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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 1 Sa 171/05   

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LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 1 Sa 171/05 (https://dejure.org/2005,5750)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.08.2005 - 1 Sa 171/05 (https://dejure.org/2005,5750)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. August 2005 - 1 Sa 171/05 (https://dejure.org/2005,5750)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Abtretung der Ansprüche auf Auszahlung von Rentenleistungen aus einer privaten Unfallversicherung; Voraussetzungen für die Annahme des Abschlusses einer Versicherung durch den Arbeitgeber für fremde Rechnung zugunsten ...

  • Judicialis

    AUB 88 § 12; ; AUB 88 § 12.3; ; HGB § 128 S. 1; ; InsO § ... 93; ; BGB § 183; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2; ; BGB § 273; ; BGB § 273 Abs. 1; ; BGB § 394; ; BGB § 394 S. 1; ; BGB § 618; ; VVG §§ 75 ff; ; VVG § 75 Abs. 1; ; VVG § 76; ; VVG § 76 Abs. 1; ; VVG § 76 Abs. 3; ; VVG § 77; ; VVG § 179; ; VVG § 179 Abs. 2; ; VVG § 179 Abs. 3; ; VVG § 179 Abs. 2 S. 1; ; VVG § 179 Abs. 2 S. 2; ; VVG § 179 Abs. 3 S. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 222 Abs. 1; ; ZPO § 222 Abs. 2; ; ZPO § 850b Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 850b Abs. 2; ; InsO § 93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Arbeitnehmers gegen Arbeitgeber auf Auszahlung der Rentenleistungen einer privaten Unfallversicherung für fremde Rechnung - Darlegungs- und Beweislast für gegenbeweisliche Behauptung - rechtmissbräuchliche Zeugenbenennung zum Beweis schriftlicher Erklärung - ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Abtretung, Treuhandverhältnis, gesetzliches -, Unfallversicherung, private, Verzicht

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallversicherung - Gruppenunfallversicherung: Arbeitnehmer hat Anspruch auf Auszahlung der Leistung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 28.11.1975 - 20 U 163/75

    GmbH; Unfallversicherung; Unfälle der Geselschafter; Schriftliche Einwilligung;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 1 Sa 171/05
    Fehlt diese Einwilligung, so ist der Versicherungsvertrag keineswegs nichtig, vielmehr besteht eine Fremdversicherung (Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, 2003, § 179 Rn. 31; BGH v. 08.02.1960, BGHZ 32, 44 [49] = NJW 1960, 912; OLG Hamm v. 28.11.1975, Az. 20 U 163/75, juris [Ziffer I.2.b) der Gründe]).

    Das wird im Normalfall aber nicht die gesamte Belegschaft betreffen (vgl. OLG Hamm v. 28.11.1975, Az. 20 U 163/75, juris [Ziffer II.3.a) der Gründe]).

    Schließlich stand die Gesellschafterstellung der Klägerin einer Versicherung auf fremde Rechnung auch deshalb nicht entgegen, weil infolge der gesellschaftsrechtlichen Schutz- und Fürsorgepflichten eine GmbH durchaus das Ziel verfolgen kann, ihren Gesellschaftern Versicherungsschutz gegen Unfälle zuzuwenden, jedenfalls wenn es sich um mitarbeitende Gesellschafter handelt (OLG Hamm v. 28.11.1975, Az. 20 U 163/75, juris [Ziffer II.3.b) der Gründe]).

    Das OLG Hamm ist in seiner Entscheidung vom 28.11.1975 (Az. 20 U 163/75, juris [Ziffer III.1. der Gründe] = VersR 1977, 1124 Ls.) davon ausgegangen, dass der Versicherte unter Umständen Abtretung der dem Versicherungsnehmer zustehenden Rechte aus dem Versicherungsvertrag verlangen kann, wenn dieser es ablehnt, die Entschädigung einzuziehen und an den Versicherten herauszugeben.

    Wie bereits das OLG Hamm (v. 28.11.1975, Az. 20 U 163/75, juris [Ziffer III.2.b) der Gründe]) zutreffend ausgeführt hat, steht dem Anspruch auf "Abtretung" auch nicht entgegen, dass die Beklagte nicht Inhaberin eines materiellen Entschädigungsanspruchs ist, sondern lediglich die Verfügungsbefugnis über einen solchen Anspruch besitzt, vgl. § 76 Abs. 1 VVG.

    Das ergibt sich daraus, dass die Übertragung von Versicherungsansprüchen nur von der Zustimmung des Versicherers abhängig gemacht wird (vgl. OLG Hamm v. 28.11.1975, Az. 20 U 163/75, juris [Ziffer I.2.b) der Gründe]).

  • BGH, 07.05.1975 - IV ZR 209/73

    Ansprüche des Unfallgeschädigten aus einer Insassen-Unfallversicherung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 1 Sa 171/05
    Aus dem Auseinanderfallen von materiellem Anspruch und Verfügungsbefugnis folgt die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, die von der Versicherung erhaltenen Versicherungsleistungen an den materiell berechtigten Versicherten herauszugeben, da das Treuhandverhältnis dem Versicherungsnehmer nur die Stellung einer Durchgangsperson einräumt (vgl. BAG v. 23.04.1998, Az. 8 AZR 652/96, juris [Ziffer I.1. der Gründe]; BGH v. 07.05.1975, BGHZ 64, 260 [265]).

    Abgelehnt hat das Gericht einen solchen Anspruch der versicherten Personen etwa bei der Vertrauensschadenversicherung der Notarkammern (BGH v. 27.05.1998, NJW 1998, 2537 = NVersR 1999, 42 [Ziffer 2.b) der Gründe]) und bei der Insassenunfallversicherung (BGH v. 07.05.1975, BGHZ 64, 260 [262]).

    Des weiteren hat der BGH bereits in der Grundsatzentscheidung vom 07.05.1975 angedeutet, dass sich ein Abtretungsanspruch aus einem besonderen Innenverhältnis wie etwa dem Arbeitsverhältnis, welches Anlass zum Abschluss der Versicherung gegeben hat, herleiten lassen könne (BGHZ 64, 260 [262]).

  • BAG, 23.04.1998 - 8 AZR 652/96
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 1 Sa 171/05
    Aus dem Auseinanderfallen von materiellem Anspruch und Verfügungsbefugnis folgt die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, die von der Versicherung erhaltenen Versicherungsleistungen an den materiell berechtigten Versicherten herauszugeben, da das Treuhandverhältnis dem Versicherungsnehmer nur die Stellung einer Durchgangsperson einräumt (vgl. BAG v. 23.04.1998, Az. 8 AZR 652/96, juris [Ziffer I.1. der Gründe]; BGH v. 07.05.1975, BGHZ 64, 260 [265]).

    Geklärt hat das Gericht bislang allein, dass das gesetzliche Treuhandverhältnis des § 75 bis 77 VVG den Versicherungsnehmer zur Herausgabe derjenigen Versicherungsleistungen verpflichtet, die er von der Versicherung erlangt hat (BAG v. 23.04.1998, Az. 8 AZR 652/96, juris [Ziffer I.1. der Gründe]; BAG v. 17.06.1997, AP Nr. 5 zu § 179 VVG [Ziffer I.1. der Gründe]; BAG v. 21.02.1990, AP Nr. 3 zu § 179 VVG [Ziffer II.1. der Gründe]; anders LAG Bremen v. 27.08.1998, Az. 4 da 54/98, juris [Ziffer II.A.1.a) der Gründe]; BAG v. 18.02.1971, AP Nr. 2 zu § 179 VVG - die Herausgabepflicht folge aus der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht).

  • BGH, 27.05.1998 - IV ZR 166/97

    Verhältnis von Haftpflicht und Deckungsprozeß bei der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 1 Sa 171/05
    Abgelehnt hat das Gericht einen solchen Anspruch der versicherten Personen etwa bei der Vertrauensschadenversicherung der Notarkammern (BGH v. 27.05.1998, NJW 1998, 2537 = NVersR 1999, 42 [Ziffer 2.b) der Gründe]) und bei der Insassenunfallversicherung (BGH v. 07.05.1975, BGHZ 64, 260 [262]).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZR 209/96

    Aufrechnung des Spediteurs gegen den Anspruch des Auftraggebers auf Auskehr

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 1 Sa 171/05
    b) Selbst wenn ein solcher Titel vorläge, wäre die Aufrechnung gegen die Rentenansprüche mit den geltend gemachten Darlehensforderungen jedoch nach Treu und Glauben ausgeschlossen, weil dies mit der Eigenart des gesetzlichen Treuhandverhältnisses unvereinbar erscheinen müsste (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Auflage, 2005, § 387 Rn. 15; BGH v. 21.01.1999, NJW-RR 1999, 1192).
  • LAG Bremen, 27.08.1998 - 4 Sa 54/98

    Gruppen-Unfallversicherung: Weiterbestehen nach Ausscheiden des Arbeitnehmers;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 1 Sa 171/05
    Mit der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht, die auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortwirkt (vgl. LAG Bremen v. 27.08.1998, Az. 4 Sa 54/98, juris [Ziffer II.A.1.a) der Gründe]; BAG v. 31.10.1972 und v. 17.01.1956, AP Nr. 80 und Nr. 1 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), wäre es nicht nur unvereinbar, einen Betrag zu behalten, auf den nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsrechtes der Arbeitnehmer als Gefahrperson allein Anspruch erheben könnte.
  • BGH, 17.12.1996 - XI ZR 41/96

    Annahme einer Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 1 Sa 171/05
    Eine Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen im Einzelfall kommt nicht in Betracht (BGH v. 17.12.1996, NJW-RR 1997, 892).
  • BGH, 24.06.1985 - III ZR 219/83

    Hinterlegungsverhältnis und Aufrechnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 1 Sa 171/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen insbesondere Treuhänder gegen den Anspruch auf Herausgabe des Erlangten nicht beliebig aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderungen haben ihren Grund in dem Treuhandverhältnis (vgl. BGHZ 95, 109 [113] = NJW 1985, 2820; BGHZ 113, 90 [93f.] = NJW 1991, 839).
  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 94/90

    Vollstreckung aus einem von einem Elternteil erwirkten Urteil auf Kindesunterhalt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 1 Sa 171/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen insbesondere Treuhänder gegen den Anspruch auf Herausgabe des Erlangten nicht beliebig aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderungen haben ihren Grund in dem Treuhandverhältnis (vgl. BGHZ 95, 109 [113] = NJW 1985, 2820; BGHZ 113, 90 [93f.] = NJW 1991, 839).
  • BGH, 12.12.1990 - IV ZR 213/89

    Rechtsnatur der Vertrauensschadensversicherung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 1 Sa 171/05
    An anderer Stelle hat der BGH jedoch zu Recht betont, dass der Tatbestand des "gesetzlichen" Treuhandverhältnisses im Sinne des § 76 VVG durch ein zwischen dem Versicherungsnehmer und der versicherten Person bestehendes Privatrechtsverhältnis "modifiziert" werden kann (BGH v. 12.12.1990, BGHZ 113, 151 [154] = NJW 1991, 1055; dazu von Westphalen, DB 2005, 431 [435]).
  • BGH, 08.02.1960 - II ZR 136/58

    Insassen-Unfallversicherung

  • BGH, 01.02.1993 - II ZR 260/91

    Gutgläubiger Erwerb einer Baumaschine

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2018 - 2 Sa 302/17

    Versicherungsleistung aus Gruppenunfallversicherung - Abgeltungsklausel

    Mangels schriftlicher Einwilligung des Klägers handelt es sich nicht um eine Eigenversicherung, sondern um eine Fremdversicherung (§§ 179 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 i.V.m. 43 ff. VVG, vgl. BAG 17. Juni 1997 - 9 AZR 839/95 - Rn. 13, NZA 1998, 376; LAG Rheinland-Pfalz 18. August 2005 - 1 Sa 171/05 - Rn. 58, juris ).

    Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber aus dem Treuhandverhältnis einen Anspruch auf "Abtretung" der gegenüber der Versicherung bestehenden Ansprüche dahingehend, dass der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers auf das Verfügungsrecht aus § 45 Abs. 1 VVG verzichtet ( LAG Rheinland-Pfalz 18. August 2005 - 1 Sa 171/05 - juris ).

    Anderenfalls könnte der Arbeitgeber entgegen seiner Fürsorgepflicht erheblich erschweren, dass der Arbeitnehmer die ihm infolge des Unfalls zustehende Versicherungsleistung erhält ( LAG Rheinland-Pfalz 18. August 2005 - 1 Sa 171/05 - Rn. 88, juris ).

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