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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2022 - 7 Sa 395/21   

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LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2022 - 7 Sa 395/21 (https://dejure.org/2022,25400)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.08.2022 - 7 Sa 395/21 (https://dejure.org/2022,25400)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. August 2022 - 7 Sa 395/21 (https://dejure.org/2022,25400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 611a Abs 2 BGB, § 615 S 1 BGB, § 295 S 1 BGB, § 1 TVG, § 133 BGB
    Tarifvertragsauslegung - kommunaler Nahverkehr - Urlaubsabgeltung - Sonderzahlung - Arbeitszeugnis

  • IWW

    § ... 12 KSchG, § 12 Satz 4 KSchG, § 109 GewO, § 5 Abs. 1 lit. c BUrlG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, § 9 KSchG, § 9 Abs. 1 Satz 3 KSchG, §§ 263, 533 ZPO, §§ 296, 530 ZPO, 61a Abs. 5, 67 ArbGG, § 611a Abs. 2 BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 293 BGB, § 295 BGB, § 295 Satz 1 BGB, § 297 BGB, § 191 BGB, § 18 Abs. 1 Satz 2 BBiG, § 615 Satz 2 BGB, § 11 Nr. 1 KSchG, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 3 Abs. 1 BUrlG, §§ 305 ff. BGB, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 3 BGB, § 307 Abs. 3 BGB, § 622 Abs. 6 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 109 Abs. 1 Satz 1 und 3 GewO, §§ 203 ff. BGB, § 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzugsvergütung; Arbeitszeugnis; Auflösungsantrag; Ausschlussfrist; pauschalierende Berechnungsweise; Sonderzahlung; Stichtagsregelung; Tarifauslegung; Urlaubsabgeltung; Zeugniserteilung; Ansprüche aus beendetem Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de

    Annahmeverzugsvergütung; Arbeitszeugnis; Auflösungsantrag; Ausschlussfrist; pauschalierende Berechnungsweise; Sonderzahlung; Stichtagsregelung; Tarifauslegung; Urlaubsabgeltung; Zeugniserteilung; Ansprüche aus beendetem Arbeitsverhältnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 300/18

    Sonderzahlung - tarifvertragliche Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2022 - 7 Sa 395/21
    Voraussetzung ist, dass der Tarifvertrag das Arbeitsverhältnis in seinem räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich erfasst (BAG 03.07.2019 - 10 AZR 300/18 - Rn. 14 mwN.).

    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund besteht (BAG 03.07.2019 - 10 AZR 300/18 - Rn. 19 mwN.).

    Er ergibt sich insbesondere aus den in der Regelung selbst normierten Voraussetzungen sowie den Ausschluss- und Kürzungstatbeständen, die die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihres Gestaltungsspielraums festgelegt haben (BAG 03.07.2019 - 10 AZR 300/18 - Rn. 23 mwN.).

    Er ist erst überschritten, wenn die Regelung die berufliche Freiheit der Arbeitnehmer auch unter Berücksichtigung der grundgesetzlich gewährleisteten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) und der daraus folgenden Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien unverhältnismäßig einschränkt (BAG 03.07.2019 - 10 AZR 300/18 - Rn. 27 mwN.).

    Für Sonderzahlungen, die neben der Vergütung für die erbrachte Arbeitsleistung auch der Belohnung der erbrachten und der Förderung künftiger Betriebstreue dienen, hat der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts sowohl innerhalb als auch außerhalb des Bezugszeitraums liegende Stichtage als zulässig angesehen (03.07.2019 - 10 AZR 300/18 - Rn. 33; 27.06.2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 48, jeweils mwN.).

    Vor allem im Bereich der Sonderzahlungen ist den Tarifvertragsparteien ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum eingeräumt (BAG 03.07.2019 - 10 AZR 300/18 - Rn. 34; 27.06.2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 48 mwN.).

    Die für eine entsprechende Anwendung erforderliche vergleichbare Interessenlage fehlt (BAG 03.07.2019 - 10 AZR 300/18 - Rn. 38).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2022 - 7 Sa 395/21
    So habe das Bundesarbeitsgericht (16.05.2012 - 5 AZR 251/11) geurteilt, dass beispielsweise im Rechtsstreit über Vergütung wegen Annahmeverzugs die Parteien mit ihren Anträgen und Einwendungen den Zeitraum bestimmten, der der Gesamtberechnung zugrunde zu legen sei.

    Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.05.2012 - 5 AZR 251/11.

    Dies würde die Berechnung der Vergütung insgesamt erschweren und damit auch verzögern (BAG 16.05.2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 24 mwN.).

    Soweit der Kläger auf eine nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (16.05.2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 29) anzustellende Gesamtberechnung hinsichtlich der Anrechnung des während des Anrechnungszeitraums erzielten anderweitigen Verdienstes verweist, ist im vorliegenden Berufungsverfahren nur noch die Annahmeverzugsvergütung für November 2018 streitgegenständlich.

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2022 - 7 Sa 395/21
    Der Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien wird damit nicht überschritten (vgl. BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 37).

    Die Tarifvertragsparteien überschreiten den ihnen zustehenden Gestaltungsspielraum nicht, wenn sie Sonderzahlungen, die sowohl eine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung darstellen als auch der Honorierung von Betriebstreue dienen, vom Bestand des Arbeitsverhältnisses an einem bestimmten Stichtag im Bezugszeitraum abhängig machen (vgl. BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 41 mwN.).

  • BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 515/80

    Zeugnisanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2022 - 7 Sa 395/21
    aa) Der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses unterliegt als Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis der tariflichen Ausschlussfrist des § 21 BezTV-N RP (vgl. BAG 04.10.2005 - 9 AZR 507/04 - Rn. 28 mwN.; 23.02.1983 - 5 AZR 515/80 - Rn. 33, juris).

    Auch solche Leistungen, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch aufgrund des Arbeitsverhältnisses zu erbringen sind, stehen mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang (BAG 23.02.1983 - 5 AZR 515/80 - Rn. 34 mwN., juris).

  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17

    Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2022 - 7 Sa 395/21
    Für Sonderzahlungen, die neben der Vergütung für die erbrachte Arbeitsleistung auch der Belohnung der erbrachten und der Förderung künftiger Betriebstreue dienen, hat der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts sowohl innerhalb als auch außerhalb des Bezugszeitraums liegende Stichtage als zulässig angesehen (03.07.2019 - 10 AZR 300/18 - Rn. 33; 27.06.2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 48, jeweils mwN.).

    Vor allem im Bereich der Sonderzahlungen ist den Tarifvertragsparteien ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum eingeräumt (BAG 03.07.2019 - 10 AZR 300/18 - Rn. 34; 27.06.2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 48 mwN.).

  • BAG, 04.12.1985 - 5 AZR 607/84

    Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses - Unterfallen des Zeugnisanspruchs unter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2022 - 7 Sa 395/21
    Der Arbeitgeber wird nach einem längeren Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vielfach nicht mehr in der Lage sein, die Leistungen und die Führung des Arbeitnehmers im Betrieb richtig zu beurteilen (BAG 04.12.1985 - 5 AZR 607/84 - Rn. 21, juris).

    Für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsvertrages können die Arbeitsvertragsparteien und auch die Tarifvertragsparteien einen solchen Anspruch einschränken, und zwar auch, was die zeitliche Geltendmachung anbetrifft (BAG, 4. Dezember 1985 - 5 AZR 607/84 - Rn. 22 mwN.,juris).

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 701/12

    Tarifvertragsauslegung - Prozent/Prozentpunkt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2022 - 7 Sa 395/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 28.08.2013 - 10 AZR 701/12 - Rn. 13) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 28.08.2013 - 10 AZR 701/12 - Rn. 13 mwN.; 29.08.2001 - 4 AZR 337/00 - Rn. 28 mwN., juris).

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

    Tarifvertrag: Auslegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2022 - 7 Sa 395/21
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 28.08.2013 - 10 AZR 701/12 - Rn. 13 mwN.; 29.08.2001 - 4 AZR 337/00 - Rn. 28 mwN., juris).
  • BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 32/90

    Zeugnisanspruch gegen Konkursverwalter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2022 - 7 Sa 395/21
    Es handelt sich um einen Anspruch, der aus dem Arbeitsverhältnis hergeleitet wird (vgl. BAG 30.01.1991 - 5 AZR 32/90 - Rn. 22 mwN., juris).
  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 610/99

    Rückzahlung von Urlaubsgeld

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2022 - 7 Sa 395/21
    Die tarifliche Regelung ist gleichwohl wirksam, weil der dem Kläger nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG unabdingbare gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen/20 Arbeitstagen (§ 3 Abs. 1 BUrlG) unberührt bleibt (vgl. BAG 24.10.2000 - 9 AZR 610/99 - Rn. 19 mwN., juris).
  • BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 5/08

    Kinderbezogene Anteile im Ortszuschlag nach BAT - Anforderungen an die Wahrung

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 507/04

    Zeugnis - Unterschrift - Ausschlussfrist - Verwirkung

  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 313/99

    Geltendmachung durch Telefax

  • LAG Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 7 Sa 16/91

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses und Zahlung einer Abfindung; Erhebung einer

  • BAG, 29.05.1959 - 2 AZR 450/58

    Entscheidung über Anspruch - Gründe - Tenor - Übergangener Anspruch - Ablauf der

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12

    Erstattung einer Übergangsversorgung bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

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