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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2017 - 4 Sa 393/15   

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https://dejure.org/2017,18794
LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2017 - 4 Sa 393/15 (https://dejure.org/2017,18794)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.02.2017 - 4 Sa 393/15 (https://dejure.org/2017,18794)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 4 Sa 393/15 (https://dejure.org/2017,18794)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Vereinbarung hinsichtlich des Umfangs der Geltung des TV-L

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Vereinbarung hinsichtlich des Umfangs der Geltung des TV-L

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 611
    Auslegung einer Vereinbarung hinsichtlich des Umfangs der Geltung des TV-L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 342/09

    Zeitzuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit - Bereitschaftszeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2017 - 4 Sa 393/15
    Bereitschaftszeiten, die - wie vorliegend - innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit liegen, sind Zeiten tatsächlicher Arbeitsleistung i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 TV-L. Die Faktorisierung dieser Zeiten nach § 9 Abs. 1 Satz 2 a TV-L führt nicht zu einer verminderten Höhe der Zeitzuschläge (vgl. BAG v. 28.07.2010 - 5 AZR 342/09 - AP Nr. 13 zu § 8 TVöD).
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2017 - 4 Sa 393/15
    Entscheidend für die Abgrenzung von Bereitschaftszeit zum Bereitschaftsdienst i.S.v. § 7 Abs. 3 TV-L ist jedoch allein, dass sich der Arbeitnehmer während der Bereitschaftszeit zur Arbeit bereithalten muss, um erforderlichenfalls von sich aus tätig zu werden (BAG v. 12.12.2012 - 5 AZR 918/11 - juris).
  • BGH, 31.05.1961 - VIII ZR 28/60
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2017 - 4 Sa 393/15
    Hat eine Partei mit ihrer Erklärung einen von deren objektiven Inhalt abweichenden Sinn verbunden, so kann sie dieser Umstand nur zur Anfechtung wegen Irrtums, jedoch nicht zur Berufung auf § 155 BGB berechtigen (BGH v. 31.05.1961 - VIII ZR 28/60 - NJW 1961, 1668).
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