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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 460/11   

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https://dejure.org/2011,45607
LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 460/11 (https://dejure.org/2011,45607)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.11.2011 - 6 Sa 460/11 (https://dejure.org/2011,45607)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. November 2011 - 6 Sa 460/11 (https://dejure.org/2011,45607)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 611 Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB
    Vergütungsanspruch - konkludente Aufhebung eines Schriftformerfordernisses - Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe in einem Lizenzspielervertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Lizenzfußballspielers auf Fortzahlung des vereinbarten Gehalts mangels Nachweises einer einvernehmlichen Gehaltsreduzierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Anspruch eines Lizenzfußballspielers auf Fortzahlung des vereinbarten Gehalts mangels Nachweises einer einvernehmlichen Gehaltsreduzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.02.1970 - 5 AZR 223/69

    Urlaubsbedingte Abwesenheit - Weitergezahlte Teile des Arbeitsentgelts -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 460/11
    Zwar kommt das in § 242 BGB angesiedelte Rechtsinstitut durchaus für elementare Rechte des Arbeitnehmers aus einem Arbeitsverhältnis damit auch für den Lohnanspruch in Betracht (vgl. BAG - vom 5.2.1970 - 5 AZR 223/69 = DB 1970, 787, 788).
  • BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 460/87

    Wettbewerbsverbot: Möglichkeit einvernehmlicher mündlicher Aufhebung trotz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 460/11
    Das Arbeitsgericht hat unter Darstellung der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 20.06.1962 = NJW 1962, 1908 und vom 26.11.1964 = NJW 1965, 293 sowie vom 02.06.1976 = BGHZ 66, 378, 382 und BAG Urteil vom 10.01.1989 = NJW 1989, 2149) zutreffend ausgeführt, dass für die konkludente Aufhebung eines vereinbarten Formerfordernisses zwar nicht ein entsprechendes Bewusstsein der Parteien hinsichtlich des Formzwanges erforderlich sei, jedoch dass die Parteien die Maßgeblichkeit der mündlichen Abrede übereinstimmend gewollt haben müssten.
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 460/11
    Die doppelte Schriftformklausel in § 13 des Arbeitsvertrages spricht deutlich für deren konstitutive Wirkung (vgl. hierzu BAG vom 20.05.2008 - 9 AZR 382/07).
  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 157/60
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 460/11
    Das Arbeitsgericht hat unter Darstellung der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 20.06.1962 = NJW 1962, 1908 und vom 26.11.1964 = NJW 1965, 293 sowie vom 02.06.1976 = BGHZ 66, 378, 382 und BAG Urteil vom 10.01.1989 = NJW 1989, 2149) zutreffend ausgeführt, dass für die konkludente Aufhebung eines vereinbarten Formerfordernisses zwar nicht ein entsprechendes Bewusstsein der Parteien hinsichtlich des Formzwanges erforderlich sei, jedoch dass die Parteien die Maßgeblichkeit der mündlichen Abrede übereinstimmend gewollt haben müssten.
  • BGH, 26.11.1964 - VII ZR 111/63

    Wirksamkeit mündlicher Abreden trotz vereinbarter Schriftform, Schriftformklausel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 460/11
    Das Arbeitsgericht hat unter Darstellung der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 20.06.1962 = NJW 1962, 1908 und vom 26.11.1964 = NJW 1965, 293 sowie vom 02.06.1976 = BGHZ 66, 378, 382 und BAG Urteil vom 10.01.1989 = NJW 1989, 2149) zutreffend ausgeführt, dass für die konkludente Aufhebung eines vereinbarten Formerfordernisses zwar nicht ein entsprechendes Bewusstsein der Parteien hinsichtlich des Formzwanges erforderlich sei, jedoch dass die Parteien die Maßgeblichkeit der mündlichen Abrede übereinstimmend gewollt haben müssten.
  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74

    Treuwidrigkeitseinwand gegenüber vereinbarter Schriftform

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 460/11
    Das Arbeitsgericht hat unter Darstellung der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 20.06.1962 = NJW 1962, 1908 und vom 26.11.1964 = NJW 1965, 293 sowie vom 02.06.1976 = BGHZ 66, 378, 382 und BAG Urteil vom 10.01.1989 = NJW 1989, 2149) zutreffend ausgeführt, dass für die konkludente Aufhebung eines vereinbarten Formerfordernisses zwar nicht ein entsprechendes Bewusstsein der Parteien hinsichtlich des Formzwanges erforderlich sei, jedoch dass die Parteien die Maßgeblichkeit der mündlichen Abrede übereinstimmend gewollt haben müssten.
  • BGH, 26.05.1992 - VI ZR 230/91

    Beweismittelvernichtung und Verwirkungseinwand

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 460/11
    Dieses Institut darf jedoch nicht zu einer Aushöhlung der Ausschlussfristen führen und muss auf Ausnahmefälle beschränkt sein (BGH 26.5.1992 - VI ZR 230/91 - NJW-RR 1992, 1240, 1241).
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