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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2019 - 7 Sa 174/18   

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LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2019 - 7 Sa 174/18 (https://dejure.org/2019,25724)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.03.2019 - 7 Sa 174/18 (https://dejure.org/2019,25724)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. März 2019 - 7 Sa 174/18 (https://dejure.org/2019,25724)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 3 Abs 1 S 1 EntgFG, § 7 Abs 1 S 1 BUrlG, § 397 BGB
    Auslegung - Kündigungserklärung des Arbeitnehmers - Beendigungszeitpunkt - Beweiswert - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Freistellung von der Arbeitsleistung nach Kündigungserklärung

  • IWW

    § 115 SGB X, § ... 3 Abs. 1 EFZG, §§ 611 Abs. 1, 615 BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, §§ 286 Abs. 1, 2 Nr. 1, 288 Abs. 1, 247 BGB, § 622 BGB, §§ 11 ff. MuSchG, § 8 MuSchG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 4, 7 KSchG, § 622 Abs. 2 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 4 Abs. 3 KSchG, § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG, § 275 Abs. 1 Ziffer 3a SGB V, §§ 615, 293 ff. BGB, § 297 BGB, § 286 Abs. 1 ZPO, § 242 BGB, § 4 Abs. 1 EFZG, § 4 Abs. 1a S. 1 EFZG, § 4 Abs. 1a EFZG, § 4 EFZG, §§ 286 Abs. 2 Nr. 1, § 614 S. 2 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 293 BGB, § 296 BGB, § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG, § 397 BGB, §§ 1, 11 Abs. 1 BUrlG, § 9 BUrlG, § 11 BUrlG, §§ 286 Abs. 2, 291 BGB, § 92 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kündigungserklärung des Arbeitnehmers - Auslegung des Beendigungszeitpunktes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 614 S. 2
    Zulässigkeit einer Klage bei Eigenkündigung

  • rechtsportal.de

    Arbeitsunfähigkeit; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Arbeitsunwilligkeit; Auslegung; Beendigungszeitpunkt; Beweiswürdigung; Entgeltfortzahlung; Kündigungserklärung; Kündigungsfrist; Urlaubsabgeltung; Auslegung einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers hinsichtlich des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 296/00

    Entgeltfortzahlung- regelmäßige Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2019 - 7 Sa 174/18
    Bei Schwankungen der individuellen Arbeitszeit ist zur Bestimmung der "regelmäßigen" Arbeitszeit eine vergangenheitsbezogene Betrachtung zulässig und geboten (BAG, Urteil vom 21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - NZA 2002, 439, 440 m. w. N.).

    Zur Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts ist bei einer Stundenvergütung die Zahl der durch die Arbeitsunfähigkeit ausfallenden Arbeitsstunden (Zeitfaktor) mit dem hierfür jeweils geschuldeten Arbeitsentgelt (Geldfaktor) zu multiplizieren (BAG, Urteil vom 21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - NZA 2002, 439, 440 m. w. N.).

    Maßgebend ist letztlich das gelebte Arbeitsverhältnis, nicht der Vertragstext, wobei es auf die Wirksamkeit der für die individuelle Arbeitszeit maßgeblichen Rechtsgrundlage nicht ankommt (BAG, Urteil vom 21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - NZA 2002, 439; ErfK/ Reinhard , 19. Aufl. 2019, § 3 EFZG Rz. 6).

    Sie bewahren den Arbeitgeber nicht vor der Verpflichtung, die darüber hinausgehende Arbeitszeit zu vergüten (BAG, Urteil vom 21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - NZA 2002, 439, 440).

    Zusätzlich für Überstunden gezahltes Entgelt ist dabei auch die Grundvergütung für Überstunden (BAG, Urteil vom 21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - NZA 2002, 439, 441).

    § 4 Abs. 1a EFZG erfasst nach seinem Wortlaut und nach Sinn und Zweck auch wiederholt geleistete Überstunden (BAG, Urteil vom 21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - NZA 2002, 439, 441).

    Das ist für jeden Arbeitnehmer individuell zu beurteilen BAG, Urteil vom 21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - NZA 2002, 439, 441).

    Unterliegt die Arbeitszeit und damit die Entgelthöhe vereinbarungsgemäß unregelmäßigen Schwankungen und kann deshalb der Umfang der ausgefallenen Arbeit nicht exakt bestimmt werden, bedarf es der Festlegung eines Referenzzeitraums, dessen durchschnittliche Arbeitsmenge maßgebend ist (BAG, Urteil vom 21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - NZA 2002, 439, 441).

    Nur dann lässt sich eine "Regelmäßigkeit" im Sinn von § 4 EFZG annehmen (BAG, Urteil vom 21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - NZA 2002, 439, 442).

    Der Arbeitgeber, der eine aus Überstunden resultierende Minderung der zu berücksichtigenden durchschnittlichen Arbeitszeit geltend macht, trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG, Urteil vom 21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - NZA 2002, 439, 442).

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 494/01

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswille

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2019 - 7 Sa 174/18
    Der Arbeitnehmer, der nicht bereit ist zu arbeiten, erhält auch im Falle einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Erkrankung keine Vergütung (BAG, Urteil vom 24. März 2004 - 5 AZR 355/03 - AP EntgeltFG § 3 Nr. 22; vom 4. Dezember 2002 - 5 AZR 494/01 - AP EntgeltFG § 3 Nr. 17).

    Dass es dann zu einer Verletzung nicht mehr gekommen ist, steht dem Verstoß gegen Treu und Glauben nicht entgegen (BAG, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 5 AZR 494/01 - AP EntgeltFG § 3 Nr. 17).

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2019 - 7 Sa 174/18
    Die Auslegung hat sich dabei an dem Grundsatz auszurichten, dass im Zweifel gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BAG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - NJW 2006, 2284, 2286 Rz. 25 m. w. N.).

    Die außerordentliche Kündigung - ob mit oder ohne Auslauffrist - muss hinreichend deutlich erklärt sein (BAG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - NJW 2006, 2284, 2286 Rz. 25 m. w. N.).

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2019 - 7 Sa 174/18
    Einen Anspruch auf die Zahlung einer Verzugspauschale hinsichtlich des Verzugs des Beklagten mit der Entgeltfortzahlung für den Zeitraum vom 25. Juli 2017 bis 31. Juli 2017 verfolgt die Klägerin im Berufungsverfahren im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. September 2018, Az. 8 AZR 26/18, nicht mehr.
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2019 - 7 Sa 174/18
    Die Freistellungserklärung ist nur geeignet, das Erlöschen des Urlaubsanspruchs zu bewirken, wenn der Arbeitnehmer erkennen muss, dass der Arbeitgeber ihn zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub von der Arbeitspflicht freistellen will (ständige Rechtsprechung, zum Beispiel BAG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - NZA 2015, 998, 999 Rz. 19; vom 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - NZA 2008, 473, 474 Rz. 10 f., jeweils m. w. N.).
  • BAG, 19.09.2018 - 10 AZR 496/17

    Arbeitszeitkonto - Stundenabbau - Zeitzuschläge

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2019 - 7 Sa 174/18
    Der Arbeitgeber kann nicht in Gläubigerverzug geraten (BAG Urteil vom 19. September 2018 - 10 AZR 496/17 - BeckRS 2018, 26985 m. w. N.).
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2019 - 7 Sa 174/18
    Andernfalls ist der Arbeitgeber für die die fehlende Leistungsfähigkeit bzw. den fehlenden Leistungswillen begründenden Tatsachen beweispflichtig (BAG, Urteil vom 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - NJW 2012, 2605).
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2019 - 7 Sa 174/18
    Die Freistellungserklärung ist nur geeignet, das Erlöschen des Urlaubsanspruchs zu bewirken, wenn der Arbeitnehmer erkennen muss, dass der Arbeitgeber ihn zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub von der Arbeitspflicht freistellen will (ständige Rechtsprechung, zum Beispiel BAG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - NZA 2015, 998, 999 Rz. 19; vom 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - NZA 2008, 473, 474 Rz. 10 f., jeweils m. w. N.).
  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2019 - 7 Sa 174/18
    Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei Ausspruch der Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Arbeitsleistung frei, ist in der Regel davon auszugehen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die zeitliche Festlegung der Urlaubszeit überlässt und im Übrigen die Annahme der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ablehnt oder den Abschluss eines Erlassvertrags im Sinn von § 397 BGB anbietet (BAG, Urteil vom 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - NJW 2007, 2796, 2797 Rz 18).
  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2019 - 7 Sa 174/18
    Ein Arbeitgeber gewährt durch eine Freistellungserklärung für den Zeitraum nach dem Zugang einer Kündigung nur dann wirksam Urlaub, wenn er dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs zahlt oder vorbehaltlos zusagt (vgl. BAG, Urteil vom 19. Januar 2016 - NZA 2016, 1144 1150 Rz. 68 m. w. N.).
  • LAG Köln, 20.03.2006 - 14 (4) Sa 36/06

    Bestätigung einer Kündigung

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03

    Entgeltfortzahlung - Arbeitswille - Betriebsübergang

  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2020 - 6 Sa 208/19

    Berechnung des Urlaubsentgelts - Tarifvertrag - Referenzzeitraum

    Der für diese Tage in die Berechnung zu übernehmende Verdienst muss selbst fiktiv auf der Basis des üblichen Verdienstes berechnet werden und wird dann zur Bildung des Durchschnitts herangezogen (vgl. Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath-Holthaus § 11 BUrlG Rn. 21, ErfK - Gallner 20. Aufl. § 11 BUrlG Rn. 26; aA zu § 11 BUrlG: LAG Hamm 08. Dezember 2004 - 18 Sa 1165/04 - LAGReport 2005, 143; LAG Rheinland-Pfalz 20. März 2019 - 7 Sa 174/18 - Rn. 168, zitiert nach juris).
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