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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2018 - 5 Sa 438/17   

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https://dejure.org/2018,8394
LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2018 - 5 Sa 438/17 (https://dejure.org/2018,8394)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.02.2018 - 5 Sa 438/17 (https://dejure.org/2018,8394)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 5 Sa 438/17 (https://dejure.org/2018,8394)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 252 BGB, § 18 Abs 6 TVöD
    Schadensersatzanspruch wegen Nichtzahlung eines Leistungsentgelts

  • IWW

    § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 18 Abs. 6 TVöD, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 252 BGB, § 252 Satz 2 BGB, § 287 ZPO, § 287 Abs. 1 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2018 - 5 Sa 438/17
    Dabei dürfen allerdings keine zu strengen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten gestellt werden, weil die Beweiserleichterung des § 287 ZPO auch die Darlegungslast des Geschädigten mindert, der Ersatz entgangenen Gewinns verlangt (vgl. BAG 21.04.2016 - 8 AZR 753/14 - Rn. 44 mwN; BAG 26.09.2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 20 mwN; BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 48 mwN).
  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10

    Schadensersatz - tatrichterliche Schätzung - unlautere Abwerbung von Mitarbeitern

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2018 - 5 Sa 438/17
    Dabei dürfen allerdings keine zu strengen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten gestellt werden, weil die Beweiserleichterung des § 287 ZPO auch die Darlegungslast des Geschädigten mindert, der Ersatz entgangenen Gewinns verlangt (vgl. BAG 21.04.2016 - 8 AZR 753/14 - Rn. 44 mwN; BAG 26.09.2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 20 mwN; BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 48 mwN).
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 753/14

    Ausschlussfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verfall "vertraglicher"

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2018 - 5 Sa 438/17
    Dabei dürfen allerdings keine zu strengen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten gestellt werden, weil die Beweiserleichterung des § 287 ZPO auch die Darlegungslast des Geschädigten mindert, der Ersatz entgangenen Gewinns verlangt (vgl. BAG 21.04.2016 - 8 AZR 753/14 - Rn. 44 mwN; BAG 26.09.2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 20 mwN; BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 48 mwN).
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