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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2022 - 6 Sa 61/22   

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https://dejure.org/2022,43598
LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2022 - 6 Sa 61/22 (https://dejure.org/2022,43598)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.2022 - 6 Sa 61/22 (https://dejure.org/2022,43598)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 2022 - 6 Sa 61/22 (https://dejure.org/2022,43598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 145 BGB, § 34 Abs 1 Nr 3 BZRG, § 38 BZRG
    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses - invitatio ad offerendum - aufschiebende Bedingung eines nicht nachteiligen Führungszeugnisses

  • IWW

    Art. 33 GG, Art. 33 Abs. 2 GG, §... 14 Abs. 4 TzBfG, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 253 Abs. 2 ZPO, § 174 BGB, § 64 Abs. 2 Buchstabe c ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, § 520 ZPO, § 4 Satz 1 KSchG, § 611a Abs. 1 BGB, §§ 145 ff. BGB, §§ 133, 157 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 145 BGB, §§ 422, 423 ZPO, § 142 Abs. 1 ZPO, § 422 ZPO, § 423 ZPO, § 142 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 2 NachwG, § 34 Abs. 1 Nr. 3 BZRG, § 38 Abs. 1 BZRG, § 38 Abs. 2 BZRG, § 315 StGB, § 295 Abs. 1 ZPO, § 68 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angebot; Annahme; Arbeitsverhältnis; Auslegung; aufschiebende Bedingung; Bundeszentralregister; nicht nachteiliges Führungszeugnis; invitatio ad offerendum; Vorlage; Zustandekommen; Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses; aufschiebende Bedingung eines nicht ...

  • rechtsportal.de

    Angebot; Annahme; Arbeitsverhältnis; Auslegung; aufschiebende Bedingung; Bundeszentralregister; nicht nachteiliges Führungszeugnis; invitatio ad offerendum; Vorlage; Zustandekommen; Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses; aufschiebende Bedingung eines nicht ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20

    Sachgrundlose Befristung - Höchstdauer - Dienstreise - Verlängerung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2022 - 6 Sa 61/22
    Nach § 611a Abs. 1 BGB gehören hierzu die "versprochenen Dienste" und damit Art und Beginn der Arbeitsleistung (vgl. insgesamt BAG 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 18 mwN, zitiert nach juris).

    Sie kann nicht nur durch eine ausdrückliche Erklärung, sondern auch durch schlüssiges Verhalten (Realofferte und deren konkludente Annahme) abgegeben werden (BAG 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 19 mwN 14. Dezember 2016 - 7 AZR 756/14 - Rn. 18; 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 19, zitiert nach juris).

    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrags und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (vgl. BAG 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 19, 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 36 mwN, aaO).

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 756/14

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2022 - 6 Sa 61/22
    Sie kann nicht nur durch eine ausdrückliche Erklärung, sondern auch durch schlüssiges Verhalten (Realofferte und deren konkludente Annahme) abgegeben werden (BAG 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 19 mwN 14. Dezember 2016 - 7 AZR 756/14 - Rn. 18; 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 19, zitiert nach juris).

    Mit der Vorlage einer von ihm noch nicht unterzeichneten Vertragsurkunde gibt der Arbeitgeber keine auf den Abschluss eines Arbeitsvertrags gerichtete Erklärung ab, sondern fordert den Arbeitnehmer lediglich zur Abgabe eines schriftlichen Vertragsangebots zu den in der Vertragsurkunde genannten Bedingungen auf (vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 756/14 - Rn. 20, 26, zitiert nach juris).

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2022 - 6 Sa 61/22
    Nach §§ 133, 157 BGB sind Willenserklärungen und Verträge so auszulegen, wie die Parteien sie nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen mussten, wobei vom Wortlaut auszugehen ist (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 36, zitiert nach juris).

    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrags und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (vgl. BAG 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 19, 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 36 mwN, aaO).

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2022 - 6 Sa 61/22
    Eine zivilprozessuale Pflicht zur Vorlage von Urkunden der nicht beweisbelasteten Partei folgt nur aus den speziellen Vorschriften der §§ 422, 423 ZPO oder aus einer Anordnung des Gerichts nach § 142 Abs. 1 ZPO; aus den Grundsätzen der sekundären Behauptungslast kann sie nicht abgeleitet werden (BGH 26. Juni 2007 - XI ZR 277/05 - Rn. 16, zitiert nach juris; Musielak/Voit - Huber ZPO 19. Auflage 2022 § 421 Rn. 1; vgl. Münchener Kommentar ZPO - Schreiber 6. Aufl. 2020 § 422 Rn. 1).
  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18

    Arbeitnehmerstatus - Übersetzer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2022 - 6 Sa 61/22
    November 2012 - 2 AZR 738/11 - Rn. 9; 27. Januar 2011 - 2 AZR 826/09 - Rn. 13, vgl. BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 10, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 32/08

    Von einem Verbraucherverband beanstandete Hinweise im Katalog eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2022 - 6 Sa 61/22
    Dagegen ist eine bloße Aufforderung zur Abgabe von Angeboten gegeben, wenn eine rechtsgeschäftliche Bindung erkennbar noch nicht gewollt ist, sich der Erklärende einen Vertragsabschluss also noch vorbehält (vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 20, BGH 4. Februar 2009 - VIII ZR 32/08 - Rn. 12, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2022 - 6 Sa 61/22
    Mit der Rechtskraft des der Klage stattgegebenen Urteils steht deshalb regelmäßig zugleich fest, dass jedenfalls bei Zugang der Kündigung ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestanden hat (vgl. BAG 01. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 27, zitiert nach juris).
  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 826/09

    Außerordentliche Kündigung - Rechtskraftwirkung eines vorangegangenen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2022 - 6 Sa 61/22
    November 2012 - 2 AZR 738/11 - Rn. 9; 27. Januar 2011 - 2 AZR 826/09 - Rn. 13, vgl. BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 10, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2022 - 6 Sa 61/22
    Dagegen ist eine bloße Aufforderung zur Abgabe von Angeboten gegeben, wenn eine rechtsgeschäftliche Bindung erkennbar noch nicht gewollt ist, sich der Erklärende einen Vertragsabschluss also noch vorbehält (vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 20, BGH 4. Februar 2009 - VIII ZR 32/08 - Rn. 12, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12

    Aufhebungsvereinbarung - (außer-) ordentliche Kündigung - Verzugslohn

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2022 - 6 Sa 61/22
    Der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ist Voraussetzung für die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1078/12 - Rn. 20, 22.
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 738/11

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

  • BAG, 17.11.1958 - 2 AZR 277/58

    Vereinbarung einer Umsatzvergütung und Auskunftspflicht des Arbeitgebers

  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

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