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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 406/17   

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LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 406/17 (https://dejure.org/2018,16940)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.02.2018 - 7 Sa 406/17 (https://dejure.org/2018,16940)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 7 Sa 406/17 (https://dejure.org/2018,16940)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 Abs 1 BGB, § 373 ZPO
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Privattätigkeiten während der Arbeitszeit

  • IWW

    § 105 BetrVG, § ... 102 BetrVG, § 626 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, §§ 615, 293 ff. BGB, § 5 Abs. 3 BetrVG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 323 Abs. 2 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 4 S. 1 ArbZG, § 373 ZPO, § 4 S. 1 KSchG, §§ 611 Abs. 1, 615, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung einer "Leiterin Finanz- und Rechnungswesen" bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist

  • rewis.io
  • rabüro.de

    Zur Frage der fristlosen Kündigung wegen Privattätigkeiten am Arbeitsplatz

  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung - Privattätigkeiten während Arbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Abmahnung; Arbeitszeitbetrug; E-Mail, private; Privatnutzung, übermäßige; Telefonate, private; Außerordentliche Kündigung wegen Privattätigkeiten während der Arbeitszeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1
    Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung einer "Leiterin Finanz- und Rechnungswesen" bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 406/17
    Dabei ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes in zwei Stufen zu prüfen (vgl. bspw. BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - NZA 2017, 1179, 1180 Rz. 13; vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - NZA 2006, 98 m. w. N.).

    Die Pflichtverletzung wiegt dabei umso schwerer, je mehr der Arbeitnehmer bei der privaten Nutzung des Internets seine Arbeitspflicht in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht vernachlässigt (BAG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - NZA 2006, 98, 99 f., Rz. 27).

    Seine vertraglichen Nebenpflichten verletzt der Arbeitnehmer unter anderem durch die unberechtigte Nutzung des ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internetanschlusses und des dienstlichen Telefonanschlusses auch insoweit als dadurch zusätzliche Kosten entstehen und damit die Gefahr möglicher Vireninfizierungen oder anderer Störungen des - betrieblichen - Betriebssystems verbunden sein können (vgl. BAG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - NZA 2006, 98, 99 Rz. 23).

    Bei einer exzessiven privaten Nutzung des Internets während der Arbeitszeit lässt sich aber nicht mehr von einem "sozialadäquaten" Verhalten sprechen (vgl. BAG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - NZA 2006, 98, 100 Rz. 32).

    Nutzt der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit das Internet in erheblichem zeitlichen Umfang ("ausschweifend") privat, kann der Arbeitnehmer nicht darauf vertrauen, der Arbeitgeber werde dies tolerieren (BAG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - NZA 2006, 98, 100 Rz. 36).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 406/17
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - NJW 2013, 104, 105 Rz. 20 m. w. N.).

    Einer entsprechenden Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 324 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - NJW 2013, 104, 105 Rz. 21 f. m. w. N.).

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 406/17
    Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht diesen Anforderungen, hat die Beweiserhebung auf Grund dieses unzulässigen Ausforschungsbeweisantritts zu unterbleiben (BAG, Urteil vom 25. März 2015 - 5 AZR 368/13 - NZA 2015, 877, 879 Rz. 23; vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 - NZA 2000, 447, 448 m. w. N.) .
  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13

    Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 406/17
    Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht diesen Anforderungen, hat die Beweiserhebung auf Grund dieses unzulässigen Ausforschungsbeweisantritts zu unterbleiben (BAG, Urteil vom 25. März 2015 - 5 AZR 368/13 - NZA 2015, 877, 879 Rz. 23; vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 - NZA 2000, 447, 448 m. w. N.) .
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 406/17
    Neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten ist auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" als wichtiger Grund geeignet (BAG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - NZA 2014, 1258, 1260 Rz. 19).
  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 406/17
    Die Anhörung soll den Arbeitgeber vor voreiligen Entscheidungen bewahren und der Gefahr begegnen, dass ein Unschuldiger von der Kündigung betroffen wird (vgl. nur BAG, Urteil vom 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - NZA 2015, 741, 745 Rz. 56; vom 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - NZA 2013, 1416, 1418 Rz. 31, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 406/17
    Die Anhörung soll den Arbeitgeber vor voreiligen Entscheidungen bewahren und der Gefahr begegnen, dass ein Unschuldiger von der Kündigung betroffen wird (vgl. nur BAG, Urteil vom 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - NZA 2015, 741, 745 Rz. 56; vom 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - NZA 2013, 1416, 1418 Rz. 31, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 406/17
    Dabei ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes in zwei Stufen zu prüfen (vgl. bspw. BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - NZA 2017, 1179, 1180 Rz. 13; vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - NZA 2006, 98 m. w. N.).
  • LAG Köln, 07.02.2020 - 4 Sa 329/19

    Arbeitszeitbetrug durch private Nutzung von Internet und E-Mails Fristlose

    Die Pflichtverletzung wiegt dabei umso schwerer, je mehr der Arbeitnehmer bei der privaten Nutzung des Internets seine Arbeitspflicht in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht vernachlässigt (BAG, Urteil vom 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06, Rz. 19, juris; BAG, Urteil vom 27. April 2006 - 2 AZR 386/05, Rz. 25; BAG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04, Rz. 27, NZA 2006, 98 ff.; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Februar 2018 - 7 Sa 406/17, Rn. 78, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Januar 2016 - 5 Sa 657/15, Rn. 76, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2021 - 8 Sa 361/20

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Interessenabwägung -

    Die Nichteinhaltung von vorgegebenen Arbeitszeiten oder auch die Verrichtung von Privattätigkeiten während der Arbeitszeit können an sich einen wichtigen Grund im Sinn des § 626 Abs. 1 BGB darstellen ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Februar 2018 - 7 Sa 406/17 -, Rn. 77 ).

    Einer entsprechenden Abmahnung bedarf es nur dann nicht, wenn erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Februar 2018 - 7 Sa 406/17 ).

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