Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2007 - 4 Sa 395/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahmeverzugslohnansprüche des Arbeitnehmers in einem bestehenden Arbeitsverhältnis; Voraussetzungen des Vertretenmüssens einer Zugangsverzögerung beim Empfänger einer Willenserklärung; Erfordernis der unverzüglichen Vornahme einer erneuten Zustellung durch den ...
- Judicialis
TzBfG § 14 Abs. 4; ; TzBfG § ... 15; ; TzBfG § 16; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. b; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 615 S. 1; ; BGB § 125; ; BGB § 126; ; BGB § 130 Abs. 1 S. 1; ; BGB §§ 293 ff.; ; BGB § 294; ; BGB § 295; ; BGB § 362 Abs. 1; ; BGB § 389
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Annahmeverzug bei nur wörtlichem Angebot der Arbeitsleistung auf bloße Ankündigung der Arbeitgeberin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 29.03.2006 - 4 Ca 863/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2007 - 4 Sa 395/06
- BAG, 08.08.2007 - 5 AZN 790/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 22.09.1983 - 2 AZR 23/82
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2007 - 4 Sa 395/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. schon BAG, Urteil vom 22.09.1983 - 2 AZR 23/82) ist eine Willenserklärung zugegangen, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis nehmen.Insbesondere hat der Erklärende nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.1983 - 2 AZR 23/82) nach Kenntnis von dem noch nicht erfolgten Zugang unverzüglich erneut eine Zustellung vorzunehmen.
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04
Zugangsvereitelung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2007 - 4 Sa 395/06
Der Empfänger einer Willenserklärung kann sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 2 AZR 366/04 - NZA 2006, 204 ff.) nach Treu und Glauben dann nicht auf den verspäteten Zugang bzw. den ausgebliebenen Zugang der Willenserklärung berufen, wenn er die Zugangsverzögerung bzw. den fehlenden Zugang selbst zu vertreten hat.