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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2019 - 5 Sa 287/18   

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LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2019 - 5 Sa 287/18 (https://dejure.org/2019,14034)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.03.2019 - 5 Sa 287/18 (https://dejure.org/2019,14034)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. März 2019 - 5 Sa 287/18 (https://dejure.org/2019,14034)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 310 Abs 3 Nr 2 BGB, § 781 BGB, § 782 BGB
    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel - abstraktes Schuldanerkenntnis - Werkvertrag

  • IWW

    § 307 Abs. 1 BGB, § ... 637 BGB, § 631 BGB, §§ 280, 286 BGB, §§ 779, 781, 782 BGB, § 280 BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 520 Abs. 3 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 305c Abs. 2, §§ 306, 307 bis 309 BGB, § 310 Abs. 3 BGB, § 14 BGB, § 13 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 306 BGB, § 301 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB, Art. 12 Abs. 1 GG, § 781 BGB, § 126 BGB, § 782 BGB, § 631 ff. BGB, § 364 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Rückzahlung der Fortbildungskosten durch Oldtimer-Reparatur

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Rückzahlung der Fortbildungskosten durch Oldtimer-Reparatur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGB; Fortbildungskosten; Leistung an Erfüllung statt; Rückzahlung; Schuldanerkenntnis; Rückzahlung von Fortbildungskosten; Leistung an Erfüllungsstatt

  • rechtsportal.de

    Rückzahlungsklausel mit Einmalbedingungen als Verbrauchervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Leistung an Erfüllungsstatt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2019 - 5 Sa 287/18
    § 306 BGB sieht eine solche Rechtsfolge nicht vor (vgl. zu Rückzahlungsklauseln ausführlich BAG 13.12.2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 29 ff.).

    Das ergab sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2011 (BAG 3 AZR 791/09).

    dd) Soweit die Berufung meint, es liege keine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB vor, weil der Beklagte durch Betriebstreue innerhalb der vereinbarten Bindungsfrist die Rückzahlungspflicht hätte verhindern können, übersieht sie, dass sich die Unangemessenheit der streitgegenständlichen Rückzahlungsklauseln ua. daraus ergibt, dass diese hinsichtlich des die Rückzahlungspflicht auslösenden Tatbestandes "kündigt der Arbeitnehmer" zu weit gefasst sind (vgl. BAG 28.05.2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 17 ff mwN; 13.12.2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 29 ff. mwN).

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2019 - 5 Sa 287/18
    Dadurch werde der Beklagte iSv. § 307 Abs. 1 BGB unangemessen benachteiligt (vgl. BAG 28.05.2013 - 3 AZR 103/12).

    Vielmehr muss nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens differenziert werden (vgl. BAG 28.05.2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 17 ff mwN).

    dd) Soweit die Berufung meint, es liege keine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB vor, weil der Beklagte durch Betriebstreue innerhalb der vereinbarten Bindungsfrist die Rückzahlungspflicht hätte verhindern können, übersieht sie, dass sich die Unangemessenheit der streitgegenständlichen Rückzahlungsklauseln ua. daraus ergibt, dass diese hinsichtlich des die Rückzahlungspflicht auslösenden Tatbestandes "kündigt der Arbeitnehmer" zu weit gefasst sind (vgl. BAG 28.05.2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 17 ff mwN; 13.12.2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 29 ff. mwN).

  • BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2019 - 5 Sa 287/18
    Die Klägerin ist Unternehmerin iSv. § 14 BGB, der Beklagte ist Verbraucher iSv. § 13 BGB (vgl. BAG 26.10.2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 17, 18 mwN).

    Vorformuliert sind Bedingungen schon dann, wenn sie von der einen Seite vor Vertragsschluss aufgezeichnet oder in sonstiger Weise fixiert worden sind (vgl. BAG 26.10.2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 20).

    Im Übrigen führen die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten iSd. § 301 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB dazu, dass das Recht des Arbeitnehmers auf freie Arbeitsplatzwahl, das durch Art. 12 Abs. 1 GG garantiert ist, im Begriff der unangemessenen Benachteiligung des § 307 Abs. 1 BGB zu seinen Gunsten zu berücksichtigen ist (vgl. BAG 26.10.2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 39).

  • BGH, 08.12.1992 - XI ZR 96/92

    Schuldbeitritt zu konstitutivem Schuldanerkenntnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2019 - 5 Sa 287/18
    Das Anerkenntnis sei formfrei möglich (BGH 08.12.1992 - XI ZR 96/92).

    Die von der Berufung zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH 08.12.1992 - XI ZR 96/92) ist hier nicht einschlägig, denn sie beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Schuldbeitritt zu einem - formgerechten - Schuldanerkenntnis gem. § 781 BGB der Schriftform bedarf.

  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10

    Fortbildungskosten - Transparenz - Bereicherungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2019 - 5 Sa 287/18
    Im Übrigen genügten die Angaben zur Höhe der Kosten in § 3 des Fortbildungsvertrags und des Nachtrags nicht dem Transparenzgebot (vgl. BAG 21.08.2012 - 3 AZR 698/10).

    Es war auch bekannt, dass Rückzahlungsklauseln am Transparenzgebot zu messen sind (BAG 21.08.2012 - 3 AZR 698/10).

  • BGH, 21.08.2014 - VII ZR 145/13

    Bemessung der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2019 - 5 Sa 287/18
    Die Klägerin verkennt, dass der Geschädigte als Stundensatz für den eigenen Zeitaufwand - auch wenn er Hilfspersonen heranzieht - nicht den Stundensatz geltend machen, den er Dritten für seine berufliche Tätigkeit in Rechnung stellt (vgl. BGH 21.08.2014 - VII ZR 145/13 - Rn. 10 mwN).
  • BGH, 11.05.2017 - IX ZR 238/15

    Rechtsanwaltsvertrag: Auskehrung einer für den Mandanten eingezogenen Forderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2019 - 5 Sa 287/18
    Eine Abtretung ist, wie in der Rechtsprechung und Rechtslehre anerkannt ist, nur wirksam, wenn die Forderung, die Gegenstand der Abtretung ist, bestimmt oder wenigstens bestimmbar ist (vgl. BGH 11.05.2017 - IX ZR 238/15 - Rn. 25).
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2019 - 5 Sa 287/18
    Die AGB-Kontrolle dient nicht dem Schutz des Arbeitgebers vor den von ihm selbst eingeführten Formularbestimmungen (vgl. BAG 19.06.2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 42 mwN).
  • BAG, 21.06.2018 - 6 AZR 38/17

    Intransparenz eines Verzichts auf Entgeltsteigerungen nach kirchlichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2019 - 5 Sa 287/18
    Eine Klausel verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten enthält und Spielräume eröffnet (vgl. BAG 21.06.2018 -6 AZR 38/17 - Rn. 34 mwN).
  • BGH, 02.10.2018 - VI ZR 40/18

    Ersatzfähigkeit der angefallenen Umsatzsteuer i.R.e. Ersatzbeschaffung bei der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2019 - 5 Sa 287/18
    Verzichtet ein Geschädigter auf eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung und verlangt stattdessen den hierfür erforderlichen - in einem Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschlag - ermittelten Geldbetrag, hat er die ausgewiesene Umsatzsteuer, die tatsächlich nicht angefallen ist, in Abzug zu bringen (vgl. BGH 02.10.2018 - VI ZR 40/18 - Rn. 6 mwN).
  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

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