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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 267/17   

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https://dejure.org/2018,23902
LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 267/17 (https://dejure.org/2018,23902)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.05.2018 - 5 Sa 267/17 (https://dejure.org/2018,23902)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 5 Sa 267/17 (https://dejure.org/2018,23902)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 17 Abs 2 Nr 1 Buchst b UWG 2004, § 241 Abs 2 BGB, § 823 Abs 2 BGB
    Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers - Weiterleitung betrieblicher Dateien - Betriebs- und Geschäftsgeheimnis - Verschwiegenheitspflicht

  • IWW
  • adresshandel-und-recht.de

    Schadensersatz bei E-Mail-Weiterleitung betrieblicher Dateien

  • datenschutz.eu

    Schadensersatz bei E-Mail-Weiterleitung betrieblicher Dateien

  • rewis.io
  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Verschwiegenheitspflicht Arbeitnehmer - Weiterleitung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 823 ; UWG § 17
    Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers; Weiterleitung betrieblicher Dateien

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzansprüche wegen des Tranfers von betrieblichen Daten durch einen Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und die Verschwiegenheitspflicht

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kausalität der Weiterleitung von Firmeninterna an private E-Mail-Adresse für Schaden des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10

    Schadensersatz - tatrichterliche Schätzung - unlautere Abwerbung von Mitarbeitern

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 267/17
    Eine Schätzung des Schadens nach reiner Billigkeit ohne konkrete Zuordnung zum Verletzungserfolg gestattet die Norm nicht (vgl. BAG 26.09.2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 27, 29 mwN).
  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97

    Verschwiegenheitspflicht, Unterlassungsansprüche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 267/17
    Ein solcher Anspruch ergibt sich wegen der dem Arbeitnehmer gesetzlich gewährleisteten Wettbewerbsfreiheit - vom Fall des wirksamen Wettbewerbsverbots abgesehen - nur nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb, § 3 UWG (früher: § 1 UWG), §§ 823, 826 BGB (vgl. BAG 19.05.1998 - 9 AZR 394/97 - Rn. 51, 52 mwN - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11 mit Anm. Diller).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 126/03

    Kundendatenprogramm

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 267/17
    Er ist nicht berechtigt, sein redlich erlangtes Wissen zusätzlich durch die Mitnahme von schriftlichen Unterlagen oder Dateien, in denen Know-how verkörpert ist, aufzufrischen und zu sichern (vgl. BGH 27.04.2006 - I ZR 126/03 - Rn. 13, 14 mwN; BGH 07.11.2002 - I ZR 64/00 - Rn. 30).
  • BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (unzureichende Beweiswürdigung;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 267/17
    53 (a) Unter den Begriff des Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses (§ 17 Abs. 2 UWG) fallen solche betriebsbezogene Tatsachen, die nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind und hinsichtlich derer der Betriebsinhaber deshalb ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil die Aufdeckung der Tatsache geeignet wäre, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (vgl. BGH 04.09.2013 - 5 StR 152/13 - Rn. 21 mwN).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 64/00

    Präzisionsmessgeräte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 267/17
    Er ist nicht berechtigt, sein redlich erlangtes Wissen zusätzlich durch die Mitnahme von schriftlichen Unterlagen oder Dateien, in denen Know-how verkörpert ist, aufzufrischen und zu sichern (vgl. BGH 27.04.2006 - I ZR 126/03 - Rn. 13, 14 mwN; BGH 07.11.2002 - I ZR 64/00 - Rn. 30).
  • BGH, 23.02.2012 - I ZR 136/10

    MOVICOL-Zulassungsantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 267/17
    Für die Qualität als Betriebsgeheimnis ist entscheidend, ob die Zusammenstellung der veröffentlichten Unterlagen einen großen Zeit- oder Kostenaufwand erfordert (vgl. BGH 23.02.2012 - I ZR 136/10 - Rn. 23 mwN).
  • BGH, 25.09.2007 - X ZR 60/06

    Eintritt der Rechtskraft bei Zurücknahme der Berufung nach Ablauf der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 267/17
    Vielmehr handelt es sich um Variationen bei der Ermittlung des gleichen einheitlichen Schadens und nicht um verschiedene Ansprüche mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, so dass kein Wahlschuldverhältnis vorliegt (vgl. BGH 25.09.2007 - X ZR 60/06 - Rn. 7 ff. mwN).
  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 464/15

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Eigenbeiträge - Umfassungszusage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 267/17
    Diese offene Teilklage begegnet keinen Bedenken (vgl. BAG 21.03.2017 - 3 AZR 464/15 - Rn. 19 mwN).
  • BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12

    Steuerberaterhaftung: Verspätete Insolvenzantragstellung aufgrund pflichtwidrig

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 267/17
    Die sich aus der Äquivalenz ergebende weite Haftung für Schadensfolgen grenzt die Rechtsprechung durch die weiteren Zurechnungskriterien der Adäquanz des Kausalverlaufs und des Schutzzwecks der Norm ein (für die einhM zB BGH 06.06.2013 - IX ZR 204/12 - Rn. 20 mwN; Palandt/Grüneberg 77. Aufl. BGB Vor § 249 Rn. 25).
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 267/17
    Betreffen die Unterlagen ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, ist die Herstellung einer verkörperten Wiedergabe gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 lit. b UWG sogar strafbewehrt, wenn dies zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht geschieht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen (vgl. BAG 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 32).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2019 - 3 Sa 349/18

    Schadensersatz - Wettbewerbsverbot

    Die sich aus der Äquivalenz ergebende weite Haftung für Schadensfolgen grenzt die Rechtsprechung durch die weiteren Zurechnungskriterien der Adäquanz des Kausalverlaufs und des Schutzzwecks der Norm ein (vgl. dazu LAG Rheinland-Pfalz vom 24.05.2018 - 5 Sa 267/17, Rz. 78 m.w.N.).
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