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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 238/20   

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https://dejure.org/2021,11441
LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 238/20 (https://dejure.org/2021,11441)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.02.2021 - 5 Sa 238/20 (https://dejure.org/2021,11441)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - 5 Sa 238/20 (https://dejure.org/2021,11441)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 102 Abs 1 BetrVG, § 1 Abs 2 KSchG
    Ordentliche Kündigung - Eignungsmangel - strafrechtliche Verurteilung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102 Abs. 1 ; KSchG § 1 Abs. 2
    Bestechung; Eignungsmangel; Korruption; Kündigung; Straftat; Ordentliche Kündigung; strafrechtliche Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Straftaten aus vorangegangenem Arbeitsverhältnis als Kündigungsgrund Verlust der Eignung des Arbeitnehmers durch Straftaten Deal vor Strafurteil mit gleichbleibender Beurteilung der Zumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 238/20
    Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat demnach nicht alle erdenklichen, sondern nur die für ihn maßgebenden Kündigungsgründe mitteilen (vgl. BAG 05.12.2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 43, 44 mwN).
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19

    Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 238/20
    Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung ist nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne das Vorliegen besonderer Umstände grundsätzlich nicht unverzüglich iSv. § 174 Satz 1 BGB (vgl. BAG 05.12.2019 - 2 AZR 147/19 - Rn. 48 mwN).
  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 238/20
    Mit der Kündigungsschutzklage machte der Arbeitnehmer jedenfalls zugleich Ansprüche im Sinne der ersten Stufe der Ausschlussfrist geltend, die dem "Normalfall" entsprechen (vgl. BAG 18.09.2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 43).
  • BAG, 12.05.2010 - 10 AZR 390/09

    Schadensersatzanspruch - unterbliebene Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 238/20
    Diese kann auch verletzt sein, wenn der Arbeitgeber einer Aufforderung des Arbeitnehmers nicht nachkommt, mit ihm eine Zielvereinbarung abzuschließen (vgl. BAG 12.05.2010 - 10 AZR 390/09 - Rn. 11 mwN).
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12

    Anfechtung - ordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 238/20
    Das gilt grundsätzlich auch für ein Verhalten vor Begründung des Arbeitsverhältnisses, wenn es die Eignung des Arbeitnehmers tatsächlich noch berührt (vgl. BAG 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 58 mwN).
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 238/20
    Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls (vgl. BAG 10.04.2014 - 2 AZR 684/13 - Rn. 26 mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 11 Sa 53/07

    Anspruch auf Zeugniskorrektur - Erwähnung staatsanwaltlicher Ermittlungen im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 238/20
    Der bloße Verdacht einer Straftat sowie laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren sind nur in krassen Ausnahmefällen in das Zeugnis aufzunehmen (vgl. zu einem Ermittlungsverfahren gegen eine Krankenschwester wegen Mordversuchs an Patienten LAG Baden-Württemberg 29.11.2007 - 11 Sa 53/07 - Rn. 32).
  • ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22

    Außerordentliche Kündigung - Vorwurf antisemitischer und israelfeindlicher

    Die jüngere Rechtsprechung des BAG ist zudem nach dem Verständnis der Kammer so aufzufassen, dass insoweit, wie ein Verhalten vor Begründung des Arbeitsverhältnisses, das Zweifel an der Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Arbeitnehmers bedingt, Anknüpfungspunkt für eine Kündigung sein soll, letztlich nur ein Kündigungsgrund in Gestalt einer fehlenden Eignung für die Erledigung der geschuldeten Aufgaben und damit ein personenbedingter Kündigungsgrund in Rede stehen kann (BAG 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12, NZA 2014, 1131, 1136, Rn. 58; ebenso jüngst LAG Rheinland-Pfalz 18.02.2021 - 5 Sa 238/20, BeckRS 2021, 8964, Rn. 25; aus dem Schrifttum deutlich und zutreffend Vielmeier, NZA 2020, 1510, 1513).
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