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LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 TaBV 20/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 111 BetrVG, § 23 Abs 3 BetrVG
Betriebsänderung - Unterlassungsanspruch des Betriebsrates - rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 07.03.2017 - 2 BV 52/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 TaBV 20/17
- BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 23/18
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 26 TaBVGa 1498/20
Schaffung eines virtuellen Gemeinschaftsbetriebs als Betriebsänderung
Ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Durchführung von Betriebsänderungen dient der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 19. Juni 2014 - 7 TaBVGa 1219/14, mwN; LAG Rheinland-Pfalz 22. März 2018 - 4 TaBV 20/17, Rn. 26).Denn ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Durchführung von Betriebsänderungen kann nur der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs dienen, nicht aber losgelöst hiervon der Untersagung einer Betriebsänderung selbst (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v. 19.06.2014 - 7 TaBVGa 1219/14, mwN; LAG Rheinland-Pfalz 22. März 2018 - 4 TaBV 20/17, Rn. 26).
- LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 56/20 (2) Denn ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Durchführung von Betriebsänderungen kann nur der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs dienen, nicht aber losgelöst hiervon der Untersagung einer Betriebsänderung selbst (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Januar 2021 - 4 TaBVGa 6/20 -, Rn. 68, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 26 TaBVGa 1498/20 -, Rn. 38, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. März 2018 - 4 TaBV 20/17 -, Rn. 26, juris; aA.