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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2020 - 6 Ta 209/19   

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https://dejure.org/2020,4163
LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2020 - 6 Ta 209/19 (https://dejure.org/2020,4163)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.02.2020 - 6 Ta 209/19 (https://dejure.org/2020,4163)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - 6 Ta 209/19 (https://dejure.org/2020,4163)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 120a ZPO, § 59 Abs 1 S 1 RVG, § 286 InsO, § 294 Abs 1 InsO, § 295 InsO
    Prozesskostenhilfe - nachträgliche Ratenzahlungsanordnung - Insolvenzverfahren

  • IWW

    § 120a ZPO, §§ ... 11 Abs. 1 RPflG, §§ 127 Abs. 2 Satz 2, 3 ZPO, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, 78 Satz 1 ArbGG, § 120a Abs. 1 ZPO, § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG, §§ 38, 87 InsO, § 38 InsO, § 87 InsO, § 115 ZPO, § 89 InsO, §§ 286 ff. InsO, §§ 294 Abs. 2, 295 Abs. 1 Nr. 4 InsO, § 294 Abs. 1 InsO, § 89 Abs. 1 InsO, § 287 Abs. 2 InsO, § 295 InsO, § 127 Abs. 4 ZPO, §§ 78 Satz 2, 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtskosten; Insolvenzforderung; Insolvenzgläubigerin; Insolvenzverfahren; Prozesskostenhilfe; Ratenzahlungsanordnung, nachträgliche; Rechtsanwaltsgebühren; Restschuldbefreiung; keine Geltendmachung bereits angefallener Kosten durch die Staatskasse im Wege einer ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der nachträglichen Anordnung von Ratenzahlungen im Rahmen der Prozesskostenhilfe nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der betreffenden Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2020, 486
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.08.2019 - XII ZB 119/19

    Zur Frage, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der nachträglichen Anordnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2020 - 6 Ta 209/19
    13 Anderer Auffassung nach stellt ein vor der Insolvenzeröffnung entstandener Anspruch der Staatskasse auf Gerichtskosten und auf nach § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG auf sie übergegangene Gebührenansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts eine Insolvenzforderung dar, die nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens - und damit nicht im Wege einer nachträglichen Zahlungsanordnung gemäß § 120a ZPO - geltend gemacht werden kann (vgl. BGH 20. August 2019 - XII ZB 119/19 - Rn. 13 ff., OLG Frankfurt 03. Januar 2019 - 5 WF 133/18 - Rn. 14 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 19. Dezember 2011 - 10 Ta 271/11 - Rn. 7 und 5. Januar 2011 - 10 Ta 266/10 - juris Rn. 10 ff., jeweils zitiert nach juris).

    Zu den von dieser Durchsetzungssperre erfassten Insolvenzgläubigern gehört auch die Staatskasse, soweit ihre Ansprüche gegen den Insolvenzschuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind (vgl. insgesamt BGH 28. August 2019 - XII ZB 119/19 - Rn. 14 f., mwN, zitiert nach juris).

    Maßgeblich dafür, ob ein Beteiligter über einzusetzendes Einkommen verfügt, bleibt insoweit allein § 115 ZPO (vgl. BGH 28. August 2019 - XII ZB 119/19 - Rn. 23 - aaO; LAG Rheinland-Pfalz 5. September 2012 - 10 Ta 142/12 - Rn. 9, zitiert nach juris).

    bb) Demnach ist die Staatskasse Insolvenzgläubigerin für die Gerichtskosten, die bereits bei Insolvenzeröffnung angefallen sind, sowie für die Rechtsanwaltsgebühren, und zwar unabhängig davon, wann der Forderungsübergang auf die Staatskasse (§ 59 Abs. 1 Satz 1 RVG) erfolgt ist, denn die Legalzession lässt den übergegangenen Vermögensanspruch unberührt (BGH 28. August 2019 - XII ZB 119/19 - Rn. 16, aaO).

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 288/03

    Zeitliche Geltung des Abtretungsverbots

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2020 - 6 Ta 209/19
    Hieraus folgt, dass das Zwangsvollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO umfassend zu gelten hat (vgl. BGH 13. Juli 2006 - IX ZB 288/03 - Rn. 9., aaO).

    Das Vollstreckungsverbot während der Laufzeit des Restschuldbefreiungsverfahrens gilt auch für Insolvenzgläubiger, die am Insolvenzverfahren nicht teilgenommen haben und die der Schuldner nicht in das Vermögensverzeichnis aufgenommen hat (vgl. BGH 13. Juli 2006 - IX ZB 288/03 - Rn. 8 ff., zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2011 - 10 Ta 266/10

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Verbraucherinsolvenz -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2020 - 6 Ta 209/19
    13 Anderer Auffassung nach stellt ein vor der Insolvenzeröffnung entstandener Anspruch der Staatskasse auf Gerichtskosten und auf nach § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG auf sie übergegangene Gebührenansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts eine Insolvenzforderung dar, die nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens - und damit nicht im Wege einer nachträglichen Zahlungsanordnung gemäß § 120a ZPO - geltend gemacht werden kann (vgl. BGH 20. August 2019 - XII ZB 119/19 - Rn. 13 ff., OLG Frankfurt 03. Januar 2019 - 5 WF 133/18 - Rn. 14 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 19. Dezember 2011 - 10 Ta 271/11 - Rn. 7 und 5. Januar 2011 - 10 Ta 266/10 - juris Rn. 10 ff., jeweils zitiert nach juris).

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewirkt lediglich eine Stundung der entstandenen Forderung bzw. ein Einziehungsverbot und eine Forderungssperre (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 05. Januar 2011 - 10 Ta 266/10 - Rn. 10, mwN, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 03.01.2019 - 5 WF 133/18

    Auswirkungen der Privatinsolvenz auf Verfahrenskostenhilfe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2020 - 6 Ta 209/19
    13 Anderer Auffassung nach stellt ein vor der Insolvenzeröffnung entstandener Anspruch der Staatskasse auf Gerichtskosten und auf nach § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG auf sie übergegangene Gebührenansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts eine Insolvenzforderung dar, die nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens - und damit nicht im Wege einer nachträglichen Zahlungsanordnung gemäß § 120a ZPO - geltend gemacht werden kann (vgl. BGH 20. August 2019 - XII ZB 119/19 - Rn. 13 ff., OLG Frankfurt 03. Januar 2019 - 5 WF 133/18 - Rn. 14 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 19. Dezember 2011 - 10 Ta 271/11 - Rn. 7 und 5. Januar 2011 - 10 Ta 266/10 - juris Rn. 10 ff., jeweils zitiert nach juris).

    Dies würde zu einer Privilegierung der Staatskasse als Insolvenzgläubigerin führen, die die Insolvenzordnung - von gesetzlichen Ausnahmefällen abgesehen - gerade verhindern will (vgl. OLG Frankfurt - 03. Januar 2019 - 5 WF 133/18 - Rn. 19, aaO) .

  • OLG Zweibrücken, 04.10.2005 - 6 UF 87/05

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung mit Ratenzahlungsanordnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2020 - 6 Ta 209/19
    a) Teilweise wird dies mit der Begründung verneint, dass das unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegende Einkommen nicht der Zwangsvollstreckung unterliege und daher nicht zur Insolvenzmasse gehöre, weshalb insoweit kein Verfügungsverbot des Insolvenzschuldners bestehe (vgl. LAG Köln 07. Oktober 2015 - 1 Ta 231/15 - Rn. 3, OLG Koblenz 06. April 2010 - 9 WF 159/10 - Rn. 7, OLG Zweibrücken v. 04. Oktober 2005 - 6 UF 87/05 - Rn. 1, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2011 - 10 Ta 271/11

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Verbraucherinsolvenz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2020 - 6 Ta 209/19
    13 Anderer Auffassung nach stellt ein vor der Insolvenzeröffnung entstandener Anspruch der Staatskasse auf Gerichtskosten und auf nach § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG auf sie übergegangene Gebührenansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts eine Insolvenzforderung dar, die nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens - und damit nicht im Wege einer nachträglichen Zahlungsanordnung gemäß § 120a ZPO - geltend gemacht werden kann (vgl. BGH 20. August 2019 - XII ZB 119/19 - Rn. 13 ff., OLG Frankfurt 03. Januar 2019 - 5 WF 133/18 - Rn. 14 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 19. Dezember 2011 - 10 Ta 271/11 - Rn. 7 und 5. Januar 2011 - 10 Ta 266/10 - juris Rn. 10 ff., jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 06.04.2010 - 9 WF 159/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlungen bei Eröffnung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2020 - 6 Ta 209/19
    a) Teilweise wird dies mit der Begründung verneint, dass das unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegende Einkommen nicht der Zwangsvollstreckung unterliege und daher nicht zur Insolvenzmasse gehöre, weshalb insoweit kein Verfügungsverbot des Insolvenzschuldners bestehe (vgl. LAG Köln 07. Oktober 2015 - 1 Ta 231/15 - Rn. 3, OLG Koblenz 06. April 2010 - 9 WF 159/10 - Rn. 7, OLG Zweibrücken v. 04. Oktober 2005 - 6 UF 87/05 - Rn. 1, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 07.10.2015 - 1 Ta 231/15

    Unterbrechung des Prozesskostenhilfebewilligungsverfahrens durch Eröffnung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2020 - 6 Ta 209/19
    a) Teilweise wird dies mit der Begründung verneint, dass das unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegende Einkommen nicht der Zwangsvollstreckung unterliege und daher nicht zur Insolvenzmasse gehöre, weshalb insoweit kein Verfügungsverbot des Insolvenzschuldners bestehe (vgl. LAG Köln 07. Oktober 2015 - 1 Ta 231/15 - Rn. 3, OLG Koblenz 06. April 2010 - 9 WF 159/10 - Rn. 7, OLG Zweibrücken v. 04. Oktober 2005 - 6 UF 87/05 - Rn. 1, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2012 - 10 Ta 142/12

    Prozesskostenhilfe - Ratenzahlungsanordnung trotz Verbraucherinsolvenz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2020 - 6 Ta 209/19
    Maßgeblich dafür, ob ein Beteiligter über einzusetzendes Einkommen verfügt, bleibt insoweit allein § 115 ZPO (vgl. BGH 28. August 2019 - XII ZB 119/19 - Rn. 23 - aaO; LAG Rheinland-Pfalz 5. September 2012 - 10 Ta 142/12 - Rn. 9, zitiert nach juris).
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