Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 6 Sa 509/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44818
LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 6 Sa 509/17 (https://dejure.org/2018,44818)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.09.2018 - 6 Sa 509/17 (https://dejure.org/2018,44818)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. September 2018 - 6 Sa 509/17 (https://dejure.org/2018,44818)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,44818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 611a BGB, § 164 Abs 4 S 1 Nr 1 SGB 9, § 164 Abs 4 S 3 SGB 9, Art 56 Abs 8 NATOTrStatZAbk, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
    Behinderungsgerechte Beschäftigung - US-Stationierungsstreitkräfte

  • IWW

    § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § ... 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX, §§ 611 a BGB, 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX, §§ 164 ff. SGB IX, § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 SGB IX, § 164 Abs. 4 Satz 3 SGB IX, § 167 SGB IX, §§ 533, 263, 264 ZPO, § 533 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 529 ZPO, § 533 Nr. 2 ZPO, §§ 91 Abs. 1, 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Behinderungsgerechte Beschäftigung - US-Stationierungsstreitkräfte

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Inhalt und Umfang des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf behinderungsgerechte Beschäftigung

  • rechtsportal.de

    Behinderungsgerechte Beschäftigung; Darlegungs- und Beweislast; Fahrer; Lademeister; Lagerarbeiter; Möbelpacker; Möbelprüfer; Stellenbeschreibung; Tragetätigkeit; elektronischer Treppensteiger; US-Stationierungsstreitkräfte; Behinderungsgerechte Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 6 Sa 509/17
    Die Formulierung, die Beklagte solle den Kläger beschäftigen, ist vor diesem Hintergrund unschädlich (vgl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - Rn. 29, zitiert nach juris).

    Der Kläger trägt hiermit der materiellen Rechtslage Rechnung, da er nach § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz hat und bei Angabe eines einzigen konkreten Arbeitsplatzes Gefahr liefe, dass die so konkretisierte Klage zwar zulässig, aber unbegründet wäre, weil der Arbeitgeber ihm auch einen anderen behinderungsgerechten Arbeitsplatz zuweisen dürfte (vgl. noch zu § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX: BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - Rn. 34, aaO).

    Nach § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen zudem Anspruch auf Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen (vgl. noch zu § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX: BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 18 mwN; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - Rn. 36, aaO, mwN).

     Der Arbeitgeber ist jedoch dann nicht zur Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen verpflichtet, wenn ihm die Beschäftigung unzumutbar oder eine solche nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden ist, § 164 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (vgl. noch zu § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX: BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 19 mwN; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - Rn. 37, aaO, mwN).

    Dazu gehören insbesondere diejenigen, aus denen sich die Unzumutbarkeit der Beschäftigung des Arbeitnehmers ergeben soll (vgl. noch zu § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX: BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - Rn. 40, aaO, mwN, zitiert nach juris).

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 6 Sa 509/17
    Ansonsten zeigt er nicht schlüssig anderweite Beschäftigungsmöglichkeiten auf (vgl. noch zu § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX: BAG 04. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 28, zitiert nach juris).

     Ist der Arbeitgeber seinen Pflichten aus § 167 SGB IX nicht nachgekommen, fehlt es also an Maßnahmen der Prävention und/oder der Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, wird die Darlegungslast des Arbeitnehmers erleichtert (vgl. noch zu § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX, § 84 SGB IX: BAG 04. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 29 f., aaO, mwN; Fabricius in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2018, § 164 SGB IX, Rn. 69).

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 6 Sa 509/17
    Nach § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen zudem Anspruch auf Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen (vgl. noch zu § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX: BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 18 mwN; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - Rn. 36, aaO, mwN).

     Der Arbeitgeber ist jedoch dann nicht zur Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen verpflichtet, wenn ihm die Beschäftigung unzumutbar oder eine solche nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden ist, § 164 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (vgl. noch zu § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX: BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 19 mwN; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - Rn. 37, aaO, mwN).

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 308/15

    Auslegung eines Interessenausgleichs/Sozialplans (IA/SP) - Anspruch auf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 6 Sa 509/17
    Zum einen hätte die Beklagte der Klageänderung nicht widersprochen, zum anderen wäre von Sachdienlichkeit auszugehen, da die Zulassung der Klageänderung zu einer sachgemäßen und endgültigen Erledigung des Streits zwischen den Parteien führt und ein zu erwartenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (vgl. BAG 14. Juni 2017 - 10 AZR 308/15 - Rn. 39, zitiert nach juris).
  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 449/01

    Fahrkostenerstattung und Überstundenvergütung - ALTV 2 Anh R Ziff VII

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 6 Sa 509/17
    Der Einhaltung der Schriftform nach § 4 Nr. 1 b TV-AL II bedurfte es in Ermangelung einer Nebenabrede nicht (vgl. BAG 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - Rn. 77; vgl. zur wortgleichen Vorschrift des § 4 BAT: 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - Rn. 23, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95

    Ballungsraumzulage - Anrechnung einer Tariflohnerhöhung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 6 Sa 509/17
    Der Einhaltung der Schriftform nach § 4 Nr. 1 b TV-AL II bedurfte es in Ermangelung einer Nebenabrede nicht (vgl. BAG 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - Rn. 77; vgl. zur wortgleichen Vorschrift des § 4 BAT: 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - Rn. 23, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 6 Sa 509/17
    Der Arbeitgeber kann sich in diesem Fall nicht darauf berufen, er habe nicht gewusst, wie er einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz habe ausstatten sollen (vgl. noch zu § 84 SGB IX: BAG 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 59, zitiert nach juris).
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13

    Parteibezeichnung - Prozessstandschaft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 6 Sa 509/17
    Arbeitgeber der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitskräfte bleibt der Entsendestaat (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 22, zitiert nach juris).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 783/13

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 6 Sa 509/17
    Die Klage richtet sich gemäß Art. 56 Abs. 8 Satz 2 ZA-NTS gegen die beklagte Bundesrepublik, die in Prozessstandschaft für den Entsendestaat - hier die Vereinigten Staaten von Amerika - auftritt (vgl. BAG 26. März 2015 - 2 AZR 783/13 - Rn. 12, mwN, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht