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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 7 Sa 385/07   

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https://dejure.org/2007,8656
LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 7 Sa 385/07 (https://dejure.org/2007,8656)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.10.2007 - 7 Sa 385/07 (https://dejure.org/2007,8656)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 7 Sa 385/07 (https://dejure.org/2007,8656)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kündigung wegen eigenmächtigem Verlassen des Arbeitsplatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamkeit von zwei fristlos sowie hilfsweise ordentlich erklärten Kündigungen; Verlassen des Arbeitsplatzes zur Erledigung privater Geschäfte als ein Rechtsgrund für eine außerordentliche Kündigung; Erforderlichkeit des Durchführung einer Abmahnung vor Ausspruch ...

  • Judicialis

    ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; KSchG § 4; ; KSchG § 4 S. 1; ; KSchG § 7; ; KSchG § 13 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 134; ; BGB § 626; ; ZPO §§ 512 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei Verlassen des Arbeitsplatzes zu privaten Zwecken und Entnahme von Lagerbeständen zur privaten Weiterverarbeitung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitsplatz eigenmächtig verlassen - fristlose Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsplatz eigenmächtig verlassen: Fristlose Kündigung - Schwerwiegende Pflichtverletzung - Abmahnung nicht erforderlich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • ArbG Aachen, 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09

    Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Erlaubnis stellt grundsätzlich einen

    Grundsätzlich handelt es sich bei dem Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Erlaubnis um eine grobe Pflichtverletzung, welche eine außerordentliche Kündigung an sich rechtfertigt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2007 - 7 Sa 385/07).

    Es handelt sich bei dem Verlassen des Arbeitsplatzes bereits um eine grobe Pflichtverletzung, bei der der Kläger nicht davon ausgehen darf, dass der Arbeitgeber sie hinnimmt (so auch das LAG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2007 - 7 Sa 385/07).

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