Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 9 Sa 223/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 14 Abs 1 S 2 Nr 1 TzBfG
Befristetes Arbeitsverhältnis - vorübergehender betrieblicher Bedarf - Prognose - IWW
TzBfG § 14 Abs. 1 Satz Nr. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame Projektbefristung bei Erledigung von Daueraufgaben der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Betreuung arbeitsloser Hilfebedürftiger
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Projektbefristung erfordert Prognose; Abgrenzung zu gesetzlich vorgegebener Daueraufgabe
- arbeitsrecht-hessen.de
Projektbefristung erfordert Prognose; Abgrenzung zu gesetzlich vorgegebener Daueraufgabe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 14 Abs. 1 Satz Nr. 1
Unwirksame Projektbefristung bei Erledigung von Daueraufgaben der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Betreuung arbeitsloser Hilfebedürftiger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Eine Beschäftigung aufgrund des Bundesprogramms Bürgerarbeit ist kein rechtfertigender Grund für eine Befristung
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 29.03.2012 - 6 Ca 824/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 9 Sa 223/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08
Befristung - vorübergehender Bedarf - Haushalt
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 9 Sa 223/12
§ 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung steht der Anwendung einer Regelung nationalen Rechts, die den Abschluss aufeinander folgender befristeter Arbeitsverträge zur Deckung eines zeitweiligen Bedarfs gestattet, entgegen, wenn der Bedarf nicht nur zeitweilig, sondern ständig und auf Dauer besteht (BAG 17.3.2010 -7 AZR 640/08- EzA § 14 TzBfG Nr. 63 unter Hinweis auf EuGH 23. April 2009 - C-378/07 bis C-380/07 - [Angelidaki] Rn. 103). - BAG, 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08
Altersgrenze für Flugbegleiter
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 9 Sa 223/12
Dementsprechend wird die materiell-rechtliche Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG auch durch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gewahrt (vgl. etwa BAG 23.6.2010 -7 AZR 1021/08- EzA § 620 BGB 2002 Altersgrenze Nr. 8). - BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09
Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 9 Sa 223/12
Sie gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers, das er nicht durch Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags auf die Arbeitnehmer abwälzen kann (BAG 9, 3.2011 -7 AZR 728/09- EzA § 14 TzBfG Nr. 76). - EuGH, 23.04.2009 - C-378/07
Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 9 Sa 223/12
§ 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung steht der Anwendung einer Regelung nationalen Rechts, die den Abschluss aufeinander folgender befristeter Arbeitsverträge zur Deckung eines zeitweiligen Bedarfs gestattet, entgegen, wenn der Bedarf nicht nur zeitweilig, sondern ständig und auf Dauer besteht (BAG 17.3.2010 -7 AZR 640/08- EzA § 14 TzBfG Nr. 63 unter Hinweis auf EuGH 23. April 2009 - C-378/07 bis C-380/07 - [Angelidaki] Rn. 103).
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 205/13
Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs - Lehrer an einer Ganztagsschule - …
Nach § 5 Nr. 1 a dieser Rahmenvereinbarung steht der Anwendung einer Regelung nationalen Rechts, die den Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge zur Deckung eines zeitweiligen Bedarfs gestattet, entgegen, wenn der Bedarf nicht nur zeitweilig, sondern ständig und auf Dauer besteht (vgl. BAG 17.03.2010 EzA § 14 TzBfG Nr. 63; EuGH 23.03.2009 - C - 378/07 - C - 380/07; s. a. LAG Rheinland-Pfalz 25.01.2013, 9 Sa 223/12). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2014 - 3 Sa 407/13
Voraussetzungen für eine Befristung von Arbeitsverträgen mit Sachgrund wegen …
Nach § 5 Nr. 1 a dieser Rahmenvereinbarung steht der Anwendung einer Regelung nationalen Rechts, die den Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge zur Deckung eines zeitweiligen Bedarfs gestattet, entgegen, wenn der Bedarf nicht nur zeitweilig, sondern ständig und auf Dauer besteht (vgl. BAG 17.03.2010 EzA § 14 TzBfG Nr. 63; EuGH 23.03.2009 - C - 378/07 - C - 380/07; s. a. LAG Rheinland-Pfalz 25.01.2013, 9 Sa 223/12).