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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022 - 5 Sa 408/21   

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LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022 - 5 Sa 408/21 (https://dejure.org/2022,43595)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.12.2022 - 5 Sa 408/21 (https://dejure.org/2022,43595)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Dezember 2022 - 5 Sa 408/21 (https://dejure.org/2022,43595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 126 BGB, § 242 BGB, § 623 BGB, § 626 BGB
    Außerordentliche Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens - Kündigung per WhatsApp

  • IWW

    § 23 Abs. 1 KSchG, § ... 69 Abs. 2 ArbGG, § 623 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 242 BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 140 BGB, §§ 623, § 126 Abs. 1 BGB, § 125 Satz 1 BGB, 126 Abs. 1 BGB, § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 138 Abs 2 ZPO, § 286 ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens -WhatsApp

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 126 ; BGB § 242 ; BGB § 623 ; BGB § 626
    Arbeitsunfähigkeit; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Darlegungs- und Beweislast; Erschütterung; unentschuldigtes Fehlen; außerordentliche Kündigung; WhatsApp; außerordentliche Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens; Kündigung per WhatsApp

  • rechtsportal.de

    BGB § 126 ; BGB § 242 ; BGB § 623 ; BGB § 626
    Arbeitsunfähigkeit; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Darlegungs- und Beweislast; Erschütterung; unentschuldigtes Fehlen; außerordentliche Kündigung; WhatsApp; außerordentliche Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens; Kündigung per WhatsApp

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unentschuldigtes Fehlen: Kündigung per WhatsApp unwirksam

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022 - 5 Sa 408/21
    Im Falle des Fernbleibens von der Arbeit obliegt dem Arbeitgeber nicht nur der Nachweis dafür, dass der Arbeitnehmer überhaupt gefehlt hat, sondern auch dafür, dass er unentschuldigt gefehlt hat, also zB die vom Arbeitnehmer behauptete Krankheit nicht vorliegt (so schon BAG 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 35; vgl. auch BAG 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 25; BAG 08.05.2014 - 2 AZR 75/13 - Rn. 30 mwN).

    Liegt sie nicht vor, stellt sich die Rechtslage so dar, als habe der Arbeitnehmer kein ärztliches Attest eingereicht (vgl. BAG 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 30, 31 mwN).

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022 - 5 Sa 408/21
    Im Falle des Fernbleibens von der Arbeit obliegt dem Arbeitgeber nicht nur der Nachweis dafür, dass der Arbeitnehmer überhaupt gefehlt hat, sondern auch dafür, dass er unentschuldigt gefehlt hat, also zB die vom Arbeitnehmer behauptete Krankheit nicht vorliegt (so schon BAG 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 35; vgl. auch BAG 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 25; BAG 08.05.2014 - 2 AZR 75/13 - Rn. 30 mwN).

    Erst wenn der Arbeitnehmer insoweit seiner Substantiierungspflicht nachgekommen ist und ggf. die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden hat, muss der Arbeitgeber aufgrund der ihm obliegenden Beweislast den konkreten Sachvortrag des Arbeitnehmers widerlegen (vgl. BAG 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 15 mwN; BAG 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 37; LAG Rheinland-Pfalz 04.05.2021 - 6 Sa 359/20 - Rn. 61 mwN).

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14

    Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022 - 5 Sa 408/21
    Der Zugang einer Ablichtung genügt nicht (vgl. BAG 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 47 zur Übermittlung einer Kündigung per Telefax; BAG 10.05.2016 - 9 AZR 149/15 - Rn. 34 zur Übermittlung einer Erklärung per PDF-Datei; LAG München 28.10.2021 - 3 Sa 362/21 - Rn. 23 zur Übermittlung einer Kündigung per WhatsApp).

    Ein Formmangel kann deshalb nach § 242 BGB nur ganz ausnahmsweise als unbeachtlich qualifiziert werden (vgl. BAG 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 51 mwN; BAG 10.05.2016 - 9 AZR 149/15 - Rn. 36 mwN).

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022 - 5 Sa 408/21
    Den Beweiswert erschütternde Tatsachen können sich auch aus dem eigenen Sachvortrag des Arbeitnehmers oder aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst ergeben (vgl. zuletzt BAG 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 13 mwN).

    Erst wenn der Arbeitnehmer insoweit seiner Substantiierungspflicht nachgekommen ist und ggf. die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden hat, muss der Arbeitgeber aufgrund der ihm obliegenden Beweislast den konkreten Sachvortrag des Arbeitnehmers widerlegen (vgl. BAG 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 15 mwN; BAG 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 37; LAG Rheinland-Pfalz 04.05.2021 - 6 Sa 359/20 - Rn. 61 mwN).

  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 149/15

    Elternzeitverlangen - Schriftform

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022 - 5 Sa 408/21
    Der Zugang einer Ablichtung genügt nicht (vgl. BAG 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 47 zur Übermittlung einer Kündigung per Telefax; BAG 10.05.2016 - 9 AZR 149/15 - Rn. 34 zur Übermittlung einer Erklärung per PDF-Datei; LAG München 28.10.2021 - 3 Sa 362/21 - Rn. 23 zur Übermittlung einer Kündigung per WhatsApp).

    Ein Formmangel kann deshalb nach § 242 BGB nur ganz ausnahmsweise als unbeachtlich qualifiziert werden (vgl. BAG 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 51 mwN; BAG 10.05.2016 - 9 AZR 149/15 - Rn. 36 mwN).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022 - 5 Sa 408/21
    Da das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die formnichtige WhatsApp-Kündigung des Klägers noch durch die Kündigung der Beklagten vom 13. Januar 2021 aufgelöst wurde, ist die Beklagte nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgestellten Grundsätzen (BAG 27.02.1985 - GS 1/84) verpflichtet, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits als Sicherheitsmitarbeiter weiterzubeschäftigen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2020 - 7 Sa 54/20

    Außerordentliche Kündigung - unentschuldigtes Fehlen - Klagefrist -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022 - 5 Sa 408/21
    In diesem Sinne kann das unentschuldigte Fehlen eines Arbeitnehmers für die Dauer eines ganzen Arbeitstages ohne ausreichende Information des Arbeitgebers im Wiederholungsfall nach einschlägiger Abmahnung je nach den Umständen "an sich" geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu begründen (vgl. BAG 15.03.2001 - 2 AZR 147/00 - Rn. 15 mwN; LAG Rheinland-Pfalz 23.09.2020 - 7 Sa 54/20 - Rn. 61 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 Sa 359/20

    Außerordentliche Kündigung - vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022 - 5 Sa 408/21
    Erst wenn der Arbeitnehmer insoweit seiner Substantiierungspflicht nachgekommen ist und ggf. die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden hat, muss der Arbeitgeber aufgrund der ihm obliegenden Beweislast den konkreten Sachvortrag des Arbeitnehmers widerlegen (vgl. BAG 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 15 mwN; BAG 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 37; LAG Rheinland-Pfalz 04.05.2021 - 6 Sa 359/20 - Rn. 61 mwN).
  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022 - 5 Sa 408/21
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (st. Rspr., vgl. zB. BAG 23.08.2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 12 mwN).
  • LAG München, 28.10.2021 - 3 Sa 362/21

    Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung per WhatsApp; treuwidriges Berufen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022 - 5 Sa 408/21
    Der Zugang einer Ablichtung genügt nicht (vgl. BAG 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 47 zur Übermittlung einer Kündigung per Telefax; BAG 10.05.2016 - 9 AZR 149/15 - Rn. 34 zur Übermittlung einer Erklärung per PDF-Datei; LAG München 28.10.2021 - 3 Sa 362/21 - Rn. 23 zur Übermittlung einer Kündigung per WhatsApp).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten

  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15

    Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 75/13

    Entscheidung nach Lage der Akten - Beweisvereitelung

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