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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2010 - 9 Sa 568/09   

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https://dejure.org/2010,14991
LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2010 - 9 Sa 568/09 (https://dejure.org/2010,14991)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.01.2010 - 9 Sa 568/09 (https://dejure.org/2010,14991)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - 9 Sa 568/09 (https://dejure.org/2010,14991)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 BetrAVG, § 133 BGB, § 157 BGB
    Auslegung einer Pensionsregelung - Keine Berücksichtigung von Tantiemezahlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungszusage aufgrund verminderter Einkünfte; Zahlungsklage des Arbeitnehmers bei einverständlicher Kürzung der Vergütung als Berechnungsgrundlage der Versorgungsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgungszusage aufgrund verminderter Einkünfte; unbegründete Zahlungsklage des Arbeitnehmers bei einverständlicher Kürzung der Vergütung als Berechnungsgrundlage der Versorgungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 3 Sa 1008/06

    Anerkenntnis: Wirksamkeit und Rückforderung eines Schuldanerkenntnisses;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2010 - 9 Sa 568/09
    Demgemäß besteht ein Wiedereinsetzungsgrund dann, wenn die Partei ein vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht anbringt (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz 24.04.2007 - 3 Sa 1008/06 - Zöller/Greger, 28. Aufl., § 233, RZ 23 "Prozesskostenhilfe" mwN).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZA 8/04

    Wahrung der Rechtsmittelfrist durch die Prozesskostenhilfe beantragende Partei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2010 - 9 Sa 568/09
    Jedenfalls hatte der Kläger mit dem genannten Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 16.09.2009 Prozesskostenhilfe beantragt und - zulässiger Weise - (vgl. BGH 07.10.2004 - IV ZA 8/04, FamRZ 2004, 1961) zur Darlegung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf die bereits zu den Akten gereichten Vordrucke und Unterlagen Bezug genommen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 445/10

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Verspätungen - Umdeutung

    Demgemäß besteht ein Wiedereinsetzungsgrund dann, wenn die Partei ein vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht anbringt (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 22.01.2010 - 9 Sa 568/09; Zöller/Greger, 28. Aufl., § 233, Rn. 23 "Prozesskostenhilfe"; m.w.N).
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