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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 267/21   

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LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 267/21 (https://dejure.org/2022,10086)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.01.2022 - 6 Sa 267/21 (https://dejure.org/2022,10086)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Januar 2022 - 6 Sa 267/21 (https://dejure.org/2022,10086)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Entschädigung - behauptete Diskriminierung wegen Alters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Alter; Benachteiligung; Benachteiligungsverbot; mittelbare Diskriminierung; unmittelbare Diskriminierung; Entschädigung; Indizien; Entschädigung - behauptete Diskriminierung wegen Alters

  • rechtsportal.de

    Alter; Benachteiligung; Benachteiligungsverbot; mittelbare Diskriminierung; unmittelbare Diskriminierung; Entschädigung; Indizien; Entschädigung - behauptete Diskriminierung wegen Alters

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Altersdiskriminierung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 267/21
    Demgegenüber liegt nach § 3 Abs. 2 AGG eine mittelbare Benachteiligung vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes - was auch eine Benachteiligung wegen mehrerer der in § 1 AGG genannten Gründe einschließt - gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich (BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 19, zitiert nach juris).

    Geht es hingegen um eine mittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 AGG, ist der Kausalzusammenhang dann gegeben, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Halbs. 1 AGG erfüllt sind, ohne dass es einer direkten Anknüpfung an einen Grund iSv. § 1 AGG oder eines darauf bezogenen Motivs bedarf (BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 20, aaO).

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 21 f, mwN, aaO).

    Zwar ist nicht ausgeschlossen, dass die Verweigerung jeden Zugangs zu Informationen durch einen Beklagten ein Gesichtspunkt sein kann, der im Rahmen des Nachweises von Tatsachen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung vermuten lassen, ausnahmsweise heranzuziehen ist (EuGH 19. April 2012 - C-415/10 - [Meister] Rn. 47; BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 56 15.

    Soweit der Kläger bereits erstinstanzlich auf seine objektive Eignung abgehoben hat, kommt es hierauf nicht an (vgl. BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 56, 12 ff., aaO).

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 120/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 267/21
    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung ist für die Zulässigkeitsprüfung nicht zu verlangen (BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 120/10 - Rn. 7, zitiert nach juris).
  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 418/15

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - ethnische Herkunft -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 267/21
    Dezember 2016 - 8 AZR 418/15 - Rn. 48, zitiert nach juris).
  • EuGH, 19.04.2012 - C-415/10

    Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 267/21
    Zwar ist nicht ausgeschlossen, dass die Verweigerung jeden Zugangs zu Informationen durch einen Beklagten ein Gesichtspunkt sein kann, der im Rahmen des Nachweises von Tatsachen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung vermuten lassen, ausnahmsweise heranzuziehen ist (EuGH 19. April 2012 - C-415/10 - [Meister] Rn. 47; BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 56 15.
  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 454/15

    Mittelbare Benachteiligung - Rechtfertigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 267/21
    Soweit es um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 454/15 - Rn. 20 mwN, BAGE 157, 296).
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