Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2021 - 5 Sa 98/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Wiedereinstellungszusage - Regelungsabrede - Kinderbetreuungszeit
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung; Elternzeit; Erwerbstätigkeit; Kinderbetreuungszeit; Regelungsabrede; Wiedereinstellung; Wiedereinstellungszusage
- rechtsportal.de
Regelungsabrede als Allgemeine Geschäftsbedingungen; Inhaltliches Verständnis zum Begriff "Erwerbstätigkeit"
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 09.02.2021 - 4 Ca 1046/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2021 - 5 Sa 98/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 564/12
Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2021 - 5 Sa 98/21
Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der ein Vertragsangebot angenommen werden soll, das - wie hier - rückwirkend auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (vgl. für die st. Rspr. BAG 15.10.2013 - 9 AZR 564/12 - Rn. 33 mwN).Die Pflicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Annahme eines Vertragsangebots setzt grundsätzlich den Zugang des Angebots voraus (vgl. BAG 15.10.2013 - 9 AZR 564/12 - Rn. 33 mwN).
- BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95
Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2021 - 5 Sa 98/21
Was die - vom Gesetz umfassend ausgestaltete - rechtsgeschäftliche Vertreterstellung angeht, ist eine Beschränkung mit Außenwirkung ohnehin nicht möglich, § 37 GmbHG (vgl. BGH 15.10.1996 - VI ZR 319/95 - Rn. 19 mwN). - BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 2/97 R
Erziehungsgeldanspruch - Studentin - Erwerbstätigkeit weniger als 19 Stunden - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2021 - 5 Sa 98/21
Danach ist Erwerbstätigkeit die unselbständige Beschäftigung gegen Entgelt oder die selbständige Tätigkeit zur Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolgs (vgl. BSG 13.05.1998 - B 14 EG 2/97 R - Rn. 11 mwN).
- BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 383/18
Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2021 - 5 Sa 98/21
Regelungen, die die Umstände des vom Verwender gemachten Hauptleistungsversprechens ausgestalten, sind der gerichtlichen Kontrolle entzogen (BAG 11.12.2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 17 mwN). - BGH, 25.01.2011 - XI ZR 350/08
Formerfordernis bei Schiedsklausel in Verträgen ausländischer Broker mit …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2021 - 5 Sa 98/21
Auch Bank- und Börsengeschäfte, die der Pflege des eigenen Vermögens dienen, gelten grundsätzlich nicht als berufliche oder gewerbliche Tätigkeit (vgl. BGH 25.01.2011 - XI ZR 350/08 - Rn. 25 mwN). - BAG, 21.06.2018 - 6 AZR 38/17
Intransparenz eines Verzichts auf Entgeltsteigerungen nach kirchlichen …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2021 - 5 Sa 98/21
Da es sich bei dem Programm nur um eine Regelungsabrede handelt, die keine normative Wirkung entfaltet, ist es nicht nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB der AGB-Kontrolle entzogen (vgl. BAG 21.06.2018 - 6 AZR 38/17 - Rn. 30 mwN). - BGH, 20.02.2018 - XI ZR 445/17
Anspruch eines Darlehensgebers auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei einer …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2021 - 5 Sa 98/21
47 Soweit die Berufung darauf verweist, dass die Verwaltung eigenen Vermögens keine Erwerbstätigkeit darstelle, ist im Ausgangspunkt zutreffend, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zu § 13 BGB die private Vermögensverwaltung, wozu generell auch der Erwerb oder die Verwaltung einer Immobilie zählt, grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit ist (…vgl. BGH 03.03.2020 - XI ZR 461/18 - Rn. 12 ff mwN; BGH 20.02.2018 - XI ZR 445/17 - Rn. 21 ff mwN). - BGH, 03.03.2020 - XI ZR 461/18
Qualifizierung eines Darlehensvertrags als Verbraucherdarlehen trotz Option zur …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2021 - 5 Sa 98/21
47 Soweit die Berufung darauf verweist, dass die Verwaltung eigenen Vermögens keine Erwerbstätigkeit darstelle, ist im Ausgangspunkt zutreffend, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zu § 13 BGB die private Vermögensverwaltung, wozu generell auch der Erwerb oder die Verwaltung einer Immobilie zählt, grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit ist (vgl. BGH 03.03.2020 - XI ZR 461/18 - Rn. 12 ff mwN;… BGH 20.02.2018 - XI ZR 445/17 - Rn. 21 ff mwN).