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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20   

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LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20 (https://dejure.org/2021,14265)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.02.2021 - 8 Sa 169/20 (https://dejure.org/2021,14265)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Februar 2021 - 8 Sa 169/20 (https://dejure.org/2021,14265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Überstundenvergütung eines Außendienstmitarbeiters - Darlegungs- und Beweislast - Gesundheitsschutz nach RL 2003/88/EG, Art. 31 Abs. 2 GRCh

  • IWW

    § 309 Nr. 13 Buchst. b BGB, § ... 421 ZPO, § 612 BGB, §§ 447, 448 ZPO, Art. 227 § 37 EGBGB, Richtlinie 2003/88, § 241 Abs. 2 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 144 Abs. 1 ZPO, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519 Abs. 1, 2, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 11 Abs. 4 Satz 2 ArbGG, § 612 Abs. 1 BGB, § 130 Nr. 3 und Nr. 4 ZPO, § 21a Abs. 7 ArbZG, § 142 Abs. 1 ZPO, § 2 NachwG, §§ 427, 444 ZPO, § 16 Abs. 2 ArbZG, § 3 Satz 1 ArbZG, § 7 Abs. 7 ArbZG, § 3 Satz 2 ArbZG, § 106 GewO, § 7 Abs. 2a bis 5 ArbZG, Richtlinie 2003/88/EG, § 21a Abs. 3 ArbZG, RL 2003/88/EG, RL 2003/88, § 618 BGB, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 97 Abs. 1
    Beweislast des Arbeitnehmers für zusätzliche Vergütung von Überstunden; Ausnahmen von Beweislast des Arbeitnehmers hinsichtlich Überstunden; Gesundheitsschutz-Pausenzeiten: kein Ausnahmefall von Beweislast des Arbeitnehmers für angeordnete Überstunden; Pauschaler Vortrag ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast für die Erbringung vergütungspflichtiger Überstunden regelmäßig beim Arbeitnehmer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
    Das Arbeitsgericht habe selbst auf die Rechtsprechung des BAG (10. April 2013 - 5 AZR 122/12 -) zur Darlegungslast im Überstundenprozess hingewiesen.

    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat, und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39, 44 mwN; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 9; BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 27 ff.).

    Dabei begründet allein die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb oder an einem Arbeitsort außerhalb des Betriebs keine Vermutung dafür, Überstunden seien zur Erbringung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 16 f.).

    Dazu muss der Arbeitnehmer darlegen, wer wann auf welche Weise zu erkennen gegeben habe, mit der Leistung welcher Überstunden einverstanden zu sein (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 19).

    Erst wenn der Arbeitnehmer seine Aufzeichnungen hinsichtlich der Arbeitsleistung konkretisiert und mit einem Hinweis auf eine Überstundenleistung verbindet, ist von einer Duldung durch den Arbeitgeber auszugehen, wenn dieser dem Hinweis nicht nachgeht und gegen nicht gewollte Überstunden auch nicht einschreitet (vgl. Müller-Wenner AuR 2015, 4, 6; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 21 f.).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat, und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39, 44 mwN; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 9; BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 27 ff.).

    Wenn ein Kraftfahrer für eine angewiesene Tour eine bestimmte Zeit benötigt und sie nur unter Leistung von Überstunden ausführen kann, waren die Überstunden - unabhängig von einer ausdrücklichen Anordnung - jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31 mwN).

    Während das in besonders gelagerten Einzelfällen zB bei einem LKW-Fahrer insbesondere bei Über-Land-Touren schon die Darlegung der an sich unstreitigen Tour selbst sein kann (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23; BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31), die angesichts der Tourenlänge innerhalb der Normalarbeitszeit nicht vollendet werden kann, ist das bei regionalen Einsätzen keineswegs selbstverständlich.

    Hierzu hat das BAG darauf hingewiesen, dass das Gericht nicht verpflichtet ist, sich den mutmaßlichen Sachvortrag der Parteien aus den Anlagen zusammenzusuchen (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29).

  • EuGH, 14.05.2019 - C-55/18

    Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
    Es sei fraglich, ob angesichts der Entscheidung des EuGH (14. Mai 2019 - C-55/18 [CCOO]) uneingeschränkt an den vom BAG entwickelten Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast festgehalten werden könne.

    bb) Denkbar wäre solches grds. auch bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen die aus § 16 Abs. 2 ArbZG iVm. der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG folgende Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit (vgl. dazu aber Ulber NZA 2019, 677 ff; EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO]; Fuhlrott NZA-RR 2019, 343).

    Auch Art. 31 Abs. 2 GRCh dient ausweislich seines Wortlauts allein dem Gesundheitsschutz, wenn dort eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie bezahlter Jahresurlaub als Rechtsanspruch des Arbeitnehmers formuliert werden (vgl. EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 Rn. 37 [CCOO]).

  • ArbG Emden, 20.02.2020 - 2 Ca 94/19

    Bautagebuch ist kein System zur Arbeitszeiterfassung!

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
    Das Arbeitsgericht Emden habe beispielsweise aus der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einrichtung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung aus Art. 31 Abs. 2 GRCh abgeleitet, dass eine entsprechende Verletzung dieser Nebenpflicht aus § 241 Abs. 2 BGB über § 138 Abs. 3 ZPO dazu führe, dass der Vortrag des Arbeitnehmers als zugestanden gelte (ArbG Emden 20. Februar 2020 - 2 Ca 94/19 - BeckRS 2020, 5213).

    b) Aus diesem Grund kann auch dem Ansatz des ArbG Emden (20. Februar 2020 - 2 Ca 94/19 - BeckRS 2020, 5213 und 24. September 2020 - 2 Ca 144/20 - BeckRS 2020, 28054 mit krit. Anm. Eufinger GWR 2021, 56) nicht gefolgt werden, soweit der Kläger damit eine Erleichterung seiner Darlegungslast oder gar eine Umkehr der Darlegungslast ableiten will.

    Insofern besteht unionsrechtlich keine Regelungskompetenz (so zutreffend Fuhlrott NZA-RR 2020, 279 unter Hinweis auf EuGH 21. Februar 2018 - C-518/15 - Rn. 24 [Ville de Nivelles/Rudy Matzak] und BAG 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 - Rn. 26 [zur Unterscheidung von Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen Sinne und im gesundheitsschutzrechtlichen Sinne]).

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
    Während das in besonders gelagerten Einzelfällen zB bei einem LKW-Fahrer insbesondere bei Über-Land-Touren schon die Darlegung der an sich unstreitigen Tour selbst sein kann (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23; BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31), die angesichts der Tourenlänge innerhalb der Normalarbeitszeit nicht vollendet werden kann, ist das bei regionalen Einsätzen keineswegs selbstverständlich.

    (2) Entscheidend allerdings ist der Zweck der Regelungen in § 16 Abs. 2 ArbZG und der Richtlinie 2003/88/EG kein vergütungsrechtlicher, sondern allein der Aspekt des Gesundheitsschutzes (vgl. zu § 21a Abs. 3 ArbZG: BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 11).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2010 - 7 Sa 708/09

    Überstundenvergütung bei Tätigkeit als Fahrer im Straßentransport -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
    Eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast ist hier für die Erbringung der Arbeitsleistung ebensowenig anzunehmen (LAG Rheinland-Pfalz 17. März 2010 - 7 Sa 708/09 - juris-Rn. 48) wie für ihre betriebliche Notwendigkeit.
  • BGH, 17.07.2015 - V ZR 84/14

    VermG § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b, Satz 4, § 7 Abs. 7 Satz 4 Nr. 3

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
    Die Bezugnahme auf Anlagen begegnet allerdings keinen Bedenken, soweit die dortige Darstellung aus sich heraus verständlich ist (Zöller 31. Aufl. ZPO § 253 Rn. 12a; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 13. August 2020 - 5 Sa 409/19 - zu II 2 b der Gründe, juris; BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 629/14 - Rn. 25; BGH 17. Juli 2015 - V ZR 84/14 - Rn. 34; BGH 4. Februar 2010 - IX ZR 18/09 - Rn. 80 mwN).
  • EuGH, 21.02.2018 - C-518/15

    Matzak - Rufbereitschaft zuhause als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
    Insofern besteht unionsrechtlich keine Regelungskompetenz (so zutreffend Fuhlrott NZA-RR 2020, 279 unter Hinweis auf EuGH 21. Februar 2018 - C-518/15 - Rn. 24 [Ville de Nivelles/Rudy Matzak] und BAG 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 - Rn. 26 [zur Unterscheidung von Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen Sinne und im gesundheitsschutzrechtlichen Sinne]).
  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat, und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39, 44 mwN; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 9; BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 27 ff.).
  • ArbG Emden, 24.09.2020 - 2 Ca 144/20

    Klage auf die Vergütung von Überstunden; Anspruch auf eine Überstundenvergütung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
    b) Aus diesem Grund kann auch dem Ansatz des ArbG Emden (20. Februar 2020 - 2 Ca 94/19 - BeckRS 2020, 5213 und 24. September 2020 - 2 Ca 144/20 - BeckRS 2020, 28054 mit krit. Anm. Eufinger GWR 2021, 56) nicht gefolgt werden, soweit der Kläger damit eine Erleichterung seiner Darlegungslast oder gar eine Umkehr der Darlegungslast ableiten will.
  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02

    Schadensersatz wegen Betruges

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2020 - 7 Sa 357/19

    Überstundenvergütung - Darlegungslast des Arbeitnehmers

  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

  • LAG Hamm, 10.08.2004 - 6 Sa 1182/04

    Individualisierung des Klagegrundes bei Zahlungsklage

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2020 - 5 Sa 409/19

    Überstundenvergütung - Darlegungslast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2011 - 7 Sa 622/10

    Überstundenvergütung - Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos - Darlegungs- und

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 629/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist - hinreichende

  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06

    Mitbestimmung bei Dienstreisen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 279/11

    Folgen einer Verletzung des Nachweisgesetzes - Erleichterung der

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 359/21

    Überstundenvergütung

    Anders als in dem vom Senat am selben Tag verhandelten Fall (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz 19. Februar 2021 - 8 Sa 169/20 -, Revision - 5 AZR 451/21 - durch Vergleich erledigt) hat der Kläger nicht vorgetragen, aus welchen konkreten in den Arbeitsabläufen liegenden Gründen er keine Pausen machen konnte.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2021 - 2 Sa 289/20

    Vergütungsanspruch - Arbeitsverhältnis - ehrenamtliche Tätigkeit - Darlegungs-

    Art. 31 Abs. 2 GRCh sieht nicht vor, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vergütung pauschal oder gar unsubstantiiert behaupteter Überstunden hätte und verfolgt auch nicht diesen Regelungszweck (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.02.2021 - 8 Sa 169/20 - Rn. 124, juris).
  • ArbG Dortmund, 07.07.2023 - 10 Ca 640/23
    So findet die sekundäre Behauptungslast insbesondere in den Fällen Anwendung, in denen ein deutliches Informationsgefälle zwischen Gläubiger und Schuldner besteht (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.02.2021 - 8 Sa 169/20).
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