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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2009 - 3 Sa 542/08   

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https://dejure.org/2009,16443
LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2009 - 3 Sa 542/08 (https://dejure.org/2009,16443)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.03.2009 - 3 Sa 542/08 (https://dejure.org/2009,16443)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. März 2009 - 3 Sa 542/08 (https://dejure.org/2009,16443)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe bei Bezug eines Altersruhegeldes; Einwand der Altersdiskriminierung

  • Judicialis

    SGB VI § 237 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; AGG § 1; ; AGG § 3; ; AGG § 10; ; AGG § 17 Abs. 1; ; TV SozSich § 8 Abs. 1; ; TV SozSich § 8 Nr. 1 c); ; BGB § 247

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe bei Bezug eines Altersruhegeldes; unbegründeter Einwand der Altersdiskriminierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hessen, 14.02.2008 - 14 Sa 682/06

    Mittelbare Diskriminierung von Frauen durch § 30 des Manteltarifvertrags der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2009 - 3 Sa 542/08
    Schließlich nimmt der Kläger Bezug auf LAG Hessen vom 20.12.2007/14.02.2008 - 14 Sa 682/06 - (Urteil als Kopie in Bl. 97 ff. d.A.) und bittet das erkennende Gericht darum, sich den Überlegungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts anzuschließen.

    c) Der Hinweis des Klägers auf das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20.12.2007/14.02.2008 - 14 Sa 682/06 - führt nicht zum Erfolg der Berufung.

    Aus diesem Grunde sind die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Hessen auf den Seiten 10 und 11 (dort unter Ziffer 2.4) im Urteil - 14 Sa 682/06 - auf den vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt nicht übertragbar.

  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05

    Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2009 - 3 Sa 542/08
    Es handelt sich um eine durchaus außergewöhnliche, im Arbeitsleben wenig verbreitete Sonderleistung, durch die ein während eines Arbeitsverhältnisses oder während der Arbeitslosigkeit auftretender Bedarf älterer Arbeitnehmer oder Arbeitsloser überbrückt werden soll (vgl. zu diesem Leistungszweck: BAG vom 18.05.2006 - 6 AZR 631/05 -).

    Soweit - was hier freilich nicht ersichtlich ist - eine ausreichende Versorgung durch die gesetzliche Rente aufgrund etwaiger Rentenminderungen nicht besteht, ist die daraus entstehende Unterversorgung mit anderen Mitteln als der vom Arbeitgeber zu zahlenden Überbrückungsbeihilfe auszugleichen (BAG vom 18.05.2006 - 6 AZR 631/05 -).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 4 Sa 102/14

    Höhe der Überbrückungsbeihilfe bei außertariflicher Vergütung -

    Es steht dem Sinn und Zweck der Überbrückungsbeihilfe, nämlich den entlassenen Arbeitnehmern übergangsweise einen angemessenen Lebensstandard zu sichern (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 24.03.2009 - 3 Sa 542/08 - zitiert nach juris) nicht entgegen, die Bemessungsgrundlage und damit die Überbrückungsbeihilfe für übertariflich bezahlte Arbeitnehmer der Höhe nach zu begrenzen.
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