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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2017 - 5 TaBV 18/17   

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https://dejure.org/2017,28395
LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2017 - 5 TaBV 18/17 (https://dejure.org/2017,28395)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.07.2017 - 5 TaBV 18/17 (https://dejure.org/2017,28395)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - 5 TaBV 18/17 (https://dejure.org/2017,28395)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 77 Abs 3 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 87 Abs 2 BetrVG, § 100 ArbGG
    Einsetzung einer Einigungsstelle - Mitbestimmung bei über-/ außertariflichen Entgeltleistungen bei Tarifbindung

  • IWW

    § 100 ArbGG, § ... 100 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 100 Abs. 2 S. 1 ArbGG, §§ 100 Abs. 2 Sätze 2, 3, 87 Abs. 2 ArbGG, § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 87 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 2 BetrVG, § 100 Abs. 2 S. 4 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtstellung des Betriebsrats; Anspruch auf Einsetzung einer Einigungsstelle mit dem Gegenstand der Gewährung bestimmter übertariflicher oder außertariflicher Entgeltleistungen; Anspruch des Betriebsrats auf Einsetzung einer Einigungsstelle betreffend die Anwendung ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 100
    Besetzung; Einigungsstelle; Unzuständigkeit

  • rechtsportal.de

    Rechtstellung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Köln, 16.01.2017 - 9 TaBV 77/16

    Side-by-Side-Coaching; offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2017 - 5 TaBV 18/17
    Der eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (LAG Rheinland-Pfalz 09.11.2016 - 7 TaBV 22/16 - Rn. 46, 47 mwN; LAG Köln 16.01.2017 - 9 TaBV 77/16 - Rn. 30 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2016 - 7 TaBV 22/16

    Einsetzung einer Einigungsstelle bei Stilllegung eines wesentlichen Betriebsteils

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2017 - 5 TaBV 18/17
    Der eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (LAG Rheinland-Pfalz 09.11.2016 - 7 TaBV 22/16 - Rn. 46, 47 mwN; LAG Köln 16.01.2017 - 9 TaBV 77/16 - Rn. 30 mwN).
  • BAG, 23.06.2009 - 1 AZR 214/08

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2017 - 5 TaBV 18/17
    So wie der Arbeitgeber allein darüber entscheidet, ob er übertarifliche Leistungen überhaupt erbringt, kann er mitbestimmungsfrei darüber entscheiden, ob und wann er sie vollständig wieder einstellt (BAG 23.06.2009 - 1 AZR 214/08 - Rn. 16; 15.04.2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 31; 23.01.2008 - 1 ABR 82/06 - Rn. 24, 25 mwN).
  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2017 - 5 TaBV 18/17
    So wie der Arbeitgeber allein darüber entscheidet, ob er übertarifliche Leistungen überhaupt erbringt, kann er mitbestimmungsfrei darüber entscheiden, ob und wann er sie vollständig wieder einstellt (BAG 23.06.2009 - 1 AZR 214/08 - Rn. 16; 15.04.2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 31; 23.01.2008 - 1 ABR 82/06 - Rn. 24, 25 mwN).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03

    Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2017 - 5 TaBV 18/17
    bb) Für das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts kommt es nicht darauf an, ob die Arbeitnehmer - etwa auf Grund betrieblicher Übung - individualrechtlich einen Anspruch auf eine volle Sonderleistung erworben haben (BAG 26.10.2004 - 1 ABR 31/03 (A) - Rn. 42).
  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 82/06

    Mitbestimmung bei Wegfall betrieblicher Leistungsprämien

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2017 - 5 TaBV 18/17
    So wie der Arbeitgeber allein darüber entscheidet, ob er übertarifliche Leistungen überhaupt erbringt, kann er mitbestimmungsfrei darüber entscheiden, ob und wann er sie vollständig wieder einstellt (BAG 23.06.2009 - 1 AZR 214/08 - Rn. 16; 15.04.2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 31; 23.01.2008 - 1 ABR 82/06 - Rn. 24, 25 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2017 - 8 Sa 172/17

    Tarifliche Sonderleistung - Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit

    Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber eine Sonderleistung im Krankheitsfall zu erbringen hat, ist bereits tariflich festgelegt; ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, mit dem dieser eine andere (günstigere) Regelung für erkrankte Arbeitnehmer erreichen könnte, scheidet wegen § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG aus (LAG Rheinland-Pfalz 20.07.2017 - 5 TaBV 18/17 - Rn. 48 f., juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2017 - 8 Sa 175/17

    Tarifliche Sonderleistung - Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit

    Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber eine Sonderleistung im Krankheitsfall zu erbringen hat, ist bereits tariflich festgelegt; ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, mit dem dieser eine andere (günstigere) Regelung für erkrankte Arbeitnehmer erreichen könnte, scheidet wegen § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG aus (LAG Rheinland-Pfalz 20.07.2017 - 5 TaBV 18/17 - Rn. 48 f., juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 8 TaBV 14/18

    Anrufung der Einigungsstelle im Falle einer bestehenden Betriebsvereinbarung -

    Der eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (LAG Rheinland-Pfalz 20. Juli 2017 - 5 TaBV 18/17 - Rn. 45 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2018 - 5 TaBV 13/18

    Errichtung einer Einigungsstelle - Zuständigkeit - Mitbestimmungsrecht

    Der eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 20.07.2017 - 5 TaBV 18/17 - Rn. 45 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2018 - 8 TaBV 6/18

    Einsetzung Einigungsstelle - Zuständigkeit - Besetzung

    Der eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (LAG Rheinland-Pfalz 20. Juli 2017 - 5 TaBV 18/17 - Rn. 45 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2018 - 2 TaBV 38/17

    Errichtung einer Einigungsstelle: offensichtliche Unzuständigkeit - Zuständigkeit

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt ( LAG Rheinland-Pfalz 20. Juli 2017 - 5 TaBV 18/17 - Rn. 45, juris ), etwa weil das beanspruchte Mitbestimmungsrecht offensichtlich nicht dem Betriebsrat, sondern nur dem Gesamtbetriebsrat zustehen kann ( vgl. hierzu LAG Hessen 17. November 2015 - 4 TaBV 185/15 - juris; Schwab/Weth ArbGG 5. Aufl. § 100 Rn. 36 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2017 - 8 Sa 158/17

    Tarifliche Sonderleistung - Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit

    Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber eine Sonderleistung im Krankheitsfall zu erbringen hat, ist bereits tariflich festgelegt; ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, mit dem dieser eine andere (günstigere) Regelung für erkrankte Arbeitnehmer erreichen könnte, scheidet wegen § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG aus (LAG Rheinland-Pfalz 20.07.2017 - 5 TaBV 18/17 - Rn. 48 f., juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2017 - 8 Sa 145/17

    Tarifliche Sonderleistung - Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit

    Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber eine Sonderleistung im Krankheitsfall zu erbringen hat, ist bereits tariflich festgelegt; ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, mit dem dieser eine andere (günstigere) Regelung für erkrankte Arbeitnehmer erreichen könnte, scheidet wegen § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG aus (LAG Rheinland-Pfalz 20.07.2017 - 5 TaBV 18/17 - Rn. 48 f., juris).
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