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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 6 Sa 54/17   

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LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 6 Sa 54/17 (https://dejure.org/2018,21931)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.02.2018 - 6 Sa 54/17 (https://dejure.org/2018,21931)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 6 Sa 54/17 (https://dejure.org/2018,21931)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 6 Sa 54/17
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 12, 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 16, 26. März 2009 - 2 AZR 953/07 - Rn. 21 mwN; jeweils zitiert nach juris).

    Bei einem ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer ist dabei auf die "fiktive" Kündigungsfrist abzustellen (BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 12, mwN, aaO).

    Einer Abmahnung bedarf es auch in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47, 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 f.; 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).

    Zu berücksichtigen sind allerdings regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß des durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 46; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 52; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15; 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 22, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 6 Sa 54/17
    Einer Abmahnung bedarf es auch in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47, 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 f.; 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).

    Zu berücksichtigen sind allerdings regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß des durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 46; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 52; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15; 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 22, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 6 Sa 54/17
    Einer Abmahnung bedarf es auch in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47, 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 f.; 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).

    Zu berücksichtigen sind allerdings regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß des durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 46; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 52; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15; 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 22, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 6 Sa 54/17
    Zu berücksichtigen sind allerdings regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß des durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 46; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 52; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15; 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 22, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 6 Sa 54/17
    Auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgte (vgl. BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - Rn. 22, mzwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 15.01.1986 - 7 AZR 128/83

    Lohnfortzahlung - Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 6 Sa 54/17
    Das Arbeitsgericht hat jedoch zur Recht darauf abgestellt, dass angesichts des geringeren Gewichts einer bloßen Verletzung der Nachweispflicht diese Pflichtverletzung als wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegend nicht geeignet ist, da es an besonderen Umständen fehlt, aus denen trotz des geringeren Gewichts eines derartigen Vertragsverstoßes der Beklagten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar sein soll (vgl. BAG 15. Januar 1986 - 7 AZR 128/83 - Rn. 18, zitiert nach juris).
  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 6 Sa 54/17
    Erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung führt, ist - jedenfalls bei gleichartigen Gründen wie vorliegend - im Wege einer einheitlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit die außerordentliche Kündigung rechtfertigen (vgl. BAG 17. Juni 1998 - 2 AZR 599/97 - Rn. 11, mwN; LAG Berlin-Brandenburg 02. Mai 2017 - 11 Sa 2062/16 - Rn. 27, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2017 - 11 Sa 2062/16

    Verhaltensbedingte Kündigung - Verstoß gegen Alkoholverbot - Pausenüberziehung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 6 Sa 54/17
    Erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung führt, ist - jedenfalls bei gleichartigen Gründen wie vorliegend - im Wege einer einheitlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit die außerordentliche Kündigung rechtfertigen (vgl. BAG 17. Juni 1998 - 2 AZR 599/97 - Rn. 11, mwN; LAG Berlin-Brandenburg 02. Mai 2017 - 11 Sa 2062/16 - Rn. 27, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 6 Sa 54/17
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 12, 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 16, 26. März 2009 - 2 AZR 953/07 - Rn. 21 mwN; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 6 Sa 54/17
    Im groben Maße unsachliche Angriffe, die ua. zur Untergrabung der Position eines Vorgesetzten führen können, muss der Arbeitgeber dagegen nicht hinnehmen (vgl. insgesamt BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 22, mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2020 - 7 Sa 22/19

    Wirksamkeit einer Versetzung

    Das Arbeitsgericht gab der Kündigungsschutzklage der Klägerin statt, das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 6 Sa 54/17) hat die hiergegen gerichtete Berufung mit Urteil vom 20. Februar 2018 zurückgewiesen.

    " angegeben (vgl. Protokoll im Verfahren 6 Sa 54/17 vom 20. Februar 2018, Bl. 85 ff. d. A.).

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