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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2021 - 7 Sa 159/21   

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LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2021 - 7 Sa 159/21 (https://dejure.org/2021,58157)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.10.2021 - 7 Sa 159/21 (https://dejure.org/2021,58157)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Oktober 2021 - 7 Sa 159/21 (https://dejure.org/2021,58157)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Probezeitkündigung - Beteiligung Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligungsrecht; Betriebsratsanhörung; Gleichstellungsantrag; Kündigung; Probezeit; Schwerbehindertenvertretung; Kündigung in der Probezeit

  • rechtsportal.de

    Beteiligungsrecht; Betriebsratsanhörung; Gleichstellungsantrag; Kündigung; Probezeit; Schwerbehindertenvertretung; Kündigung in der Probezeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2021 - 7 Sa 159/21
    44 Die Kündigung ist auch nicht wegen der Unterlassung einer gebotenen Anhörung der Schwerbehindertenvertretung unwirksam, § 178 Abs. 2 S. 3 SGB IX. Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 25 ff.) war die Beklagte nicht verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung von der beabsichtigten Kündigung des Klägers (vorsorglich) zu unterrichten und sie hierzu anzuhören, wenn über den Gleichstellungsantrag noch nicht entschieden war.

    Sinn und Zweck der in § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX geregelten Beteiligungspflicht sprechen ebenfalls gegen eine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Schwerbehindertenvertretung von der beabsichtigten Kündigung eines behinderten Arbeitnehmers zu unterrichten und zu dieser anzuhören, wenn über dessen Gleichstellungsantrag noch nicht entschieden ist (vgl. BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 25 ff. mwN., juris).

    Diese - zeitlich vor dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Januar 2020 (7 ABR 18/18) ergangene - Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern betrifft zum einen den Fall einer Arbeitnehmerin, deren Schwerbehinderteneigenschaft rückwirkend festgestellt wurde, nicht hingegen den vorliegenden Fall einer rückwirkenden Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen.

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2021 - 7 Sa 159/21
    Dafür muss der Betriebsrat die Gründe kennen, die den Arbeitgeber zur Kündigung veranlassen (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 19 mwN., juris).

    Darum genügten die Mitteilungen, die Arbeitnehmerin habe sich "während der Probezeit nicht bewährt" und sei "nicht geeignet, die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen" (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 27, juris) oder "nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung genügt die Arbeitnehmerin unseren Anforderungen nicht" (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98- Rn. 19 f., juris) jeweils den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 22 mwN., juris).

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 234/98

    Betriebsratsanhörung zur Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2021 - 7 Sa 159/21
    Darum genügten die Mitteilungen, die Arbeitnehmerin habe sich "während der Probezeit nicht bewährt" und sei "nicht geeignet, die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen" (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 27, juris) oder "nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung genügt die Arbeitnehmerin unseren Anforderungen nicht" (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98- Rn. 19 f., juris) jeweils den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 22 mwN., juris).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2021 - 7 Sa 159/21
    Darum genügten die Mitteilungen, die Arbeitnehmerin habe sich "während der Probezeit nicht bewährt" und sei "nicht geeignet, die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen" (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 27, juris) oder "nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung genügt die Arbeitnehmerin unseren Anforderungen nicht" (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98- Rn. 19 f., juris) jeweils den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 22 mwN., juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 2 Sa 217/18

    Krankheitsbedingte Kündigung - verspätete Berufung auf den Sonderkündigungsschutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2021 - 7 Sa 159/21
    Die vom Kläger vorgelegte Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 13. August 2019 - 2 Sa 217/18 - führt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung.
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