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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2014 - 8 Sa 363/14   

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https://dejure.org/2014,52715
LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2014 - 8 Sa 363/14 (https://dejure.org/2014,52715)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.11.2014 - 8 Sa 363/14 (https://dejure.org/2014,52715)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. November 2014 - 8 Sa 363/14 (https://dejure.org/2014,52715)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 32 BDSG 1990, § 626 Abs 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung wegen Falschangabe einer ganztägigen Dienstreise - Einsicht des Arbeitgebers in einen elektronischen Kalender

  • IWW

    § 75 BetrVG, § ... 104 BetrVG, § 626 Abs. 2 BGB, § 4 Abs. 1 BDSG, § 64 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 517, 519 f. ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 32 BDSG, § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG, § 1 BDSG, § 4a Abs. 1 BDSG, § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG, § 626 Abs. 2 S. 1 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziff. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung einer "Head of C. Analytics" bei Teilnahme an einer Schulsportveranstaltung statt der im Dienstkalender eingetragenen Dienstreise; Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus unverhältnismäßiger Kontrolle als privat markierter Einträge im ...

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kündigung wegen privater Termine im Firmenterminkalender - Arbeitszeitbetrug

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kündigung wegen privater Termine im Firmenterminkalender - Arbeitszeitbetrug

  • Techniker Krankenkasse
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Falschdeklaration; Kalender, elektronischer; Privatnutzung; Rechtsirrtum; Verwertung; Außerordentliche Kündigung wegen Falschangabe einer ganztägigen Dienstreise; Einsicht des Arbeitgebers in einen elektronischen Kalender

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung einer "Head of C. Analytics" bei Teilnahme an einer Schulsportveranstaltung statt der im Dienstkalender eingetragenen Dienstreise

  • rechtsportal.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitszeitbetrug: Fristlose Kündigung nach Einsichtnahme des Arbeitgebers in ?private? Termine eines elektronischen Kalenders

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Einsichtnahme des Arbeitgebers in elektronische Kalender

  • faz.net (Kurzinformation)

    Darf der Chef meinen Outlook-Kalender kontrollieren?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Darf der Arbeitgeber private Eintragungen im Terminkalender lesen?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung bei privater Abwesenheit des Arbeitnehmers unter Vortäuschung einer ganztägigen Dienstreise

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Private Termine in geschäftlichem Kalender: Dürfen Arbeitgeber mitlesen?

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung bei falscher Zeiterfassung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einsichtsrecht des Arbeitgebers in dienstlich und privat genutzten Kalender zwecks Aufdeckung eines Arbeitszeiterfassungsbetrugs - Betroffenem Arbeitnehmer muss Anwesenheit während der Einsicht gestattet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2015, 1905
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2014 - 8 Sa 363/14
    Neu bekannt gewordene, bei Kündigungsausspruch objektiv aber bereits gegebene Gründe können noch nach Ablauf der Zweiwochenfrist in den Prozess eingeführt werden (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 25, juris).

    Ist die Kündigung als solche rechtzeitig erklärt, schließt § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB ein Nachschieben nachträglich bekannt gewordener Gründe nicht aus (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 33, juris).

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2014 - 8 Sa 363/14
    Dieser das deutsche Datenschutzrecht prägende Grundsatz ist in § 4 Abs. 1 BDSG kodifiziert (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 22, juris).

    Eine in Anwesenheit des Arbeitnehmers durchgeführte Kontrolle ist gegenüber einer heimlichen Durchsuchung das mildere Mittel (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 31, juris).

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2014 - 8 Sa 363/14
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 24, juris).

    Falls die betreffenden Tatsachen von der Gegenseite nicht bestritten werden, also unstreitig geworden sind, besteht ein solches Verbot nur, wenn der Schutzzweck der bei der Informationsgewinnung verletzten Norm einer gerichtlichen Verwertung der Information zwecks Vermeidung eines Eingriffs in höherrangige Rechtspositionen dieser Partei zwingend entgegensteht (vgl. BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 29 ff., juris).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2014 - 8 Sa 363/14
    Der Arbeitnehmer verletzt damit in erheblicher Weise seine ihm gegenüber dem Arbeitgeber bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme, § 241 Abs. 2 BGB (vgl. BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 14, juris).

    Dies gilt grundsätzlich auch bei Störungen im Vertrauensbereich (BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 18, juris).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2014 - 8 Sa 363/14
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 16, juris).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2014 - 8 Sa 363/14
    Unverschuldet ist ein Rechtsirrtum nur, wenn sie mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen brauchte (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 34, juris).
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