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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 71/18   

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LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 71/18 (https://dejure.org/2018,33809)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.08.2018 - 7 Sa 71/18 (https://dejure.org/2018,33809)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. August 2018 - 7 Sa 71/18 (https://dejure.org/2018,33809)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1004 BGB, § 242 BGB, § 39 Abs 1 TV-BA, § 38 Abs 2 TV-BA
    Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte - Anhörung der Schwerbehindertenvertretung - Erteilung eines Zwischenzeugnisses

  • IWW

    § 2 Abs. 2 SGB IX, § 5 Bundeslaufbahnverordnung, § ... 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, §§ 611 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, Art. 3 Abs. 1 GG, § 5 Abs. 3 BLV, § 5 Abs. 3 BLV (Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten), § 242 BGB, § 35 TVöD, § 35 Abs. 2 TVöD, § 109 Abs. 1 S. 3 GewO, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 92 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Beginn der Ausschlussfrist für das Verlangen eines Zwischenzeugnisses

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Beginn der Ausschlussfrist für das Verlangen eines Zwischenzeugnisses

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus Personalakte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 ; BGB § 242 ; TV-BA § 38; TV-BA § 39
    Ausschlussfrist; dienstliche Bewertung; Personalakte; Zwischenzeugnis; Entfernung einer dienstlichen Bewertung aus der Personalakte; Erteilung eines Zwischenzeugnisses

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 241 Abs. 2
    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entfernung einer dienstlichen Bewertung aus der Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 865/07

    Regelbeurteilung - Beurteilungsfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 71/18
    Sie können darauf kontrolliert werden, ob der Beurteiler allgemeine Beurteilungsmaßstäbe beachtet, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten hat (BAG, Urteil vom 18. August 2009 - 9 AZR 617/08 - NZA 2010, 115, 118 Rz. 34; vom 18. November 2008 - 9 AZR 865/07 - AP BGB § 611 Personalakte Nr. 2 Rz. 16, jeweils m. w. N.).

    Ein solcher Verfahrensverstoß führt zur Rechtswidrigkeit der Beurteilung und zu einem schuldrechtlichen Entfernungsanspruch des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 18. November 2008 - 9 AZR 865/07 - AP BGB § 611 Personalakte Nr. 2 Rz. 16).

    Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das legitime Anliegen, dass die von ihm geführten Personalakten vollständig sind (BAG, Urteil vom 18. November 2008 - 9 AZR 865/07 - AP BGB § 611 Personalakte Nr. 2 Rz. 31 m. w. N.).

    Gelangen Beurteilungen nicht nur formell zu Unrecht in die Personalakten, sondern kann der Verfahrensfehler zudem Auswirkungen auf das Beurteilungsergebnis haben, tritt das berechtigte Interesse des Arbeitgebers an der Vollständigkeit und Kontinuität der Akten jedoch zurück (BAG, Urteil vom 18. November 2008 - 9 AZR 865/07 - AP BGB § 611 Personalakte Nr. 2 Rz. 32 m. w. N.).

  • BAG, 21.01.1993 - 6 AZR 171/92

    Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 71/18
    Als triftig ist der vom Arbeitnehmer vorgebrachte Grund anzusehen, wenn er den Wunsch des Angestellten auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses bei verständiger Betrachtungsweise als berechtigt erscheinen lässt (BAG, Urteil vom 21. Januar 1993 - 6 AZR 171/92 - NZA 1993, 1031; Martens/Steinherr in: Sponer/Steinherr , TVöD Gesamtausgabe, 188. AL 8/2018, III. Zwischenzeugnis [Absatz 2], Rz. 37 zum gleichlautenden § 35 TVöD).

    Bei der Auslegung des Begriffs "triftiger Grund" ist nicht kleinlich vorzugehen (BAG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 176/97 - AP BAG § 61 Nr. 2 zu § 61 II BAT-KF; vom 21. Januar 1993 - 6 AZR 171/92 - NZA 1993, 1031; Staudinger/Preis [2016], BGB § 630 Rz. 19).

    Dagegen liegt ein triftiger Grund für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses nicht vor, wenn der Arbeitnehmer das Zeugnis allein deshalb verlangt, weil er es in einem Rechtsstreit, in dem er seine Höhergruppierung anstrebt, als Beweismittel verwenden will (BAG, Urteil vom 21. Januar 1993 - 6 AZR 171/92 - NZA 1993, 1031, 1032).

  • BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte und tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 71/18
    84 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer dienstlichen Bewertung aus der Personalakte verfällt jedoch nicht nach § 39 Abs. 1 S. 1 TV-BA binnen sechs Monaten nach Kenntnis von dieser dienstlichen Bewertung (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - NZA 1995, 676, 677; Schaub/Linck , Arbeitsrechts-Handbuch, 17. Aufl. 2017, § 132 Rz. 49, jeweils für die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte).

    Da dienstliche Bewertungen meist keine unmittelbaren Auswirkungen haben, drängt sich für den Arbeitnehmer die Notwendigkeit dagegen vorzugehen, nicht in derselben Weise auf wie etwa bei nicht erfüllten Zahlungsansprüchen (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - NZA 1995, 676, 677 für die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte).

    Das bedeutet, dass der Entfernungsanspruch immer neu entsteht, solange sich die dienstliche Bewertung in der Personalakte befindet (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - NZA 1995, 676, 677 für die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte).

  • BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 176/97

    Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 71/18
    Bei der Auslegung des Begriffs "triftiger Grund" ist nicht kleinlich vorzugehen (BAG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 176/97 - AP BAG § 61 Nr. 2 zu § 61 II BAT-KF; vom 21. Januar 1993 - 6 AZR 171/92 - NZA 1993, 1031; Staudinger/Preis [2016], BGB § 630 Rz. 19).

    Außerdem ist der Arbeitgeber für den von dem Zwischenzeugnis erfassten Zeitraum an seine Erklärungen im Zwischenzeugnis grundsätzlich auch für das Endzeugnis gebunden (BAG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 176/97 - AP BAG § 61 Nr. 2 m. w. N.).

  • BAG, 04.12.1985 - 5 AZR 607/84

    Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses - Unterfallen des Zeugnisanspruchs unter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 71/18
    Der Arbeitgeber wird nach einem längeren Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in der Lage sein, die Leistungen und die Führung des Arbeitnehmers richtig zu beurteilen (BAG, Urteil vom 4. Dezember 1985 - 5 AZR 607/84 - BeckRS 1985, 30715410).

    Zwar kann der Anspruch auf Zeugniserteilung nicht im Voraus und für die Zukunft ausgeschlossen werden, für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsvertrages können die Arbeitsvertragsparteien und auch die Tarifvertragsparteien einen solchen Anspruch aber einschränken, und zwar auch, was die zeitliche Geltendmachung betrifft (BAG, Urteil vom 4. Dezember 1985 - 5 AZR 607/84 - BeckRS 1985, 30715410 m. w. N:).

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 617/08

    Regelbeurteilung - Tatsachenkern - Prüfungsmaßstab

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 71/18
    Sie können darauf kontrolliert werden, ob der Beurteiler allgemeine Beurteilungsmaßstäbe beachtet, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten hat (BAG, Urteil vom 18. August 2009 - 9 AZR 617/08 - NZA 2010, 115, 118 Rz. 34; vom 18. November 2008 - 9 AZR 865/07 - AP BGB § 611 Personalakte Nr. 2 Rz. 16, jeweils m. w. N.).

    Das Gericht hat auch zu prüfen, ob die Anforderungen der Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (BAG, Urteil vom 18. August 2009 - 9 AZR 617/08 - NZA 2010, 115, 118 Rz. 34 m. w. N.).

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 507/04

    Zeugnis - Unterschrift - Ausschlussfrist - Verwirkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 71/18
    Als Anspruch "aus dem Arbeitsverhältnis" unterliegt der Zeugnisanspruch einer tariflichen Ausschlussfrist (BAG, Urteil vom 4. Oktober 2005 - 9 AZR 507/04 - NZA 2006, 436, 438 Rz. 28 m. w. N.).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 637/97

    Ausschlußfrist für Urlaubsgeldüberzahlung in der Druckindustrie

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 71/18
    Tarifliche Ausschlussfristen verfolgen den Zweck, Ansprüche im Arbeitsleben schnell zu klären (BAG, Urteil vom 19. Januar 1999 - 9 AZR 63797 - NZA 1999, 1107, 1108) und damit Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu garantieren.
  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 323/09

    Kündigungsschutzprozess - Verwirkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 71/18
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BAG, Urteil vom 25. November 2010 - 2 AZR 323/09 - NZA 2011, 821, 822 Rz. 20 m. w. N.).
  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 71/18
    Der Anspruchsgegner soll sich unter anderem auf die aus Sicht des Anspruchstellers noch offene Forderung rechtzeitig einstellen und Beweise sichern können (BAG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - NZA 2016, 709, 714 Rz. 45 m. w. N.).
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