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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22   

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https://dejure.org/2023,3682
LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22 (https://dejure.org/2023,3682)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.01.2023 - 7 Sa 195/22 (https://dejure.org/2023,3682)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - 7 Sa 195/22 (https://dejure.org/2023,3682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 21 Abs 1 BEEG, § 242 BGB, § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG
    Befristung zur Vertretung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretungstätigkeit als Befristungsgrund; Befristungskontrolle und institutioneller Rechtsmissbrauch; Rechtsmissbrauch bei Dauer und Häufigkeit von Befristungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 696/16

    Befristung - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22
    Wird die Tätigkeit des zeitweise ausgefallenen Mitarbeiters nicht von dem Vertreter, sondern von einem anderen Arbeitnehmer oder von mehreren anderen Arbeitnehmern ausgeübt und deren Tätigkeit dem Vertreter übertragen (mittelbare Vertretung), hat der Arbeitgeber zur Darstellung des Kausalzusammenhangs grundsätzlich die Vertretungskette zwischen dem Vertretenen und dem Vertreter darzulegen (BAG 21.02.2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 15 mwN.).

    Nur dann ist gewährleistet, dass die Einstellung des Vertreters auf der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitnehmers beruht (st. Rspr., vgl. nur BAG 21.02.2018 - 7 AZR 765/16 - Rn. 16; 17.05.2017 - 7 AZR 420/15 - Rn. 12; 21.02.2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 15, jeweils mwN.).

    Er kann sich daher auch darauf beschränken, nur Teile des Vertretungsbedarfs abzudecken (BAG 21.02.2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 18 mwN.).

    Liegt ein Sachgrund vor, kann also von der Befristung des Arbeitsverhältnisses Gebrauch gemacht werden, solange das Arbeitsverhältnis nicht die Gesamtdauer von sechs Jahren überschreitet und zudem nicht mehr als neun Vertragsverlängerungen vereinbart wurden, es sei denn, die Gesamtdauer übersteigt bereits acht Jahre oder es wurden mehr als zwölf Vertragsverlängerungen vereinbart (BAG 21.02.2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 26; 26.10.2016 - 7 AZR 135/15 - Rn. 26).

  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 420/15

    Befristung - Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22
    Der Sachgrund der Vertretung wird durch § 21 Abs. 1 BEEG konkretisiert (BAG 17.05.2017 - 7 AZR 420/15 - Rn. 10 mwN.).

    Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis (st. Rspr., vgl. etwa BAG 17.05.2017 - 7 AZR 420/15 - Rn. 10 mwN.).

    Es ist deshalb aufgrund der Umstände bei Vertragsschluss zu beurteilen, ob der Bedarf für die Beschäftigung des Vertreters auf die Abwesenheit des zeitweilig ausgefallenen Arbeitnehmers zurückzuführen ist (st. Rspr., vgl. etwa BAG 17.05.2017 - 7 AZR 420/15 - Rn. 11).

    Nur dann ist gewährleistet, dass die Einstellung des Vertreters auf der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitnehmers beruht (st. Rspr., vgl. nur BAG 21.02.2018 - 7 AZR 765/16 - Rn. 16; 17.05.2017 - 7 AZR 420/15 - Rn. 12; 21.02.2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 15, jeweils mwN.).

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22
    Dadurch soll bloß formelhaften Berufungsbegründungen entgegengewirkt werden (BAG 19.02.2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 14).

    Eine schlüssige Begründung kann zwar nicht verlangt werden (BAG 19.02.2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 14).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 2; 13.05.2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 18; 19.02.2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 14, jeweils mwN.).

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22
    Die Berufungsbegründung muss daher die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit für das Ergebnis der Entscheidung ergeben (BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 21 mwN.; 13.05.2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 18).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 2; 13.05.2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 18; 19.02.2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 14, jeweils mwN.).

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22
    Die Berufungsbegründung muss daher die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit für das Ergebnis der Entscheidung ergeben (BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 21 mwN.; 13.05.2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 18).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 2; 13.05.2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 18; 19.02.2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 14, jeweils mwN.).

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22
    Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen (EuGH 26.01.2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, juris).

    Die Prüfung, ob der Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgegriffen hat, verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. EuGH 26.01.2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 43, 51, 55).

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 135/15

    Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22
    Liegt ein Sachgrund vor, kann also von der Befristung des Arbeitsverhältnisses Gebrauch gemacht werden, solange das Arbeitsverhältnis nicht die Gesamtdauer von sechs Jahren überschreitet und zudem nicht mehr als neun Vertragsverlängerungen vereinbart wurden, es sei denn, die Gesamtdauer übersteigt bereits acht Jahre oder es wurden mehr als zwölf Vertragsverlängerungen vereinbart (BAG 21.02.2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 26; 26.10.2016 - 7 AZR 135/15 - Rn. 26).
  • BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 765/16

    Befristung - Vertretung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22
    Nur dann ist gewährleistet, dass die Einstellung des Vertreters auf der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitnehmers beruht (st. Rspr., vgl. nur BAG 21.02.2018 - 7 AZR 765/16 - Rn. 16; 17.05.2017 - 7 AZR 420/15 - Rn. 12; 21.02.2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 15, jeweils mwN.).
  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10

    Bedingungs- und Befristungskombination - Weiterarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22
    Es kann nur die bei Vertragsschluss gegebenen Umstände berücksichtigen (BAG 29.06.2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 40 mwN.).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22
    Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (grundlegend BAG 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38 und 7 AZR 783/10 - Rn. 33).
  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14

    Befristung - Vertretung - Elternzeit

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 640/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

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