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   LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 397/14   

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LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 397/14 (https://dejure.org/2015,7901)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.01.2015 - 2 Sa 397/14 (https://dejure.org/2015,7901)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - 2 Sa 397/14 (https://dejure.org/2015,7901)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lohnklage eines Automobilverkäufers bei monatlicher Zahlung eines als "Vorschussgehalt" bezeichneten Betrages; unwirksame Klausel zur Rückzahlung von Ausbildungskosten in mündlichem Arbeitsvertrag

  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen und Fortbildungskosten nach Arbeitnehmerkündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnklage eines Automobilverkäufers bei monatlicher Zahlung eines als "Vorschussgehalt" bezeichneten Betrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 829/12

    Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 397/14
    Ist die Möglichkeit der Einflussnahme streitig, muss der Verwender - nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungslast - den Vortrag des Verwendungsgegners, er habe keine Einflussmöglichkeit gehabt, qualifiziert bestreiten, indem er konkret darlegt, wie er die Klausel zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die Klausel freiwillig akzeptiert ( BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 31, NZA 2014, 905 ).

    Vielmehr muss nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens differenziert werden ( BAG 18. März 2014 - 9 AZR 545/12 - Rn. 17, NZA 2014, 957; BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 35 ff., NZA 2014, 905 ).

    Eine geltungserhaltende Reduktion der zu weit gefassten Klausel scheidet ebenso wie eine ergänzende Vertragsauslegung aus, weil hierdurch die Regelung des § 307 BGB unterlaufen würde ( vgl. BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 41 und 43, NZA 2014, 905; BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 29 und 34, NZA 2006, 1042 ).

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 545/12

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - AGB - Eigenkündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 397/14
    Dazu gehören auch Regelungen, die die Umstände des vom Verwender gemachten Hauptleistungsversprechens ausgestalten ( BAG 18. März 2014 - 9 AZR 545/12 - Rn. 15, NZA 2014, 957) .

    Vielmehr muss nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens differenziert werden ( BAG 18. März 2014 - 9 AZR 545/12 - Rn. 17, NZA 2014, 957; BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 35 ff., NZA 2014, 905 ).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 397/14
    Eine geltungserhaltende Reduktion der zu weit gefassten Klausel scheidet ebenso wie eine ergänzende Vertragsauslegung aus, weil hierdurch die Regelung des § 307 BGB unterlaufen würde ( vgl. BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 41 und 43, NZA 2014, 905; BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 29 und 34, NZA 2006, 1042 ).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 397/14
    Auch eine mündliche Vertragsbedingung kann eine Allgemeine Geschäftsbedingung sein ( BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11- Rn. 14, NZA 2012, 908 ).
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 397/14
    Eine derartige Vergütungsabrede wäre gemäß der zutreffenden Bewertung des Arbeitsgerichts als sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB einzustufen, weil es dem Kläger im vorliegenden Einzelfall nicht möglich ist, durch vollen Einsatz seiner Arbeitskraft ein ausreichendes Einkommen bzw. die geforderten Umsätze zu erzielen ( vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 98/11 - Rn. 33, juris ).
  • LAG Hamm, 05.09.1997 - 10 Sa 636/97

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Auslegung einer arbeitsvertraglichen Regelung;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 397/14
    bb) Im Streitfall liegen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vor, ob und ggf. zu welchen Bedingungen die Parteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben eine Kostenerstattung bei einer vorzeitigen Kündigung des Klägers während der Fortbildung vereinbart hätten ( vgl. hierzu auch LAG Hamm 5. September 1997 - 10 Sa 636/97 - Rn. 49, juris ).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 397/14
    Der Arbeitsvertrag ist Verbrauchervertrag i.S.v. § 310 Abs. 3 BGB ( BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - NZA 2005, 1111 ).
  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 397/14
    Im Übrigen findet die ergänzende Vertragsauslegung ihre Grenze an dem im Vertrag zum Ausdruck kommenden Parteiwillen; sie darf daher nicht zu einer Abänderung oder Erweiterung des Vertragsgegenstands führen ( BGH 17. April 2002 - VII ZR 297/01 - Rn. 27, NJW 2002, 2310 ).
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