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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2017 - 5 Ta 19/17   

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https://dejure.org/2017,6483
LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2017 - 5 Ta 19/17 (https://dejure.org/2017,6483)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.02.2017 - 5 Ta 19/17 (https://dejure.org/2017,6483)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - 5 Ta 19/17 (https://dejure.org/2017,6483)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2017 - 5 Ta 19/17
    Ist - wie hier - die Instanz, für die Prozesskostenhilfe begehrt wird, bereits beendet, dann ist eine Erfolg versprechende Rechtsverfolgung oder -verteidigung nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur nicht mehr möglich (vgl. BVerfG 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 - Rn. 13 mwN; BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - Rn. 13 mwN; LAG Rheinland-Pfalz 16.08.2012 - 10 Ta 134/12; Beschluss 26.11.2012 - 11 Ta 222/12; Zöller/Geimer ZPO 31. Aufl. § 117 Rn. 2b mwN).

    Das ist nicht Zweck der Prozesskostenhilfe (vgl. BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - Rn. 14 mwN).

    Auch wenn eine Rückwirkung der Bewilligung grundsätzlich ausgeschlossen ist, kann die Rückwirkung bis zu dem Zeitpunkt erstreckt werden, in dem der Antragsteller durch einen formgerechten Bewilligungsantrag von seiner Seite aus alles für die Bewilligung Erforderliche oder Zumutbare getan hat (vgl. BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - Rn. 13 mwN).

  • BAG, 05.12.2012 - 3 AZB 40/12

    Prozesskostenhilfe - beendeter Rechtsstreit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2017 - 5 Ta 19/17
    Das Arbeitsgericht ist weder nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO verpflichtet, vor Feststellung eines Vergleichs auf die fehlende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen, noch lässt sich eine entsprechende Hinweispflicht aus § 139 ZPO herleiten (Anschluss an BAG 05.12.2012 - 3 AZB 40/12 - Rn. 11).

    Das Arbeitsgericht war weder nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO verpflichtet, vor Feststellung des Vergleichs auf die fehlende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen noch lässt sich eine entsprechende Hinweispflicht aus § 139 ZPO herleiten (vgl. BAG 05.12.2012 - 3 AZB 40/12 - Rn. 11).

    Eines Hinweises bedurfte es daher nicht (vgl. BAG 05.12.2012 - 3 AZB 40/12 - Rn. 13 mwN).

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2017 - 5 Ta 19/17
    Ist - wie hier - die Instanz, für die Prozesskostenhilfe begehrt wird, bereits beendet, dann ist eine Erfolg versprechende Rechtsverfolgung oder -verteidigung nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur nicht mehr möglich (vgl. BVerfG 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 - Rn. 13 mwN; BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - Rn. 13 mwN; LAG Rheinland-Pfalz 16.08.2012 - 10 Ta 134/12; Beschluss 26.11.2012 - 11 Ta 222/12; Zöller/Geimer ZPO 31. Aufl. § 117 Rn. 2b mwN).
  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2017 - 5 Ta 19/17
    Hat die Klägerin - wie hier - das für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erforderliche Formular nebst Belegen nicht rechtzeitig vorgelegt, kann die versagte Prozesskostenhilfe nicht durch Nachreichung des Formulars und der Belege korrigiert werden (vgl. BAG Beschluss 03.12.2003 - 2 AZB 19/03).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2012 - 11 Ta 222/12

    Prozesskostenhilfe - bewilligungsfähiger Antrag nach Instanzende

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2017 - 5 Ta 19/17
    Ist - wie hier - die Instanz, für die Prozesskostenhilfe begehrt wird, bereits beendet, dann ist eine Erfolg versprechende Rechtsverfolgung oder -verteidigung nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur nicht mehr möglich (vgl. BVerfG 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 - Rn. 13 mwN; BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - Rn. 13 mwN; LAG Rheinland-Pfalz 16.08.2012 - 10 Ta 134/12; Beschluss 26.11.2012 - 11 Ta 222/12; Zöller/Geimer ZPO 31. Aufl. § 117 Rn. 2b mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2012 - 10 Ta 134/12

    Prozesskostenhilfe - Antragstellung nach Instanzende

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2017 - 5 Ta 19/17
    Ist - wie hier - die Instanz, für die Prozesskostenhilfe begehrt wird, bereits beendet, dann ist eine Erfolg versprechende Rechtsverfolgung oder -verteidigung nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur nicht mehr möglich (vgl. BVerfG 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 - Rn. 13 mwN; BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - Rn. 13 mwN; LAG Rheinland-Pfalz 16.08.2012 - 10 Ta 134/12; Beschluss 26.11.2012 - 11 Ta 222/12; Zöller/Geimer ZPO 31. Aufl. § 117 Rn. 2b mwN).
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