Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2016 - 2 Sa 34/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28161
LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2016 - 2 Sa 34/16 (https://dejure.org/2016,28161)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.05.2016 - 2 Sa 34/16 (https://dejure.org/2016,28161)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Mai 2016 - 2 Sa 34/16 (https://dejure.org/2016,28161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,28161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 580 Nr 6 ZPO, § 580 Nr 7 Buchst b ZPO, § 611 BGB, § 829 ZPO, § 776 ZPO
    Restitutionsklage - Aufhebung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses - Wirkung für die Zukunft - Restitutionsgrund

  • IWW

    § 247 BGB, § ... 829 Abs. 3 ZPO, § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 580 Nr. 6 ZPO, § 580 Nr. 7 ZPO, § 580 ZPO, § 139 ZPO, §§ 79 Satz 1 ArbGG, 578 Abs. 1 ZPO, § 586 Abs. 1, 2 ZPO, § 580 Nr. 6 bzw. 7 ZPO, § 85 SGB IX, §§ 775, 776 ZPO, § 775 Nr. 1 ZPO, § 776 ZPO, § 580 Nr. 7 b ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Restitutionsklage bei nachträglicher Aufhebung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 580 Nr. 7 Buchst. b)
    Unbegründete Restitutionsklage bei nachträglicher Aufhebung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 674/10

    Restitutionsklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2016 - 2 Sa 34/16
    Ob er mit dem geltend gemachten Grund durchzudringen vermag, ist dagegen eine Frage der Begründetheit der Restitutionsklage ( BAG 29. September 2011 - 2 AZR 674/10 - Rn. 18, AP ZPO § 580 Nr. 16 ).

    Ob die Auffassung des Klägers, darin liege ein Restitutionsgrund i.S.v. § 580 Nr. 6 bzw. 7 ZPO, sachlich zutrifft, ist im Rahmen der Begründetheit zu klären ( vgl. BAG 29. September 2011 - 2 AZR 674/10 - Rn. 23, AP ZPO § 580 Nr. 16 ).

    Eine Wiederaufnahme des Ursprungsverfahrens setzt nach dieser Bestimmung dreierlei voraus: (erstens) ein präjudizielles Urteil, auf dem (zweitens) das mit der Restitutionsklage angegriffene Urteil beruht, und (drittens) ein weiteres - rechtskräftiges - Urteil, durch das das präjudizielle Urteil aufgehoben wurde ( BAG 29. September 2011 - 2 AZR 674/10 - Rn. 28, AP ZPO § 580 Nr. 16 ).

    Ein Beschluss wird einem Urteil i.S.d. § 580 Nr. 6 ZPO gleichgestellt, wenn er urteilsvertretenden Charakter hat bzw. seiner Bedeutung nach einem Urteil gleichkommt ( BAG 29. September 2011 - 2 AZR 674/10 - Rn. 32, AP ZPO § 580 Nr. 16; vgl. auch BAG 13. Oktober 2015 - 3 AZN 915/15 (F), Rn. 7 NZA 2016, 127 und BGH 23. November 2006 - IX ZR 141/04 - Rn. 15, NJW-RR 2007, 767 ).

    Das Bundesarbeitsgericht geht vom Vorliegen eines Restitutionsgrundes aus, wenn ein Verwaltungsakt, der Wirksamkeitsvoraussetzung für eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung ist (wie gemäß § 85 SGB IX die vorherige Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen), durch Urteil aufgehoben wird und hierdurch die Grundlage für eine arbeitsgerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit der Willenserklärung entfällt ( BAG 29. September 2011 - 2 AZR 674/10 - Rn. 33, AP ZPO § 580 Nr. 16 ).

    In dem Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 28. Dezember 2015 liegt danach keine ex tunc wirkende Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, wie sie für einen Restitutionsgrund i.S.v. § 580 Nr. 6 ZPO zu verlangen ist ( vgl. BAG 29. September 2011 - 2 AZR 674/10 - Rn. 35, AP ZPO § 580 Nr. 16 ).

    § 580 Nr. 7 b ZPO findet grundsätzlich nur auf solche Urkunden Anwendung, die zum Zeitpunkt des früheren Verfahrens bereits existent waren ( BAG 29. September 2011 - 2 AZR 674/10 - Rn. 20, AP ZPO § 580 Nr. 16 ), was hier bei dem Aufhebungsbeschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 28. Dezember 2015 nicht der Fall war.

    Die Anerkennung dieser Ausnahmetatbestände beruht darauf, dass es sich bei den bezeichneten Urkunden um solche handelt, die ihrer Natur nach nicht im zeitlichen Zusammenhang mit den durch sie bezeugten Tatsachen errichtet werden können und die deshalb, wenn sie - später - errichtet werden, notwendig Tatsachen beweisen, die einer zurückliegenden Zeit angehören ( BAG 29. September 2011 - 2 AZR 674/10 - Rn. 21, AP ZPO § 580 Nr. 16 ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2015 - 2 Sa 39/15

    Pfändung der Klageforderung während des Rechtsstreits

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2016 - 2 Sa 34/16
    1 Ca 859/14 LU - 2 Sa 39/15.

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 24. September 2015 - 2 Sa 39/15 - das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 18. September 2014 - 1 Ca 859/14 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. September 2015 - 2 Sa 39/15 - ist den Parteien am 09. November 2015 zugestellt und mit Ablauf der einmonatigen Frist für die - nicht eingelegte - Nichtzulassungsbeschwerde rechtskräftig geworden.

    Mit seiner am 22. Januar 2016 beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz eingegangenen Restitutionsklage begehrt der Kläger die Aufhebung des rechtskräftigen Urteils des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. September 2015 - 2 Sa 39/15 - und die Zurückweisung der Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 18. September 2014 - 1 Ca 859/14 -.

    das rechtskräftige Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. September 2015 - 2 Sa 39/15 - aufzuheben und.

  • OLG Saarbrücken, 13.04.2004 - 4 U 459/03

    Einziehungsprozess für eine gepfändete Forderung: Unbeachtlichkeit der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2016 - 2 Sa 34/16
    Das Prozessgericht ist so lange an den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gebunden, als dieser nicht vom Vollstreckungsgericht aufgehoben wird ( OLG Saarbrücken 13. April 2004 - 4 U 459/03 - Rn. 34, juris ).
  • LG Berlin, 18.10.1985 - 64 S 240/85
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2016 - 2 Sa 34/16
    Die nachträgliche Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ändert nichts daran, dass der Kläger aufgrund des im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch wirksamen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses keine Zahlung an sich selbst verlangen konnte, sondern zur Vermeidung der Abweisung seiner Klage seinen Klageantrag entsprechend hätte ändern müssen ( vgl. hierzu LG Berlin 18. Oktober 1985 - 64 S 240/85 - MDR 1986, 327; Zöller ZPO 31. Aufl. § 829 Rn. 18 ).
  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 141/04

    Berücksichtigung eines Restitutionsgrundes im Revisionsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2016 - 2 Sa 34/16
    Ein Beschluss wird einem Urteil i.S.d. § 580 Nr. 6 ZPO gleichgestellt, wenn er urteilsvertretenden Charakter hat bzw. seiner Bedeutung nach einem Urteil gleichkommt ( BAG 29. September 2011 - 2 AZR 674/10 - Rn. 32, AP ZPO § 580 Nr. 16; vgl. auch BAG 13. Oktober 2015 - 3 AZN 915/15 (F), Rn. 7 NZA 2016, 127 und BGH 23. November 2006 - IX ZR 141/04 - Rn. 15, NJW-RR 2007, 767 ).
  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZN 915/15

    Nichtigkeitsklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2016 - 2 Sa 34/16
    Ein Beschluss wird einem Urteil i.S.d. § 580 Nr. 6 ZPO gleichgestellt, wenn er urteilsvertretenden Charakter hat bzw. seiner Bedeutung nach einem Urteil gleichkommt ( BAG 29. September 2011 - 2 AZR 674/10 - Rn. 32, AP ZPO § 580 Nr. 16; vgl. auch BAG 13. Oktober 2015 - 3 AZN 915/15 (F), Rn. 7 NZA 2016, 127 und BGH 23. November 2006 - IX ZR 141/04 - Rn. 15, NJW-RR 2007, 767 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht