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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2011 - 3 Ta 252/10   

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https://dejure.org/2011,15396
LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2011 - 3 Ta 252/10 (https://dejure.org/2011,15396)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.02.2011 - 3 Ta 252/10 (https://dejure.org/2011,15396)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - 3 Ta 252/10 (https://dejure.org/2011,15396)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 794 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 888 ZPO, § 108 Abs 1 GewO
    Zwangsvollstreckung aus Vergleich - Bestimmtheit des Vollstreckungstitels - Lohnabrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleich als Vollstreckungstitel ist nicht hinreichend bestimmt bei fehlenden Angaben zur Ordnungsgemäßheit der Abrechnung durch die Parteien; Unbestimmte Titulierung bei fehlenden Angaben zur Ordnungsgemäßheit der Abrechnung; Zwangsvollstreckung eines vergleichsweise ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsvollstreckung eines vergleichsweise titulierten Abrechnungsanspruchs; unbestimmte Titulierung bei fehlenden Angaben zur Ordnungsgemäßheit der Abrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2007 - 3 Ta 136/07

    Zur Bestimmtheit eines gerichtlichen Vergleichs als Vollstreckungstitel und zur

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2011 - 3 Ta 252/10
    Dies ist anerkanntes Recht (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 20.06.2007 - 3 Ta 136/07 -, m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2008 - 8 Ta 22/08

    Zur Vollstreckung eines Anspruchs auf Erteilung einer Abrechnung über die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2011 - 3 Ta 252/10
    b) Da das diesbezügliche Vollstreckungsbegehren der Klägerin bereits wegen nicht hinreichender Bestimmtheit des Vollstreckungstitels zurückzuweisen ist, kann dahingestellt bleiben, ob sich die Vollstreckung von Abrechnungsansprüchen nach § 888 ZPO richtet, was auch die Klägerin selbst zunächst so angenommen hat (vgl. dazu die ursprüngliche Antragsschrift vom 01.07.2010) und wofür auch praktische Erwägungen sprechen können, oder nach § 887 ZPO, worauf das Arbeitsgericht im Beschluss vom 06.10.2010 unter Bezugnahme auf den Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz vom 20.02.2008 - 8 Ta 22/08 - abgestellt hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 3 Ta 251/10

    Bestimmtheit des Vollstreckungstitels - Zeugniserteilung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2011 - 3 Ta 252/10
    Sachverhalt: Das vorliegende Beschwerdeverfahren bezieht sich auf den End-Beschluss des Arbeitsgerichts vom 06.10.2010 (- dagegen bezieht sich das weitere Beschwerdeverfahren der Parteien - 3 Ta 251/10 - auf den Teil-Beschluss des Arbeitsgerichts vom 13.09.2010).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2021 - 8 Sa 246/20

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Abrechnungsklausel - Zahlungsverpflichtung

    Haben es die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich unterlassen, klarzustellen, was sie inhaltlich unter einer "ordnungsgemäßen" Abrechnung verstehen, ist der Vergleich als Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht hinreichend bestimmt gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ( LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Februar 2011 - 3 Ta 252/10 ).
  • LAG Hessen, 30.10.2017 - 10 Ta 323/17
    Nach der wohl überwiegenden Meinung in der sonstigen Instanzrechtsprechung ist bei einer Verpflichtung zur Erteilung von Entgeltabrechnungen die Bestimmtheit ebenfalls nur gewahrt, wenn auch die Höhe des Entgelts bestimmt oder - zumindest im Wege der Auslegung - bestimmbar ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 25. Februar 2011 - 3 Ta 252/10 - Rn. 45, Juris; LAG Hamm 23. März 2011 - 1 Ta 62/11 - Rn. 25, Juris; LAG Saarland 8. September 2006 - 2 Ta 26/06 - Rn. 4, Juris).
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