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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 8 Sa 431/17   

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LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 8 Sa 431/17 (https://dejure.org/2018,11876)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.02.2018 - 8 Sa 431/17 (https://dejure.org/2018,11876)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 8 Sa 431/17 (https://dejure.org/2018,11876)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitsvertragliche Leistungspflicht

  • IWW

    §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, § 520 ZPO, § 4 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06

    Kündigung - Minderleistung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 8 Sa 431/17
    43 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, sind auch sog. Schlecht- und Minderleistungen geeignet eine verhaltensbedingte Kündigung sozial zu rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer in der Regel nach vorheriger Abmahnung seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mit der geschuldeten Qualität oder Quantität erfüllt (vgl. BAG 17.01.2008 - 2 AZR 536/06, NZA 2008, 639).

    Er muss vielmehr unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten (BAG 17.01.2008 - 2 AZR 536/06, NZA 2008, 639).

    Im Rahmen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast ist es daher zunächst Sache des Arbeitsgebers darzulegen, was er wissen kann (BAG 17.01.2008 - 2 AZR 536/06, NZA 2008, 639).

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 386/03

    Betriebsbegriff

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 8 Sa 431/17
    Dabei hat er die einzelnen Leistungsmängel so konkret wie möglich zu bezeichnen, und zwar unter Aufzeigung der jeweiligen Pflichtwidrigkeiten sowie unter Darlegung der einzelnen Fehler (vgl. BAG 03.06.2004 -2 AZR 386/03, NZA 2004, 1380, 1383).

    Genügt hingegen der Arbeitgeber im Prozess seiner Darlegungslast zur Schlecht- bzw. Minderleistung, so muss der Arbeitnehmer erläutern, warum er trotz unterdurchschnittlicher Leistungen seine Leistungsfähigkeit ausschöpft bzw. woran die Störung des Leistungsgleichgewichts liegen könnte und ob in Zukunft eine Besserung zu erwarten ist (BAG 03.06.2004 -2 AZR 386/03, NZA 2004, 1380, 1383).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 8 Sa 431/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (std. Rspr. vgl. grundlegend BAG Großer Senat 27.02.1985 - GS 1/84, NZA 1985, 702 ff.) überwiegt das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung eines gekündigten Arbeitnehmers für die Dauer des Kündigungsprozesses lediglich bis zu jenem Zeitpunkt, in dem im Kündigungsprozess ein die Unwirksamkeit der Kündigung feststellendes Urteil ergeht.
  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 8 Sa 431/17
    Durch pauschale Werturteile über die von einem Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung genügt der Arbeitgeber der ihm obliegenden Darlegungslast grundsätzlich nicht (vgl. BAG vom 15.08.1984 - 7 AZR 228/82 - juris).
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 8 Sa 431/17
    Es kommt vielmehr darauf an, ob dem Kündigenden die Weiterbeschäftigung aus der Sicht eines objektiven und verständigen Betrachters unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zumutbar ist oder nicht (BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 Rn. 34, NZA 2016, 540, 543).
  • LAG Köln, 24.03.2017 - 4 Sa 876/16

    Verhaltensbedingte Kündigung; Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 8 Sa 431/17
    Hat der Arbeitgeber aufgrund des Leistungsverhaltens des Arbeitnehmers objektiv berechtigten Grund zu der Befürchtung, er werde sich (auch) in Zukunft nicht darauf verlassen können, dass der Arbeitnehmer willens und/oder in der Lage sei, seine arbeitsvertraglichen Leistungspflichten zu erfüllen, so kann die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für ihn unzumutbar und der Ausspruch einer ordentlichen leistungsbedingten Kündigung gerechtfertigt sein (LAG Köln 24.03.2017 -4 Sa 876/16, Rn. 33 f., juris; APS/Vossen, 5. Aufl. 2017, § 1 KSchG Rn. 278).
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