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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2021 - 2 Ta 137/21   

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https://dejure.org/2021,55980
LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2021 - 2 Ta 137/21 (https://dejure.org/2021,55980)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.2021 - 2 Ta 137/21 (https://dejure.org/2021,55980)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 2021 - 2 Ta 137/21 (https://dejure.org/2021,55980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 1 Nr 3a ArbGG
    Rechtsweg - Klage eines Beamten zur Geltendmachung von Ansprüchen aus einem angeblichen Arbeitsverhältnis

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a
    Arbeitsvertrag; Beamtenverhältnis; Beamter; Bundeseisenbahnvermögen; Dienstherr; Doppelrelevanz; Klagegrund; Rechtsverhältnis; sic-non-Fall; Streitgegenstand; Verwaltungsgericht; Zusage; Rechtsweg; Klage eines Beamten zur Geltendmachung von Ansprüchen aus einem ...

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a
    Arbeitsvertrag; Beamtenverhältnis; Beamter; Bundeseisenbahnvermögen; Dienstherr; Doppelrelevanz; Klagegrund; Rechtsverhältnis; sic-non-Fall; Streitgegenstand; Verwaltungsgericht; Zusage; Rechtsweg; Klage eines Beamten zur Geltendmachung von Ansprüchen aus einem ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 03.11.2020 - 9 AZB 47/20

    Rechtsweg - Anforderungen an den Klägervortrag in sog. aut-aut-Fällen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2021 - 2 Ta 137/21
    Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird ( GmS-OGB 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 - Rn. 10; BAG 3. November 2020 - 9 AZB 47/20 - Rn. 24 ).

    Für die danach vorzunehmende Bestimmung des streitigen Rechtsverhältnisses ist im Regelfall allein von dem Klagevorbringen auszugehen ( GmS-OGB 29. Oktober 1987 - GmS-OGB 1/86 - Rn. 13; BAG 3. November 2020 - 9 AZB 47/20 - Rn. 24 ).

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2021 - 2 Ta 137/21
    Für die danach vorzunehmende Bestimmung des streitigen Rechtsverhältnisses ist im Regelfall allein von dem Klagevorbringen auszugehen ( GmS-OGB 29. Oktober 1987 - GmS-OGB 1/86 - Rn. 13; BAG 3. November 2020 - 9 AZB 47/20 - Rn. 24 ).

    Maßgebend ist vielmehr, dass der Parteivortrag - seine Richtigkeit unterstellt - Rechtsbeziehungen oder Rechtsfolgen ergibt, für die die Zuständigkeit der Zivilgerichte besteht ( GmS-OGB 29. Oktober 1987 - GmS-OGB 1/86 - Rn. 13 ).

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2021 - 2 Ta 137/21
    Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird ( GmS-OGB 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 - Rn. 10; BAG 3. November 2020 - 9 AZB 47/20 - Rn. 24 ).
  • BAG, 24.10.1997 - 10 AZB 28/97

    Rechtsweg für Klagen eines DB-Beamten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2021 - 2 Ta 137/21
    Die Beklagte hat die Zulässigkeit des Rechtswegs gerügt und unter Verweis auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 1999 - 5 AZB 16/99 - und 24. Oktober 1997 - 10 AZB 28/97 und 10 AZB 33/97 - die Auffassung vertreten, dass es sich hier um eine Streitigkeit aus dem Beamtenverhältnis handele, so dass der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen unzulässig sei.
  • BAG, 16.06.1999 - 5 AZB 16/99

    Rechtsweg; Klage eines Beamten auf Abschluß eines Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2021 - 2 Ta 137/21
    Die Beklagte hat die Zulässigkeit des Rechtswegs gerügt und unter Verweis auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 1999 - 5 AZB 16/99 - und 24. Oktober 1997 - 10 AZB 28/97 und 10 AZB 33/97 - die Auffassung vertreten, dass es sich hier um eine Streitigkeit aus dem Beamtenverhältnis handele, so dass der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen unzulässig sei.
  • BAG, 04.09.2018 - 9 AZB 10/18

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage - Amtshaftung - Folgenbeseitigungs- und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2021 - 2 Ta 137/21
    Der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt wird für die aus ihm hergeleiteten Rechtsfolgen von Rechtssätzen des bürgerlichen Rechts geprägt ( vgl. hierzu BAG 4. September 2018 - 9 AZB 10/18 - Rn. 15 ).
  • BAG, 24.10.1997 - 10 AZB 33/97
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2021 - 2 Ta 137/21
    Die Beklagte hat die Zulässigkeit des Rechtswegs gerügt und unter Verweis auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 1999 - 5 AZB 16/99 - und 24. Oktober 1997 - 10 AZB 28/97 und 10 AZB 33/97 - die Auffassung vertreten, dass es sich hier um eine Streitigkeit aus dem Beamtenverhältnis handele, so dass der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen unzulässig sei.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2023 - 2 Sa 193/22

    Zugewiesener Beamter - Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses

    Mit - rechtskräftigem - Beschluss vom 22. November 2021 - 2 Ta 137/21 - hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen für zulässig erklärt (Bl. 114 - 124 d. A.).
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