMVergVO), § 73 Abs. 1 Landesbeamtengesetz, § 73 Abs. 2 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz, § 3 Abs. 1 Nr. 3 LehrArbZVO, § 4 Abs. 1 LehrArbZVO, § 3 ArbZG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBG RP § 73 ; TV-L § 44
    Anwesenheitspflicht; angestellter Lehrer; Mehrarbeit; Praktikum; Regelstundenmaß; Unterrichtsausfall; Zuvielarbeit; Vergütung angestellter Lehrerin für Mehrarbeit

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 715/15

    Arbeitszeit einer an einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen eingesetzten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2019 - 8 Sa 12/19
    Die Klägerin erklärt, aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.10.2016 ( 6 AZR 715/15 ) ergebe sich nicht, dass die Arbeitszeit pauschal erhöht werden dürfe, um die im Stundenplan angeordneten Unterrichtszeiten, in denen die Lehrkraft nicht unterrichten konnte, zum Ausgleich heranzuziehen.

    Die Zulässigkeit der Verrechnung von Minusstunden nach einschlägigen beamtenrechtlichen Regelungen sei vom Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 20.10.2016 ( 6 AZR 715/15, Rn. 74 ) bestätigt worden, indem die von dem Land Nordrhein-Westfalen vorgenommene Verrechnung lediglich daran scheiterte, dass die Ausfallzeiten nicht in dem Verrechnungszeitraum nach der dort einschlägigen Regelung gelegen hätten.

    Im Übrigen habe das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 20.10.2016 (6 AZR 715/15) gesagt, dass die Grundsätze beamtenrechtlicher Mehr- und Zuvielarbeit auf Arbeitsverhältnisse nicht übertragbar seien, so dass schon deshalb irrelevant sei, ob zwingende dienstliche Verhältnisse vorlagen.

    Die Verweisung in § 44 Nr. 2 Satz 2 TV-L ist umfassend und bezieht nicht nur Gesetze und Verordnungen, sondern auch Verwaltungsvorschriften und Erlasse mit ein ( vgl. BAG 20.Oktober 2016 - 6 AZR 715/15 -, Rn. 29, juris ).

    Das Bundesarbeitsgericht verweist in seiner Entscheidung vom 20.10.2016 ( 6 AZR 715/15, Rn. 63) ebenfalls darauf, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit bei Anordnung von Mehrarbeit über die Pflichtstundenzahl hinaus durch die Stundenpläne von einem an bestimmte Voraussetzungen gebundenen beamtenrechtlichen Anspruch aus Treu und Glauben in Verbindung mit den Regeln über einen Ausgleich von Mehrarbeit, der auf den Ausgleich sogenannter Zuvielarbeit gerichtet ist, abstellt.

    Daneben wird ein unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch angenommen, der kein Verschulden des Mitgliedstaats bzw. des beklagten Landes als Untergliederung der Bundesrepublik Deutschland voraussetzt, jedoch ebenfalls an das Erfordernis der Geltendmachung des Anspruchs im Vormonat geknüpft ist und eine Überschreitung der von Artikel 6 Buchst. b der sogenannten Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG vorgegebenen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden grundsätzlich im Sieben-Tageszeitraum verlangt (vgl. BAG 20.10.2016 - 6 AZR 715/15 - Rn. 64, juris).

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen geht demgegenüber davon aus, der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sei wegen der Strukturunterschiede von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst auf Beamte nicht anzuwenden (BAG 20.10.2016 - 6 AZR 715/15 - Rn. 65-66, 68, juris).

    Die konkrete Festlegung ausschließlich des erstgenannten Teils der Dienstpflichten von Lehrern erklärt sich daraus, dass ihre Arbeitszeit nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während sie im Übrigen entsprechend der pädagogischen Aufgabe wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen etc. nicht im Einzelnen in überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur - grob pauschalisierend - geschätzt werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. Bundesverwaltungsgericht 23.06.2016 - 2 C 24/14 - Rn. 19, juris, vgl. auch BAG 20.10.2016, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2019 - 8 Sa 12/19
    Die Beklagte erklärt, es sei irrelevant, ob zwingende dienstliche Verhältnisse für die Anordnung von Überstunden iSd. § 73 Abs. 2 LBG Rheinland-Pfalz i. V. m. § 44 Nr. 2 TV-L vorgelegen hätten, denn trotz des grundlegenden Unterschieds zwischen rechtmäßiger Mehrarbeit und rechtswidriger Zuvielarbeit sei im Ergebnis auf die Vorschriften des Mehrarbeitsrechts zurückzugreifen, da es in beiden Fällen um einen Ausgleich für überobligatorische Heranziehung eines Beamten zum Dienst gehe ( auch nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung: Bundesverwaltungsgericht 26.07.2012 - 2 C 29/11 - BVerwGE 143, 381-396, Rn. 35 ).

    In beiden Fällen geht es um einen Ausgleich für eine überobligationsmäßige Heranziehung des Beamten zum Dienst (Bundesverwaltungsgericht 26.07.2012 - 2 C 29/11 - Rn. 26, 34-35, juris).

  • BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 27.09

    Teilzeitbeschäftigung; Lehrer; Mehrarbeit; Ungleichbehandlung; ausgleichsfreie

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2019 - 8 Sa 12/19
    101 Greift der Beamte die Anordnung von Mehrarbeit nicht an, so ist nicht von Zuvielarbeit, sondern von Mehrarbeit auszugehen (Bundesverwaltungsgericht 23.09.2010 - 2 C 27/09 - Rn. 11, juris).
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 24.14

    Beamter; Lehrer; Dienstfähigkeit; Dienstunfähigkeit; Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2019 - 8 Sa 12/19
    Die konkrete Festlegung ausschließlich des erstgenannten Teils der Dienstpflichten von Lehrern erklärt sich daraus, dass ihre Arbeitszeit nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während sie im Übrigen entsprechend der pädagogischen Aufgabe wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen etc. nicht im Einzelnen in überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur - grob pauschalisierend - geschätzt werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. Bundesverwaltungsgericht 23.06.2016 - 2 C 24/14 - Rn. 19, juris, vgl. auch BAG 20.10.2016, a.a.O.).
  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 274/18

    Betriebliche Altersversorgung - unzulässige Berufung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2019 - 8 Sa 12/19
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es jedoch nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 14.05.2019 - 3 AZR 274/18 - Rn. 18; 14.03.2017 - 9 AZR 633/15 - Rn. 11, juris).
  • BGH, 10.03.2015 - VI ZB 28/14

    Inhaltsanforderungen an eine Berufungsbegründung: Unschlüssige und/oder rechtlich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2019 - 8 Sa 12/19
    Ergibt sich die Entscheidungserheblichkeit des behaupteten Rechtsverstoßes unmittelbar aus dem angefochtenen Urteil iVm. den Ausführungen in der Berufungsbegründung, bedarf sie keiner gesonderten Darlegung ( vgl. BGH 10.03.2015 - VI ZB 28/14 - NJW 2015, 1458) .
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 4 S 1000/18

    Zeitnahe Geltendmachung eines unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruchs bzw.

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2019 - 8 Sa 12/19
    Hiervon unabhängig ist es dem Beamten in dem von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägten Verhältnis zu seinem Dienstherrn zuzumuten, seinem Begehren auf Gewährung von zeitlichem Ausgleich frühzeitig Ausdruck zu verleihen, zumal an einen solchen Antrag keine hohen Anforderungen zu stellen sind (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 20.11.2018 - 4 S 1000/18 - Rn. 27 m. w. N., juris).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01

    Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2019 - 8 Sa 12/19
    Das gilt erst recht, wenn der Arbeitnehmer davon ausgeht, die vom Arbeitgeber gewährte Leistung stünde ihm bereits aus einem anderen Rechtsgrund zu (vgl. BAG 20.08.2002 - 9 AZR 261/01 - Rn. 68, juris; BAG 17.03.2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 21, juris ).
  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09

    Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2019 - 8 Sa 12/19
    Das gilt erst recht, wenn der Arbeitnehmer davon ausgeht, die vom Arbeitgeber gewährte Leistung stünde ihm bereits aus einem anderen Rechtsgrund zu (vgl. BAG 20.08.2002 - 9 AZR 261/01 - Rn. 68, juris; BAG 17.03.2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 21, juris ).
  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 633/15

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2019 - 8 Sa 12/19
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es jedoch nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 14.05.2019 - 3 AZR 274/18 - Rn. 18; 14.03.2017 - 9 AZR 633/15 - Rn. 11, juris).
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