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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 2 Sa 405/15   

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https://dejure.org/2016,43004
LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 2 Sa 405/15 (https://dejure.org/2016,43004)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.08.2016 - 2 Sa 405/15 (https://dejure.org/2016,43004)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. August 2016 - 2 Sa 405/15 (https://dejure.org/2016,43004)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung mit rechtwegfremden Gegenforderungen unter stillschweigender Bejahung des Arbeitsrechtswegs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a Abs. 3 S. 2; GVG § 17a Abs. 5
    Aufrechnung mit rechtwegfremden Gegenforderungen unter stillschweigender Bejahung des Arbeitsrechtswegs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 569/01

    Unzulässigkeit der Aufrechnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 2 Sa 405/15
    Die pfändbaren Teile des Arbeitseinkommens sind auch nicht etwa vom Amts wegen zu ermitteln ( BAG 05. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01 - Rn. 16, NZA 2003, 802 ).
  • BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 465/11

    Urlaubsabgeltung im Baugewerbe - Passivlegitimation

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 2 Sa 405/15
    Zwar gilt dies nicht, wenn der Arbeitgeber keine Beiträge an die Urlaubskasse geleistet hat ( BAG 15. Januar 2013 - 9 AZR 465/11 - NZA-RR 2013, 585 ).
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12

    Pfändungsfreies Einkommen - Berechnung - Unterhaltszahlungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 2 Sa 405/15
    Solange der Schuldner (noch) mit seiner Ehefrau in häuslicher Gemeinschaft lebt, ist davon auszugehen, dass die Ehegatten nach §§ 1360, 1360 a BGB einander Naturalunterhalt leisten und die Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person im Rahmen von § 850 c Abs. 1 Satz 2 ZPO zu berücksichtigen ist ( BAG 28. August 2013 - 10 AZR 323/12 - NZA 2013, 1302 ).
  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 2 Sa 405/15
    In einem solchen Fall genügt auch bei einem Streit lediglich über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses jedenfalls ein wörtliches Angebot gemäß § 295 BGB, das mit der im November 2014 erhobenen Klage gegen die zum 30. November 2014 ausgesprochene Kündigung erfolgt ist ( vgl. BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 24, NZA 2013, 1076 ).
  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 786/85

    Pfändungsbeschluß und Überweisungsbeschluß bezüglich Lohnansprüchen -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 2 Sa 405/15
    Hingegen sind die volljährigen Kinder des Klägers, die jeweils über eigenes Einkommen verfügen, nicht als unterhaltsberechtigte Personen zu berücksichtigen ( vgl. BAG 26. November 1986 - 4 AZR 786/85 - NJW 1987, 1573 ).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2006 - 10 U 169/05

    Zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Pauschales Bestreiten einzelner Positionen der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 2 Sa 405/15
    Ein pauschales Bestreiten der vorgelegten Nebenkostenabrechnungen ist ebenso wie ein pauschales Bestreiten einzelner Positionen ohne Einsicht in die Kostenbelege unzulässig ( vgl. OLG Düsseldorf 27. April 2006 - 10 U 169/05 - Rn. 12, OLGR Düsseldorf 2006, 492; Palandt BGB 74. Aufl. § 535 Rn. 89 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2011 - 7 Sa 534/10

    Werkmietwohnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 2 Sa 405/15
    Die Prüfungssperre des § 65 ArbGG besteht auch bei einer Entscheidung des Arbeitsgerichts über die Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Gegenforderung ( LAG Rheinland-Pfalz 26. Januar 2011 - 7 Sa 534/10 - Rn. 34, juris, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Koch 16. Aufl. § 65 ArbGG, Rn. 2 ).
  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZB 44/07

    Aufrechnung mit rechtswegfremder Gegenforderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 2 Sa 405/15
    Die Zulässigkeit des Rechtswegs für die zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen ist von keiner Partei gerügt worden, so dass eine Vorabentscheidung des Arbeitsgerichts nach § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG nicht geboten war ( zur Verfahrensweise bei einer entsprechenden Rüge hinsichtlich einer zur Aufrechnung gestellten Forderung vgl. LG Saarbrücken 28. Oktober 2011 - 13 S 85/11 - MDR 2012, 669; vgl. auch BAG 28. November 2007 - 5 AZB 44/07 - NZA 2008, 843 ).
  • LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11

    Rechtsweg: Zuständiges Gericht bei Aufrechnung mit einer rechtswegfremden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 2 Sa 405/15
    Die Zulässigkeit des Rechtswegs für die zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen ist von keiner Partei gerügt worden, so dass eine Vorabentscheidung des Arbeitsgerichts nach § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG nicht geboten war ( zur Verfahrensweise bei einer entsprechenden Rüge hinsichtlich einer zur Aufrechnung gestellten Forderung vgl. LG Saarbrücken 28. Oktober 2011 - 13 S 85/11 - MDR 2012, 669; vgl. auch BAG 28. November 2007 - 5 AZB 44/07 - NZA 2008, 843 ).
  • ArbG Bautzen, 17.03.2021 - 3 Ca 3145/20

    Corona-Sonderzahlung pfändbar

    Dazu gehört die gemäß § 354 SGB III zu zahlende Winterbauumlage von hier 23, 03 EUR (so auch zu Recht LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 2 Sa 405/15 - zitiert nach Juris, Rn. 34).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2022 - 2 Sa 237/21

    Einbehaltener Lohn - Rückforderung - Quarantäne - Corona - Entschädigung nach

    Bei einer entsprechenden Anwendung der für die Aufrechnung geltenden Grundsätze wäre die - erstinstanzlich nicht gerügte - Rechtswegzuständigkeit aber aufgrund der Prüfungssperre des § 65 ArbGG vom Berufungsgericht nicht zu prüfen, nachdem das Arbeitsgericht über den Anspruch des Klägers aus § 56 IfSG in der Sache entschieden hat (vgl. zur Aufrechnung LAG Rheinland-Pfalz 18 August 2016 - 2 Sa 405/15 - Rn. 32 m.w.N.).
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