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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 293/14   

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LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 293/14 (https://dejure.org/2014,50080)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.11.2014 - 7 Sa 293/14 (https://dejure.org/2014,50080)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. November 2014 - 7 Sa 293/14 (https://dejure.org/2014,50080)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 117 Abs 1 BGB, § 134 BGB, § 138 Abs 1 BGB, § 134 Abs 1 InsO, § 143 Abs 1 S 1 InsO
    Insolvenzanfechtung - Darlegungs- und Beweislast des anfechtenden Insolvenzverwalters

  • IWW

    § 16 Abs. 2 UWG, § ... 134 BGB, § 138 BGB, § 817 S. 2 BGB, § 134 InsO, § 143 Abs. 2 S. 1 InsO, § 117 Abs. 2 BGB, § 140 BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 134 Abs. 1 InsO, § 129 Abs. 1 InsO, §§ 320 ff. BGB, § 117 Abs. 1 BGB, §§ 97, 98 InsO, 35 Abs. 1 GmbHG, § 97 InsO, § 138 Abs. 1 ZPO, § 138 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung des Arbeitsvertrages bei unzureichenden Darlegungen des Insolvenzverwalters zu "Schenkung" ohne tatsächliche Arbeitsleistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungsverhältnis, geringfügiges; Darlegungs und Beweislast; Insolvenzanfechtung; Leistung, unentgeltliche; Scheinarbeitsverhältnis; Schneeballsystem, unechtes

  • rechtsportal.de

    Unbegründete Rückforderungsklage unter Anfechtung des Arbeitsvertrages bei unzureichenden Darlegungen des Insolvenzverwalters zur Hingabe eines Darlehens oder einer "Schenkung" ohne tatsächliche Arbeitsleistung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anfechtender Insolvenzverwalter muss Arbeitsvertrag als Scheingeschäft beweisen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfechtender Insolvenzverwalter muss Arbeitsvertrag als Scheingeschäft beweisen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 913/11

    Halteprämie - entgeltliche Leistung - Vorsatzanfechtung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 293/14
    Unentgeltlich ist im Zwei-Personen-Verhältnis eine Leistung, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zu Gunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert zufließen soll (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 50; BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - IX ZR 226/03 - NJW-RR 2006, 1555, 1556 Rz. 7).

    Der gläubigerschützende Zweck der Vorschrift verlangt eine weite Auslegung des Begriffs der Unentgeltlichkeit (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 50 m. w. N.).

    Erst wenn feststeht, dass dem Schuldner objektiv betrachtet ein Gegenwert für seine Zuwendung zugeflossen oder versprochen worden ist, besteht Anlass zu der Prüfung, ob die Beteiligten die erbrachte oder versprochene Gegenleistung als Entgelt angesehen haben oder mit der Leistung des Schuldners Freigiebigkeit bezweckt war (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 51 m. w. N.).

    Subjektive Bewertungen der Arbeitsvertragsparteien können wegen des vom Gesetzgeber bezweckten Gläubigerschutzes nur berücksichtigt werden, soweit sie eine reale Grundlage haben (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 60).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 451/11

    Insolvenzanfechtung - Vergütungsanspruch - Arbeitsleistung - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 293/14
    Dies gilt auch für die Behauptung, bei einem Arbeitsvertrag habe es sich um ein Scheingeschäft gehandelt (BAG, Urteil vom 9. Februar 1995 - 2 AZR 389/94 - NZA 1996, 249, 250; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Februar 2013 - 6 Sa 451/11 - zitiert nach juris Rz. 49).

    Dem entspricht, dass den anfechtenden Insolvenzverwalter die primäre Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines unentgeltlichen Geschäfts im Sinn des § 134 Abs. 1 InsO trifft (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Februar 2013 - 6 Sa 451/11 - zitiert nach juris Rz. 45).

    Dem Beweis zugänglich sind allein Tatsachen, das heißt konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder der Gegenwart angehörende Geschehnisse oder Zustände (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Februar 2013 - 6 Sa 451/11 - zitiert nach juris Rz. 52 m. w. N.).

  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 198/10

    Insolvenzanfechtung der Auszahlung eines Scheinauseinandersetzungsguthabens in

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 293/14
    Die bewusste Erfüllung einer nicht bestehenden Forderung ist unentgeltlich, auch wenn der Leistungsempfänger irrtümlich vom Bestehen der Forderung ausgegangen ist (BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - IX ZR 198/10 - NZI 2013, 841, 843 Rz. 21 m. w. N.).

    Ein Insolvenzverwalter kann auch grundsätzlich die Auszahlung von in "Schneeballsystemen" erzielten Scheingewinnen durch den späteren Schuldner als objektiv unentgeltliche Leistung nach § 134 Abs. 1 InsO anfechten (BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - IX ZR 198/10 - NZI 2013, 841 Rz. 9; vom 2. April 2009 - IX ZR 221/07 - BeckRS 2009, 10598 Rz. 6 m. w. N.).

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 423/06

    Inanspruchnahme eines Kreditinstituts aus einem Vermögensverwaltungsvertrag;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 293/14
    Zwar bedarf der Grundsatz der vollen Darlegungslast des Klägers insbesondere dann einer Einschränkung, wenn der Kläger außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufes steht und den Sachverhalt von sich aus nicht ermitteln kann, während dem Beklagten die erforderliche tatsächliche Aufklärung ohne weiteres möglich und auch zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - I ZR 230/12 - zitiert nach juris Rz. 14; BAG, Urteil vom 21. Juni 2012 - 2 AZR 694/11 - zitiert nach juris Rz. 52; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 423/06 - zitiert nach juris Rz. 19).
  • OLG Stuttgart, 30.08.1989 - 4 U 23/89
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 293/14
    Die Tatsache, dass das von dem Beklagten gegebene Darlehen von der Y. GmbH erkennbar zum Zweck des Devisenhandels aufgenommen wurde, führt ohne ein Hinzutreten besonderer Umstände nicht zur Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrags gemäß § 138 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 1991 - XI ZR 88/90 - NJW 1991, 1956, 1957; OLG Stuttgart, Urteil vom 30. August 1989 - 4 U 23/89 - zitiert nach juris (Kurztext); MünchKommBGB- K. P. Berger , 3. Aufl. 2013, § 488 Rn. 101, jeweils zum Zweck der Spekulation mit Wertpapieren).
  • BGH, 15.12.1993 - VIII ZR 197/92

    Anforderungen an ein antezipiertes Geständnis im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 293/14
    Zwar kann sich der Kläger den mit seinem Vortrag unvereinbaren Vortrag des Beklagten, er habe Tätigkeiten entsprechend dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag entfaltet, hilfsweise zu eigen machen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1993 - VIII ZR 197/92 - NJW-RR 1994, 1405; vom 23. Juni 1989 - V ZR 125/88 - NJW 1989, 2756).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZR 221/07

    Anfechtung der Auszahlung von Gewinnen in einem Schneeballsystem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 293/14
    Ein Insolvenzverwalter kann auch grundsätzlich die Auszahlung von in "Schneeballsystemen" erzielten Scheingewinnen durch den späteren Schuldner als objektiv unentgeltliche Leistung nach § 134 Abs. 1 InsO anfechten (BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - IX ZR 198/10 - NZI 2013, 841 Rz. 9; vom 2. April 2009 - IX ZR 221/07 - BeckRS 2009, 10598 Rz. 6 m. w. N.).
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 293/14
    Zwar bedarf der Grundsatz der vollen Darlegungslast des Klägers insbesondere dann einer Einschränkung, wenn der Kläger außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufes steht und den Sachverhalt von sich aus nicht ermitteln kann, während dem Beklagten die erforderliche tatsächliche Aufklärung ohne weiteres möglich und auch zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - I ZR 230/12 - zitiert nach juris Rz. 14; BAG, Urteil vom 21. Juni 2012 - 2 AZR 694/11 - zitiert nach juris Rz. 52; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 423/06 - zitiert nach juris Rz. 19).
  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 305/00

    Gläubigerbenachteiligung durch eine GmbH

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 293/14
    a) Eine teilweise unentgeltliche Leistung unterliegt der Anfechtung nach § 134 InsO insoweit, als deren Wert den der Gegenleistung übersteigt und die Vertragsparteien den ihnen zustehenden Bewertungsspielraum überschritten haben (so genannte "gemischte Schenkung", vgl. BGH, Urteil vom 1. April 2004 - IX ZR 305/00 - NZI 2004, 376, 378 zu § 31 Nr. 1 KO).
  • BGH, 16.04.1991 - XI ZR 88/90

    Geschäfte mit abgetrennten Aktienoptionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 293/14
    Die Tatsache, dass das von dem Beklagten gegebene Darlehen von der Y. GmbH erkennbar zum Zweck des Devisenhandels aufgenommen wurde, führt ohne ein Hinzutreten besonderer Umstände nicht zur Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrags gemäß § 138 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 1991 - XI ZR 88/90 - NJW 1991, 1956, 1957; OLG Stuttgart, Urteil vom 30. August 1989 - 4 U 23/89 - zitiert nach juris (Kurztext); MünchKommBGB- K. P. Berger , 3. Aufl. 2013, § 488 Rn. 101, jeweils zum Zweck der Spekulation mit Wertpapieren).
  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 125/88

    Verurteilung des Beklagten aufgrund seines eigenen Vortrags

  • BGH, 16.04.1996 - XI ZR 138/95

    Rechtsfolgen der Übertragung eines Akkreditivs; Zulässigkeit von Einwendungen aus

  • BGH, 19.02.2014 - I ZR 230/12

    Umweltengel für Tragetasche - Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage:

  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 226/03

    Anfechtbarkeit von Zahlungen eines Dritten an den Ehegatten des Schuldners

  • BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - Beweislast für Bestehen eines

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 980/11

    Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie

  • BGH, 24.05.2007 - III ZR 176/06

    Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach verlorenem Prozess

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