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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 2 Sa 87/18   

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LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 2 Sa 87/18 (https://dejure.org/2018,47896)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.10.2018 - 2 Sa 87/18 (https://dejure.org/2018,47896)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 2 Sa 87/18 (https://dejure.org/2018,47896)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 BUrlG, § 319 ZPO, § 64 Abs 3 Nr 2 Buchst b ArbGG, § 1 TVG
    Tariflicher Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall des Anspruchs auf Nachgewährung - Urteilsberichtigung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Nichtgewährung des tariflichen Mehrurlaubs nach § 12 Abschn. I Nr. 11 des Manteltarifvertrages für die chemische Industrie aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 275/14

    MTV Chemische Industrie - Verfall von Urlaub

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 2 Sa 87/18
    Der Kläger erwidert, das Bundesarbeitsgericht habe in seiner Entscheidung vom 17. November 2015 - 9 AZR 275/14 - dargelegt, dass für eine Geltendmachung bis zum 31. März des Folgejahres genüge, dass der Urlaub bis zu diesem Zeitpunkt verlangt werde.

    Die Beklagte hat unstreitig dem Kläger bereits 25 Urlaubstage gewährt und damit den gesetzlichen und teilweise den tariflichen Urlaubsanspruch gemäß § 362 Abs. 1 BGB erfüllt ( vgl. BAG 17. November 2015 - 9 AZR 275/14 - Rn. 17 ff., juris ).

    Die Tarifvertragsparteien des MTV haben von dieser Regelungsbefugnis Gebrauch gemacht und den tariflichen Mehrurlaub einem eigenständigen, vom Bundesurlaubsgesetz abweichenden Fristenregime unterstellt ( BAG 17. November 2015 - 9 AZR 275/14 - Rn. 25 ff., juris ).

  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 507/14

    Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - Verfall trotz krankheitsbedingter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 2 Sa 87/18
    Die Beklagte könne sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Januar 2016 - 9 AZR 507/14 - berufen.

    Die spätere krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers ist ein nachträgliches Erfüllungshindernis, das aus der Sphäre des Arbeitnehmers stammt ( BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 507/14 - Rn. 15, NZA-RR 2016, 235 ).

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09

    Statthaftigkeit der Berufung - Bindung an die Streitwertfestsetzung im Urteil des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 2 Sa 87/18
    Die Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts ist lediglich dann verbindlich, wenn sie nicht offensichtlich unrichtig ist ( BAG 19. Januar 2011 - 3 AZR 111/09 - Rn. 18, NZA 2011, 1054 ).
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 2 Sa 87/18
    Die Feststellungsklage ist nicht wegen des Vorrangs der Leistungsklage unzulässig (vgl. BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 13 - 15, NZA 2011, 1050 ).
  • BGH, 27.03.2012 - II ZB 6/09

    Kostenentscheidung durch Beschluss: Anforderung an die Berichtigung wegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 2 Sa 87/18
    Mithilfe einer Berichtigung nach § 319 Abs. 1 ZPO kann hingegen nicht das vom Gericht bei der Entscheidungsfällung Gewollte geändert werden ( BGH 27. März 2012 - II ZB 6/09 - Rn. 2, juris ), auch wenn ein Zulassungsgrund nach § 64 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ArbGG übersehen worden sein mag.
  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 779/16

    Zulassung der Revision - Urteilstenor - Berichtigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 2 Sa 87/18
    Dabei muss das Versehen, weil Berichtigungen nach § 319 ZPO auch von einem Richter beschlossen werden können, der an der fraglichen Entscheidung nicht mitgewirkt hat, selbst für Dritte ohne weiteres deutlich sein; ein nur gerichtsintern gebliebenes Versehen, das meist nicht ohne weitere Beweiserhebung überprüft werden könnte, ist demnach keine "offenbare Unrichtigkeit" i.S.v. § 319 ZPO ( BAG 22. März 2018 - 8 AZR 779/16 - Rn. 22, juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2022 - 2 Sa 372/21

    Tariflicher Mehrurlaub - MTV chemische Industrie - Arbeitsunfähigkeit - Verfall -

    Aus diesem Regelungszusammenhang ergibt sich, dass eine Geltendmachung den Verfall nach Satz 2 nur dann hindert, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber rechtzeitig, aber ohne den entsprechenden Erfolg nach Satz 1 zur Urlaubsgewährung - und nicht etwa nur zu einer Urlaubsübertragung - aufgefordert hat ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 24. Oktober 2018 - 2 Sa 87/18 - 61 ).

    Damit haben die Tarifvertragsparteien an die ständige Rechtsprechung des BAG angeknüpft, nach der dem Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber unter dem Gesichtspunkt des Schuldnerverzugs ein Anspruch auf (Ersatz-)Urlaub zusteht, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub rechtzeitig geltend gemacht und damit den Arbeitgeber in Verzug gesetzt hat ( LAG Rheinland-Pfalz 24. Oktober 2018 - 2 Sa 87/18 - 61 ).

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