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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2021 - 7 Sa 70/21   

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https://dejure.org/2021,58468
LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2021 - 7 Sa 70/21 (https://dejure.org/2021,58468)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.11.2021 - 7 Sa 70/21 (https://dejure.org/2021,58468)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. November 2021 - 7 Sa 70/21 (https://dejure.org/2021,58468)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Schadensersatzansprüche im beendeten Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung; verbotene Eigenmacht; Schadenersatz; Vertragsverletzung; Anspruch auf Rückzahlung von einbehaltenen Geldern und Schadensersatzansprüche im beendeten Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de

    Aufrechnung; verbotene Eigenmacht; Schadenersatz; Vertragsverletzung; Anspruch auf Rückzahlung von einbehaltenen Geldern und Schadensersatzansprüche im beendeten Arbeitsverhältnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14

    Schadensersatz - Erstattung von betrieblichen Mehrkosten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2021 - 7 Sa 70/21
    Damit sind das Verschulden des Arbeitnehmers und insbesondere die den Grad des Verschuldens ausmachenden Tatsachen vom Arbeitgeber darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (vgl. BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 116/14, 8 AZR 867/13 - Rn. 25; 21. Juni 2012 - 2 AZR 694/11 - Rn. 49 mwN., juris).

    Die Frage des mitwirkenden Verschuldens gemäß § 254 Abs. 1 BGB muss von Amts wegen geprüft werden (BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 116/14, 8 AZR 867/13 - Rn. 25, 32 mwN., juris).

    Die Beteiligung des Arbeitnehmers an den Schadensfolgen ist durch eine Abwägung der Gesamtumstände zu bestimmen, wobei insbesondere Schadensanlass, Schadensfolgen, Billigkeits- und Zumutbarkeitsgesichtspunkte eine Rolle spielen (BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 116/14, 8 AZR 867/13 - Rn. 49 mwN., juris).

  • BGH, 06.12.2018 - VII ZR 285/17

    Schadensersatz wegen eines Werkmangels: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2021 - 7 Sa 70/21
    Der ständigen Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit eines ausschließlich gewerblich genutzten Fahrzeugs kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (6. Dezember 2018 - VII ZR 285/17 - Rn. 28, 31 mwN., juris) kein eigenständiger Vermögenswert zu.

    Ein solcher wird erst messbar, wenn sich die Gebrauchsentbehrung konkret ausgewirkt hat, weil die unterbundene Sachnutzung im Ausfallzeitraum zu einem Erwerbsschaden geführt hat (BGH 6. Dezember 2018 - VII ZR 285/17 - Rn. 28, juris).

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2021 - 7 Sa 70/21
    Allgemeine Sorgfalts-, Obhuts-, Fürsorge-, Aufklärungs- und Anzeigepflichten dienen dazu, die Erbringung der Hauptleistung vorzubereiten und zu fördern, die Leistungsmöglichkeit zu erhalten und den Leistungserfolg zu sichern (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - Rn. 12 mwN., juris).

    Nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätzen (BAG 27. September 1994 - GS 1/89 (A) - juris) haften Arbeitnehmer nur für vorsätzlich verursachte Schäden in vollem Umfang, bei leichtester Fahrlässigkeit dagegen überhaupt nicht (vgl. auch BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - Rn.17, juris).

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2021 - 7 Sa 70/21
    Damit sind das Verschulden des Arbeitnehmers und insbesondere die den Grad des Verschuldens ausmachenden Tatsachen vom Arbeitgeber darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (vgl. BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 116/14, 8 AZR 867/13 - Rn. 25; 21. Juni 2012 - 2 AZR 694/11 - Rn. 49 mwN., juris).

    Eine sekundäre Darlegungslast der nicht darlegungsbelasteten Partei kommt nur dann in Betracht, wenn es ihr zuzumuten ist, ihrem Prozessgegner die Darlegung durch nähere Angaben über die zu ihrem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zu ermöglichen, weil sie, anders als der außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs stehende Darlegungsbelastete, die wesentlichen Tatsachen kennt (BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 694/11 - Rn. 52 mwN., juris).

  • BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 349/18

    Aufrechnung - Pfändungsverbot - Urlaubsentgelt - Erhöhung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2021 - 7 Sa 70/21
    Für die Geltendmachung einer Aufrechnung mit einer Gegenforderung gilt der Bestimmtheitsgrundsatz (BAG 20. November 2018 - 9 AZR 349/18 - Rn. 13 mwN., juris).

    Der Umfang der Rechtskraft der Entscheidung darf nicht unklar bleiben (BAG 20. November 2018 - 9 AZR 349/18 - Rn. 17 mwN., juris).

  • BGH, 24.11.1976 - IV ZR 232/74

    Klage auf Rückzahlung von aus einem Unternehmen entnommener Gelder - Aufrechnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2021 - 7 Sa 70/21
    Insoweit fehlte es überhaupt an einer wirksamen Aufrechnung; denn dazu wäre erforderlich gewesen, dass die Beklagte die Forderungen des Klägers so genau bezeichnet hätte, dass sie von anderen Forderungen hätten unterschieden werden können (vgl. BGH 24. November 1976 - IV ZR 232/74 - Rn. 14, juris).

    Unter § 393 BGB fallen auch Ansprüche aus vorsätzlicher Vertragsverletzung, wenn ein Anspruch aus vorsätzlichem Delikt - wie vorliegend - konkurriert (vgl. BGH 12. Oktober 1993 - XI ZR 155/92 - Rn. 18; 24. November 1976 - IV ZR 232/74 - Rn. 18, beide juris).

  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2021 - 7 Sa 70/21
    Nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätzen (BAG 27. September 1994 - GS 1/89 (A) - juris) haften Arbeitnehmer nur für vorsätzlich verursachte Schäden in vollem Umfang, bei leichtester Fahrlässigkeit dagegen überhaupt nicht (vgl. auch BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - Rn.17, juris).
  • OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03

    Insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung bei Konzernverrechnungsklausel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2021 - 7 Sa 70/21
    Nach dieser Vorschrift bewirkt die Aufrechnung, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind (OLG Köln 10. November 2004 - 2 U 168/03 - Rn. 30 mwN., juris).
  • OLG Zweibrücken, 25.10.2006 - 2 UF 85/06

    Verfahrensrecht: Wiedereinsetzung in versäumte Berufungsfrist nach teilweiser

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2021 - 7 Sa 70/21
    Der braucht sich bei der Berufungseinlegung noch nicht auf den Umfang der Anfechtung festlegen, sondern kann dies der Berufungsbegründung vorbehalten (vgl. § 519 ZPO; BGH 16. Dezember 1992 - 2 UF 85/06 - Rn. 6; OLG Zweibrücken v. 25.10.2006 - 2 UF 85/06 - Rn. 8; Zöller/Heßler , ZPO, 34. Aufl. 2022, § 520 Rn. 30, jeweils mwN., juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 5 Sa 48/20

    Überstundenvergütung - Urlaubsabgeltung - Arbeitnehmerhaftung wegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2021 - 7 Sa 70/21
    Aus § 241 Abs. 2 BGB ergibt sich die Nebenpflicht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber nicht zu schädigen (LAG Mecklenburg-Vorpommern 20. Oktober 2020 - 5 Sa 48/20 - Rn. 37 mwN., juris).
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06

    Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband

  • LAG Köln, 06.12.2018 - 6 Sa 357/18

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen des Einbehalts von

  • BGH, 12.10.1993 - XI ZR 155/92

    Rechtsstellung des Schuldners nach rechtskräftig festgestellter Aufrechnung

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