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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16   

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LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16 (https://dejure.org/2017,20922)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16 (https://dejure.org/2017,20922)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. März 2017 - 6 TaBV 21/16 (https://dejure.org/2017,20922)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Mitbestimmung bei Maßnahmen der betrieblichen Berufsausbildung - Zusatzaufgaben für Einzelhandelsverkäufer

  • IWW

    § 98 BetrVG, § ... 99 BetrVG, § 98 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 87 Abs. 2 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 1 Abs. 1 BBiG, § 81 BetrVG, § 81 Abs 1 BetrVG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der betrieblichen Berufsbildung im Sinne von § 98 Abs. 1 BetrVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der betrieblichen Berufsbildung im Sinne von § 98 Abs. 1 BetrVG

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 98 Abs. 1
    Begriff der betrieblichen Berufsbildung im Sinne von § 98 Abs. 1 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmen bei Berufsbildungs-Maßnahmen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04

    Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16
    Nur hierüber können die Gericht mit Bindungswirkung entscheiden (vgl. insgesamt BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 13, 25. September 2012, 1 ABR 45/11 Rn. 12; 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).

    Neben ihm hat der Antrag zu 1) keinen selbständigen Inhalt (vgl. BAG 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - Rn. 15, aaO).

    Mit der Feststellung eines Mitbestimmungsrechts steht zugleich fest, dass die Einigungsstelle ihrer Aufgabe, eine Sachregelung zu treffen, noch nicht nachgekommen ist; ihr Verfahren ist dann fortzusetzen (BAG 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - Rn. 16, aaO; 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - mwN, zitiert nach juris).

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03

    Mitbestimmung über Dauer betrieblicher Berufsausbildung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16
    Zur Berufsbildung gehören alle Maßnahmen, die Arbeitnehmern in systematischer, lehrplanartiger Weise Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln, die diese zu ihrer beruflichen Tätigkeit im Allgemeinen befähigen (BAG 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 - Rn. 36 mwN, zitiert nach juris).

    Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf generelle, abstrakte Maßnahmen der Durchführung (LAG Hamburg 10. Januar 2007 - 4 TaBV 3/05 - Rn. 93, zitiert nach juris unter Verweis auf BAG 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 - Rn. 36 aaO) Mitbestimmungsfrei sind konkrete Einzelmaßnahmen gegenüber bestimmten Auszubildenden und Arbeitnehmern (LAG Hamburg 10. Januar 2007 - 4 TaBV 3/05 - Rn. 93; ErfK-Kania 17. Aufl. § 98 BetrVG Rn. 6; vgl. auch BAG 05. November 1985 - 1 ABR 49/83 - Rn. 17, zitiert nach juris).

  • BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Überwachungseinrichtung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16
    Nur hierüber können die Gericht mit Bindungswirkung entscheiden (vgl. insgesamt BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 13, 25. September 2012, 1 ABR 45/11 Rn. 12; 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).

    aa) Das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis zwischen den Betriebsparteien und kann Gegenstand eines Feststellungsbegehrens im Sinne der Vorschrift sein (BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 17, aaO; 17. Januar 2012 - 1 ABR 45/10 - Rn. 16 f., zitiert nach juris).

  • BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 49/90

    Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16
    Nur auf der Grundlage dieser Kenntnisse und Erfahrungen kann dem Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Betrieb zugewiesen werden, über deren konkrete Ausübung unter Einsatz seiner Kenntnisse und Erfahrungen er dann nach § 81 BetrVG zu unterrichten ist (vgl. BAG 23. April 1991 - 1 ABR 49/90 - Rn. 42, zitiert nach juris).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16
    Der Inhalt oder der Umfang von Beteiligungsrechten können im Beschlussverfahren losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Beteiligungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (BAG 09. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 18; 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 10, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Hamburg, 10.01.2007 - 4 TaBV 3/05

    Zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der zeitlichen Lage von Schulungs-

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16
    Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf generelle, abstrakte Maßnahmen der Durchführung (LAG Hamburg 10. Januar 2007 - 4 TaBV 3/05 - Rn. 93, zitiert nach juris unter Verweis auf BAG 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 - Rn. 36 aaO) Mitbestimmungsfrei sind konkrete Einzelmaßnahmen gegenüber bestimmten Auszubildenden und Arbeitnehmern (LAG Hamburg 10. Januar 2007 - 4 TaBV 3/05 - Rn. 93; ErfK-Kania 17. Aufl. § 98 BetrVG Rn. 6; vgl. auch BAG 05. November 1985 - 1 ABR 49/83 - Rn. 17, zitiert nach juris).
  • BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07

    Versetzung - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16
    Der Inhalt oder der Umfang von Beteiligungsrechten können im Beschlussverfahren losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Beteiligungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (BAG 09. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 18; 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 10, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 49/83

    Anspruch des Betriebsrates auf Teilnahme als Beobachter an einer Fachkundeprüfung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16
    Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf generelle, abstrakte Maßnahmen der Durchführung (LAG Hamburg 10. Januar 2007 - 4 TaBV 3/05 - Rn. 93, zitiert nach juris unter Verweis auf BAG 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 - Rn. 36 aaO) Mitbestimmungsfrei sind konkrete Einzelmaßnahmen gegenüber bestimmten Auszubildenden und Arbeitnehmern (LAG Hamburg 10. Januar 2007 - 4 TaBV 3/05 - Rn. 93; ErfK-Kania 17. Aufl. § 98 BetrVG Rn. 6; vgl. auch BAG 05. November 1985 - 1 ABR 49/83 - Rn. 17, zitiert nach juris).
  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14

    Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit - Inhalt einer Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16
    Nur hierüber können die Gericht mit Bindungswirkung entscheiden (vgl. insgesamt BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 13, 25. September 2012, 1 ABR 45/11 Rn. 12; 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 26.04.2016 - 1 ABR 21/14

    Betriebliche Bildungsmaßnahmen - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16
    Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung sind auch Lehrgänge, die dem Arbeitnehmer die für die Ausfüllung seines Arbeitsplatzes und seiner beruflichen Tätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verschaffen sollen (BAG 26. April 2016 - 1 ABR 21/14 - Rn. 21; 5. März 2013 - 1 ABR 11/12 - Rn. 12 mwN, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 11/12

    Mitbestimmung bei betrieblicher Berufsbildung

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

  • BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 76/09

    Feststellungsinteresse

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