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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19   

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LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19 (https://dejure.org/2020,26959)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19 (https://dejure.org/2020,26959)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - 8 TaBV 12/19 (https://dejure.org/2020,26959)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 103 Abs 2 S 1 BetrVG, § 103 Abs 1 BetrVG, § 15 Abs 1 S 1 KSchG, § 626 Abs 1 BGB, § 286 ZPO
    Zustimmungsersetzung - Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug - Bindung des Beschwerdegerichts - Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz

  • IWW

    § 103 BetrVG, ... § 83 Abs. 1a ArbGG, §§ 8 Abs. 4, 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519 Abs. 1, 2, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 11 Abs. 4 Satz 2 ArbGG, § 103 Abs. 1 BetrVG, § 103 Abs. 2 BetrVG, § 103 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 15 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 314 BGB, § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 78 Satz 2 BetrVG, §§ 288, 290 ZPO, § 241 Abs. 2 BGB, §§ 87 Abs. 2 Satz 1, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 30 Satz 1 BetrVG, § 288 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG, § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG, § 286 Abs. 1 ZPO, § 427, 444 ZPO, § 286 ZPO, § 626 Abs. 2 BGB, § 167 ZPO, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, §§ 92, 72 Abs. 2 ArbGG

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (42)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19
    (1) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass Eigentums- und Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers bereits ab dem Versuchsstadium und schon im Bagatellbereich grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen (vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 26; BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - zu II 2 b bb der Gründe mwN).

    Auch eine nicht strafbare, gleichwohl erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten kann deshalb ein wichtiger Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB sein (vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 30 mwN ["Emmely"]).

    Das Vertrauen in die Redlichkeit eines Mitarbeiters ist deshalb in aller Regel zerstört, wenn zB eine Bäckereiverkäuferin vom Kuchen nascht (vgl. BAG 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - [Bienenstich]) oder wenn eine Supermarktkassiererin Pfandbons im Wert von 1, 30 Euro unterschlägt (vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 27 ff. ["Emmely"]), weil dann auch im übrigen nicht mehr mit deren Ehrlichkeit gerechnet werden kann.

    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34 mwN).

    Interessenabwägung nicht unbeachtet bleiben durfte (vgl. dazu BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 53 mwN ["Emmely"]).

  • BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19
    Eine auf ihn gestützte Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich der Verdacht auf objektive Tatsachen gründet, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat, in der Regel binnen einer Woche ab Bekanntwerden der Anhaltspunkte (BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 23).

    innerhalb einer Woche nach Kenntnis vom Kündigungsgrund erfolgen soll (BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 23; BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 31), lag hier vor.

  • BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19
    § 103 Abs. 2 BetrVG die möglichen kollektiven Interessen der Belegschaft an diesem Arbeitnehmer mit seiner betriebsverfassungsrechtlichen Funktion nicht gesondert in die Betrachtung mit einzubeziehen, weil dies bereits mit dem Zustimmungserfordernis aus § 103 Abs. 1 BetrVG hinreichend sichergestellt wird (BAG 16. November 2017 - 2 AZR 14/17 - Rn. 39; anders noch BAG 22. August 1974 - 2 ABR 17/74 - zu III 1 und 2 der Gründe).

    126 Da das Ergebnis des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 Abs. 2 BetrVG eine präjudizielle Bindungswirkung für einen sich anschließenden Rechtsstreit über die Wirksamkeit der Kündigung im Urteilsverfahren entfaltet (BAG 16. November 2017 - 2 AZR 14/17 - Rn. 42, 48), muss der im vorliegenden Beschlussverfahren geltende Amtsermittlungsgrundsatz entsprechend angepasst werden.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2012 - 9 Sa 676/11

    Arbeitszeitmanipulation - erneute Tatsachenfeststellung durch das

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19
    Der Arbeitnehmer verletzt damit in erheblicher Weise seine ihm gegenüber dem Arbeitgeber bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme, § 241 Abs. 2 BGB (vgl. BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 17; BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 14; LAG Rheinland-Pfalz 11. Mai 2012 - 9 Sa 676/11 - zu II 2 a der Gründe, juris).

    Auch Verfahrensfehler dadurch, dass Tatsachenvortrag der Parteien übergangen wird oder nicht vorgetragene Tatsachen verwertet wurden, können Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen (LAG Rheinland-Pfalz 11. Mai 2012 - 9 Sa 676/11 - zu II 2 b der Gründe mwN, BeckRS 2012, 71887).

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19
    Anhörung zur Stellungnahme bekanntzugeben sind (BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 32).

    innerhalb einer Woche nach Kenntnis vom Kündigungsgrund erfolgen soll (BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 23; BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 31), lag hier vor.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2018 - 15 Sa 214/18

    Außerordentliche Kündigung - Falschangaben bei der geleisteten Arbeitszeit -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19
    So habe auch das LAG Berlin-Brandenburg 14. Juni 2018 - 15 Sa 214/18 - entschieden für den Fall, dass statt einer fristlosen Kündigung eine soziale Auslauffrist gewährt worden sei - Selbstwiderlegung.

    Ob das stets schon bei der Gewährung einer sozialen Auslauffrist anzunehmen ist (so LAG Berlin-Brandenburg 14. Juni 2018 - 15 Sa 214/18 - zu II 1 der Gründe, NZA-RR 2018, 651 unter Hinweis auf BAG 6. Februar 1997 - 2 AZR 51/96 - juris-Rn. 19 [Weiterbeschäftigung einer schlechten Tanzkapelle]; abl. wohl BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 45, wonach eine soziale Auslauffrist selbst bei einer verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung ausnahmsweise denkbar sei), kann hier offenbleiben.

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19
    Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen entfallen lässt, können sich weiter aus Verfahrensfehlern ergeben, etwa wenn die Beweiswürdigung nicht den Anforderungen genügt, weil sie unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (BGH 12. März 2004 - V ZR 257/03 - zu II 2 a aa der Gründe).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19
    Der wichtige Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB setzt kein schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers voraus (arg.: § 314 BGB, vgl. ErfKo/Niemann 20. Auflage BGB § 626 Rn. 40; BAG 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 3/96

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19
    a) Hierfür war erforderlich, dass ein zulässiger, dh nach Verweigerung der Zustimmung durch den Betriebsrat gestellter Ersetzungsantrag iSd. § 103 Abs. 2 Satz 1 BetrVG binnen zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsberechtigten vom Kündigungsgrund beim Arbeitsgericht eingeht, vgl. § 167 ZPO (BAG 24. Oktober 1996 - 2 AZR 3/96 - zu II 1 der Gründe; ErfKo/Niemann 20. Aufl. BGB § 626 Rn. 225; Fitting BetrVG 30. Auflage § 103 Rn. 41 mwN).
  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19
    Insoweit gilt konsequenterweise nichts anderes als für den Ausspruch einer Abmahnung (BAG 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - zu 2 b der Gründe), denn die Kündigung ist keine Sanktion, sondern soll lediglich künftige Beeinträchtigungen des Arbeitsverhältnisses verhindern.
  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

  • BAG, 24.02.2016 - 7 ABR 20/14

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Abmeldepflicht

  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15

    Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 64/07

    Darlegungs--und Beweislast für die Mängelfreiheit einer Werkleistung vor Abnahme

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 380/00

    Beweisvereitelung bei bewußt vielfältiger und variationsreicher Gestaltung der

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 51/96

    Wirksamkeit einer personenbedingten außerordentlichen Kündigung - Zumutbarkeit

  • LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03

    Anwendbarkeit des Untersuchungsgrundsatzes

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

  • BAG, 27.01.1977 - 2 ABR 77/76

    Beschlußverfahren - Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Betriebsratmitglied

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung

  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 10 Sa 212/14

    Beweisvereitelung - Schweigepflicht über den Tod hinaus

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98

    Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Pilotenausbildung

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 264/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast

  • BAG, 13.05.2015 - 2 ABR 38/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt

  • ArbG Gelsenkirchen, 29.03.2022 - 1 Ca 1708/21

    Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

    Es kommt nicht darauf an, ob bei dem Arbeitgeber ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist (Urteil des BAG vom 13.12.2018, Az.2 AZR 370/18, juris Rn.17; 26.09.2013, Az. 2 AZR 682/12, juris Rn.54; vom 09.06.2011, AZ: 2 AZR 381/10, juris Rn. 14, NZA 2011 S. 1027; des LAG Schleswig-Holstein, vom 12.04.2018, Az. 5 Sa 438/17, juris Rn.31; des Hess. LAG vom 07.02.2014, Az.3 Sa 575/13, juris Rn.68, 81; des LAG Berlin Brandenburg vom 30.03.2012, AZ: 10 Sa 2272/11, juris Rn. 63, 64; Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz vom 21.07.2020, Az.8 TaBV 12/19, juris Rn.132).

    Dies gilt insbesondere für Arbeitszeiterfassungen, mit denen der Arbeitnehmer bewusst dokumentiert, entgegen den tatsächlichen Gegebenheiten, keine Pause gemacht zu haben (Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz vom 21.07.2020, Az.8 TaBV 12/19, juris Rn.136).

    Eine solche Bewertung kann durch außergerichtlich bewusst wahrheitswidrige Schutzbehauptungen verstärkt werden (Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz vom 21.07.2020, Az.8 TaBV 12/19, juris Rn.156).

    Ebenso darf der Vermögenswert des Arbeitsentgelts der unberechtigten Arbeitszeitunterbrechung nicht unberücksichtigt bleiben (Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz vom 21.07.2020, Az.8 TaBV 12/19, juris Rn.169-171; a.A. Urteil des LAG Hamm vom 22.07.2010, Az. 8 Sa 319/10, juris Rn.33-39 bei einer Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren, wenn die Falschdokumentation eher einem unabsichtlichen Überziehen der Pausenzeit als einer bewussten Täuschung entspricht).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2021 - 3 TaBV 16/21

    Außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden -

    74 Allerdings ist vorliegend zu berücksichtigen, dass, das Ergebnis des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 Abs. 2 BetrVG eine präjudizielle Bindungswirkung für einen sich anschließenden Rechtsstreit über die Wirksamkeit der Kündigung im Urteilsverfahren entfaltet (BAG 16.11.2017, NZA 2018, 2040) der im vorliegenden Beschlussverfahren geltende Amtsermittlungsgrundsatz entsprechend angepasst werden muss ( LAG Rheinland-Pfalz 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19 , BeckRS 2020, 23008; s. DLW Dörner a.a.O., D Rn. 658 ff.).
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