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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2018 - 6 Sa 439/17   

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https://dejure.org/2018,25608
LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2018 - 6 Sa 439/17 (https://dejure.org/2018,25608)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.03.2018 - 6 Sa 439/17 (https://dejure.org/2018,25608)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. März 2018 - 6 Sa 439/17 (https://dejure.org/2018,25608)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 30 Abs 2 TVöD-E, § 14 Abs 1 TzBfG, § 14 Abs 2 TzBfG
    Sachgrundlose Befristung - vertragliche Abbedingung - Angabe Sachgrund

  • IWW

    § 30 Abs. 2 TVöD, § 14 Abs. 1 TzBfG, § ... 14 Abs. 2 TzBfG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 ZPO, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, § 139 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 30 Abs. 2 Satz 2 TVöD, § 23 TzBfG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung, sachgrundlose; Dauerarbeitsplatz; Erprobungsbefristung; Sachgrund; Zitiergebot; Sachgrundlose Befristung

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung - Anschlussverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2018 - 6 Sa 439/17
    Ebenso wie sich der Arbeitgeber bei einer Sachgrundbefristung zu deren Rechtfertigung auch auf einen anderen als den im Arbeitsvertrag genannten Sachgrund berufen oder er sich auf einen Sachgrund stützen kann, wenn im Arbeitsvertrag § 14 Abs. 2 TzBfG als Rechtfertigungsgrund für die Befristung genannt ist, kann er die Befristung mit § 14 Abs. 2 TzBfG begründen, wenn im Arbeitsvertrag ein Sachgrund für die Befristung angegeben ist (st. Rspr., vgl. insgesamt BAG 12. August 2009 - 7 AZR 270/08 - Rn. 24, mwN, zitiert nach juris).

    Vielmehr müssen im Einzelfall noch zusätzliche Umstände hinzutreten (BAG 12. August 2008 - 7 AZR 270/08 - Rn. 26, mwN, zitiert nach juris).

    Allein aus der fehlenden Benennung von § 14 Abs. 2 TzBfG im Vertrag ist nicht darauf zu schließen, dass die Befristung nicht auf diese Vorschrift gestützt werden sollte (BAG 12. August 2008 - 7 AZR 270/08 - Rn. 27, mwN, zitiert nach juris).

  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 182/84
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2018 - 6 Sa 439/17
    Der Anspruch scheitert bereits daran, dass die Vorschrift den früheren Arbeitgeber bei Beendigung eines unter § 30 Abs. 2 TVöD-E fallenden Arbeitsverhältnisses nicht zur Wiedereinstellung eines Angestellten bzw. zur unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet (bereits zum inhaltsgleichen Nr. 1 SR 2 y BAT und Ziff. 4 der zugehörigen Protokollnotiz: BAG 08. Mai 1985 - 7 AZR 182/84 - Rn. 30; 31. Oktober 1974 - 2 AZR 483/73 - Rn. 31; vgl. LAG Köln 14. Juni 2013 - 4 Sa 194/13 - Rn. 33; jeweils zitiert nach juris).

    Der von ihr - zu einem späteren Zeitpunkt - besetzte Zeitarbeitsplatz zählt hierzu nicht (vgl. zum inhaltsgleichen Nr. 1 SR 2 y BAT und Ziff. 4 der zugehörigen Protokollnotiz BAG 08. Mai 1985 - 7 AZR 182/84 - Rn. 32, aaO).

  • LAG Köln, 14.06.2013 - 4 Sa 194/13

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2018 - 6 Sa 439/17
    Der Anspruch scheitert bereits daran, dass die Vorschrift den früheren Arbeitgeber bei Beendigung eines unter § 30 Abs. 2 TVöD-E fallenden Arbeitsverhältnisses nicht zur Wiedereinstellung eines Angestellten bzw. zur unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet (bereits zum inhaltsgleichen Nr. 1 SR 2 y BAT und Ziff. 4 der zugehörigen Protokollnotiz: BAG 08. Mai 1985 - 7 AZR 182/84 - Rn. 30; 31. Oktober 1974 - 2 AZR 483/73 - Rn. 31; vgl. LAG Köln 14. Juni 2013 - 4 Sa 194/13 - Rn. 33; jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 25.10.2012 - IX ZR 207/11

    Anwaltsregress wegen Verlusts eines Vorprozesses gegen einen Finanzdienstleister:

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2018 - 6 Sa 439/17
    Die Subsumtion des vorgetragenen Sachverhalts unter die in Betracht kommenden gesetzlichen Tatbestände ist Sache des Gerichts (jura novit curia, vgl. BGH 25. Oktober 2012 - IX ZR 207/11 - Rn. 16, zitiert nach juris).
  • BAG, 31.10.1974 - 2 AZR 483/73

    Befristeter Arbeitsvertrag - Kernforschungszentrum der öffentlichen Hand -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2018 - 6 Sa 439/17
    Der Anspruch scheitert bereits daran, dass die Vorschrift den früheren Arbeitgeber bei Beendigung eines unter § 30 Abs. 2 TVöD-E fallenden Arbeitsverhältnisses nicht zur Wiedereinstellung eines Angestellten bzw. zur unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet (bereits zum inhaltsgleichen Nr. 1 SR 2 y BAT und Ziff. 4 der zugehörigen Protokollnotiz: BAG 08. Mai 1985 - 7 AZR 182/84 - Rn. 30; 31. Oktober 1974 - 2 AZR 483/73 - Rn. 31; vgl. LAG Köln 14. Juni 2013 - 4 Sa 194/13 - Rn. 33; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 28.02.2008 - 3 AZB 56/07

    Rechtsbehelf vor Entscheidungszustellung - formelle Rechtskraft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2018 - 6 Sa 439/17
    Auch vor dem gesetzlich festgelegten Fristbeginn kann ein Rechtsmittel eingelegt werden, sofern die Entscheidung in der Welt ist (vgl. BAG 28. Februar 2008 - 3 AZB 56/07 - Rn. 10, zitiert nach juris).
  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 264/02

    Entscheidung über einen erstinstanzlich nicht beschiedenen Hilfsantrag im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2018 - 6 Sa 439/17
    Nachdem ein wegen Zuerkennung des Hauptantrags nicht beschiedener Hilfsantrag des Klägers allein durch die Rechtsmitteleinlegung des Beklagten Gegenstand des Berufungsverfahrens wird (st. Rspr., vgl. BGH 20. September 2004 - II ZR 264/02 - Rn. 9, zitiert nach juris), ist der Hilfsantrag des Klägers, von dem er keinen Abstand genommen hat, ohne weiteres in der Berufungsinstanz angefallen.
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