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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2018 - 5 Sa 143/18   

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https://dejure.org/2018,39065
LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2018 - 5 Sa 143/18 (https://dejure.org/2018,39065)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.10.2018 - 5 Sa 143/18 (https://dejure.org/2018,39065)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 5 Sa 143/18 (https://dejure.org/2018,39065)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 613a Abs 4 BGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 1 Abs 3 KSchG, § 17 Abs 1 KSchG, § 138 ZPO
    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Betriebsübergang - Betriebsstilllegung - Sozialauswahl - Darlegungs- und Beweislast

  • IWW

    § 17 KSchG, § ... 69 Abs. 2 ArbGG, § 613a Abs. 4 BGB, § 613a BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 17 Abs. 1 KSchG, § 17 Abs. 3 Satz 4 KSchG, § 1 Abs. 2, Abs. 3 KSchG, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, Richtlinie 2001/23/EG, 3 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG, § 1 Abs. 3 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 53/15

    Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2018 - 5 Sa 143/18
    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (vgl. BAG 25.08.2016 8 AZR 53/15 Rn. 2527 mwN).

    Vor diesem Hintergrund kann der Übergang materieller Betriebsmittel ein wesentliches Kriterium sein, aufgrund dessen ein Betriebsübergang anzunehmen ist (vgl. BAG 25.08.2016 8 AZR 53/15 - Rn. 2829 mwN).

    Allein in der bloßen Fortführung einer Tätigkeit durch einen anderen (Funktionsnachfolge) oder der bloßen Auftragsnachfolge zeigt sich kein Betriebs(teil)übergang (vgl. BAG 25.08.2016 8 AZR 53/15 Rn. 30 mwN; EuGH 20.01.2011 C463/09 [CLECE] Rn. 36 und 41 mwN; EuGH 11.03.1997 C13/95 [ Süzen] Rn. 16).

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2018 - 5 Sa 143/18
    Der Arbeitnehmer muss also auch vortragen, dass die tatsächlichen Voraussetzungen eines Betriebsübergangs erfüllt sind (vgl. BAG 18.10.2012 6 AZR 41/11 Rn. 39 mwN).

    Die Weiterbeschäftigung durch ein anderes Unternehmen führt zwangsläufig zu einem Vertragspartnerwechsel (vgl. BAG 18.10.2012 6 AZR 41/11 Rn. 56 mwN).

    Für eine Unterbringungsverpflichtung auf freien Arbeitsplätzen eines anderen Unternehmens hat die Klägerin keine Umstände vorgetragen (vgl. hierzu BAG 18.10.2012 6 AZR 41/11 Rn. 57 ff mwN).

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 158/04

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2018 - 5 Sa 143/18
    Arbeitnehmer anderer Betriebe eines Unternehmens oder eines Konzerns sind grundsätzlich nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen (vgl. BAG 02.06.2005 2 AZR 158/04 Rn. 14 ff mwN).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 582/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Lehrkraft ohne Lehrbefähigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2018 - 5 Sa 143/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfolgt die soziale Auswahl streng betriebsbezogen (vgl. BAG 22.10.2015 2 AZR 582/14 Rn. 23 mwN).
  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 333/04

    Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2018 - 5 Sa 143/18
    So hat das Bundesarbeitsgericht bei Reinigungskräften, an deren Sachkunde keine besonderen Anforderungen zu stellen sind, bei der Übernahme von 85 % der Belegschaft ohne sächliche Betriebsmittel die Übernahme eines nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils der Arbeitnehmer angenommen, dagegen die Übernahme von 75 % nicht als Übernahme der Hauptbelegschaft angesehen (vgl. BAG 24.05.2005 8 AZR 333/04 Rn. 22, 23 mwN).
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2018 - 5 Sa 143/18
    Erforderlich ist dazu aber, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluss gefasst hat, den Betrieb endgültig und nicht nur vorübergehend stillzulegen (vgl. BAG 16.02.2012 8 AZR 693/10 Rn. 37).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2018 - 5 Sa 143/18
    Dem steht es gleich, wenn ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei wird (vgl. BAG 26.03.2015 2 AZR 417/14 Rn. 26, 27 mwN).
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