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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 344/17   

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https://dejure.org/2018,19290
LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 344/17 (https://dejure.org/2018,19290)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.05.2018 - 5 Sa 344/17 (https://dejure.org/2018,19290)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 5 Sa 344/17 (https://dejure.org/2018,19290)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 Abs 1 TV-BA, Anl 1.10 § 14 Abs 1 TV-BA, § 14 Abs 2 TV-BA
    Eingruppierung einer Fachassistentin Leistungsgewährung im Bereich SGB 2 - TV-BA

  • IWW

    §§ 45, ... 48 SGB X, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 139 ZPO, § 44d Abs. 4 SGB II, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 52 SGB II, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer "Fachassistentin Leistungsgewährung im Bereich SGB II" bei der Bundesagentur für Arbeit; Unbegründete Eingruppierungsfeststellungsklage bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitnehmerin zur Heraushebung ihrer Tätigkeit von der Grundtätigkeit

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV-BA § 14
    Bundesagentur für Arbeit; Eingruppierung; Fachassistentin; Eingruppierung einer Fachassistentin Leistungsgewährung im Bereich SGB II

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung einer "Fachassistentin Leistungsgewährung im Bereich SGB II" bei der Bundesagentur für Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 605/13

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Denkmalschutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 344/17
    Die Klägerin hat deshalb diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen, die den rechtlichen Schluss zulassen, dass die beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierungen im geforderten zeitlichen Umfang erfüllt sind (st. Rspr. BAG 18.11.2015 - 4 AZR 605/13 - Rn. 15).

    Diese Wertung erfordert vielmehr einen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten, also den mittelschweren Tätigkeiten, und setzt einen entsprechenden Tatsachenvortrag voraus, der erkennen lässt, warum sich eine bestimmte Tätigkeit von der Grundtätigkeit heraushebt (st. Rspr. BAG 18.11.2015 - 4 AZR 605/13 - Rn. 16 mwN).

  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 916/13

    Eingruppierung einer Bauleiterin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 344/17
    Maßgebend ist die vertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit (vgl. BAG 27.01.2016 - 4 AZR 916/13 - Rn. 21 mwN).
  • LAG Hamm, 01.09.2016 - 8 Sa 1861/15
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 344/17
    Nach dem klaren Wortlaut dieser Tarifnorm kommt es für die tarifliche Eingruppierung nicht auf die tatsächlich ausgeübte, sondern auf die vom Arbeitgeber wirksam zugewiesene Tätigkeit an (ebenso LAG Hamm 01.09.2016 - 8 Sa 1861/15 - Rn. 76).
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 964/13

    Eingruppierung einer IT-Sicherheitsbeauftragten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 344/17
    notwendig sein (st. Rspr. BAG 14.09.2016 - 4 AZR 964/13 - Rn. 16 mwN).
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 344/17
    Die Berufung verkennt, dass der Arbeitsvertrag durch bloß organisatorische Maßnahmen oder verwaltungsinterne Anweisungen innerhalb eines Teams nicht geändert werden kann, sondern dafür eine darauf gerichtete Willenserklärung des Arbeitgebers erforderlich ist (vgl. zB BAG 09.12.2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 58 mwN).
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