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   LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 5 TaBV 19/14   

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https://dejure.org/2015,7875
LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 5 TaBV 19/14 (https://dejure.org/2015,7875)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.02.2015 - 5 TaBV 19/14 (https://dejure.org/2015,7875)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 5 TaBV 19/14 (https://dejure.org/2015,7875)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 40 Abs 1 BetrVG, § 54 BetrVG, § 59 Abs 1 BetrVG
    Rechtsanwaltskosten eines Scheinkonzernbetriebsrats

  • IWW

    § 54 Abs. 1 BetrVG, § ... 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 59 Abs. 1, 40 Abs. 1 BetrVG, § 398 BGB, § 40 BetrVG, § 23 Abs. 3 BetrVG, § 40 Abs. 1 BetrVG, § 59 Abs. 1 BetrVG, § 54 BetrVG, § 291 BGB, § 23 Abs. 1 BetrVG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellungsanspruch eines unter Verkennung des Konzernbegriffs errichteten Konzernbetriebsrats

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Schein-Konzernbetriebsrat darf Kostenerstattung verlangen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Schein-Konzernbetriebsrat darf Kostenerstattung verlangen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 1; BetrVG § 59 Abs. 1
    Freistellungsanspruch eines unter Verkennung des Konzernbegriffs errichteten Konzernbetriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freistellungsanspruch eines unter Verkennung des Konzernbegriffs errichteten Konzernbetriebsrats

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.02.2011 - 7 ABR 11/10

    Konzernbetriebsrat - Sparten-Konzernbetriebsrat

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 5 TaBV 19/14
    Das BAG hat mit Beschluss vom 09.02.2011 (7 ABR 11/10) rechtskräftig festgestellt, dass der Konzernbetriebsrat nicht wirksam errichtet wurde.

    Der Antragsteller vertrat den Konzernbetriebsrat in dem Beschlussverfahren (BAG 7 ABR 11/10) ua. gegen den C. durch drei Instanzen.

    Das BAG hat mit Beschluss vom 09.02.2011 (7 ABR 11/10 - Juris) dessen Rechtsbeschwerde zurückgewiesen.

    Der Konzernbetriebsrat habe es für erforderlich halten dürfen, die Wirksamkeit seiner Errichtung durch drei Instanzen bis zum BAG (09.02.2011 - 7 ABR 11/10) überprüfen zu lassen.

    Hiervon sei auch der 7. Senat des BAG in seinem Beschluss vom 09.02.2011 (7 ABR 11/10) ausgegangen, denn er habe mit apodiktischer Klarheit ausgeführt, dass der für den Rettungsdienst des D. in Rheinland-Pfalz als Sparten-Konzernbetriebsrat errichtete Konzernbetriebsrat nicht wirksam errichtet worden sei.

    Gegen eine grobe Verkennung des Konzernbegriffs spreche nicht, dass das Beschlussverfahren (7 ABR 11/10) über drei Instanzen geführt worden sei und ein umfangreicher Sach- und Rechtsvortrag der Beteiligten bewältigt werden musste, weshalb die Entscheidungen erster und zweiter Instanz ebenfalls umfangreiche Ausführungen zur Entscheidungsbegründung enthielten.

    Dass die gesetzliche Betriebsverfassung keinen Sparten-Konzernbetriebsrat vorsehe, sei vom BAG bis zu seinem Beschluss vom 09.02.2011 (7 ABR 11/10) zwar so noch nicht entschieden worden.

    Der Landesverband ist verpflichtet, an den Antragsteller gem. Kostenrechnung vom 13.01.2012 die im Beschlussverfahren 7 ABR 11/10 in drei Instanzen entstandenen Anwaltskosten in einer Gesamthöhe von EUR 8.730,79 zu zahlen.

    Das Arbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass der Landesverband verpflichtet ist, den Konzernbetriebsrat von den Anwaltskosten freizustellen, obwohl das BAG mit Beschluss vom 09.02.2011 (7 ABR 11/10) rechtskräftig festgestellt hat, dass der Konzernbetriebsrat nicht rechtmäßig errichtet worden ist.

    Ausgehend von diesen Grundsätzen war die Rechtsverfolgung durch den Konzernbetriebsrat in dem Beschlussverfahren 7 ABR 11/10 durch drei Instanzen nicht offensichtlich aussichtslos.

    Das BAG ist der Frage, ob der Landesverband verpflichtet ist, den Konzernbetriebsrat für das Beschlussverfahren 7 ABR 11/10 von den in drei Instanzen angefallenen Rechtsanwaltskosten freizustellen, mangels Entscheidungserheblichkeit nicht nachgegangen.

    Der Landesverband wurde im Beschlussverfahren 7 ABR 11/10 als "herrschendes Unternehmen" in Anspruch genommen.

    Die Erforderlichkeit der Einleitung des Beschlussverfahrens 7 ABR 11/10 und der Hinzuziehung eines Anwalts ist ex ante zu dem Zeitpunkt zu beurteilen, in dem die Kosten ausgelöst werden (vgl. BAG 18.07.2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 37 mwN).

    Nachdem das LAG die Rechtsbeschwerde zugelassen hatte, war der zweitinstanzliche Beschluss, dass der Konzernbetriebsrat nicht wirksam errichtet worden ist, bis zur Entscheidung des BAG am 09.02.2011 (7 ABR 11/10) nicht rechtskräftig.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 3 TaBV 32/09

    Konzernbetriebsratsfähiger Konzern - Landesverband des Roten Kreuzes als

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 5 TaBV 19/14
    Das LAG Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 15.12.2009 (3 TaBV 32/09 - Juris) die Beschwerde des Konzernbetriebsrats zurückgewiesen.

    Der Landesverband könne nicht mit Erfolg einwenden, der Konzernbetriebsrat hätte seine Tätigkeit nach der Entscheidung des LAG (15.12.2009 - 3 TaBV 32/09) einstellen müssen.

    Bereits deshalb konnte das Beschlussverfahren nicht als aussichtslos angesehen werden, zumal das LAG Rheinland-Pfalz wegen grundsätzlicher Bedeutung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen im Beschluss vom 15.12.2009 (3 TaBV 32/09) die Rechtsbeschwerde zugelassen hatte.

    Entgegen der Ansicht des Landesverbands ist für seine Kostenfreistellungspflicht unerheblich, dass der Schein-Konzernbetriebsrat trotz seines Unterliegens vor dem Arbeitsgericht (30.04.2009 - 8 BV 44/08) und vor dem LAG Rheinland-Pfalz (15.12.2009 - 3 TaBV 32/09) seine Arbeit ungerührt fortgesetzt und durch die Beauftragung des Antragstellers mit seiner Beratung am 06.05.2010 auch noch weitere Kosten verursacht hat.

    Der Vorwurf eines "groben Verstoßes" erweist sich vor dem Hintergrund, das der Konzernbetriebsrat am 15.12.2009 vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (3 TaBV 32/09) in zweiter Instanz erneut verloren hatte, als völlig haltlos.

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 51/05

    Konzernbetriebsrat - Wegfall der Errichtungsvoraussetzungen -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 5 TaBV 19/14
    Kostenerstattungsansprüche stünden nicht nur wirksam errichteten Konzernbetriebsräten zu, es genüge, dass die Errichtung nicht unter offensichtlicher Verkennung des Konzernbegriffs erfolgt sei (BAG 23.08.2006 - 7 ABR 51/05 - Rn. 52 f.).

    Wenngleich ihm das Betriebsverfassungsgesetz - ebenso wie dem Betriebsrat - keine generelle Rechts- und Vermögensfähigkeit verleiht, ist er insoweit als partiell vermögensfähig anzusehen (so ausdrücklich BAG 23.08.2006 - 7 ABR 51/05 - Rn. 50 mwN).

    Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie für Kostenerstattungsansprüche nichtig gewählter Betriebsratsmitglieder (so ausdrücklich BAG 23.08.2006 - 7 ABR 51/05 - Rn. 53 mwN).

    Nach der Rechtsprechung des BAG entsteht durch die Kostentragungspflicht iSv. §§ 59 Abs. 1, § 40 Abs. 1 BetrVG zwischen dem herrschenden Unternehmen und dem Konzernbetriebsrat ein vermögensrechtliches gesetzliches Schuldverhältnis (vgl. BAG 23.08.2006 - 7 ABR 51/05 - Rn. 50-51).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11

    Internetzugang für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 5 TaBV 19/14
    Die Erforderlichkeit der Einleitung des Beschlussverfahrens 7 ABR 11/10 und der Hinzuziehung eines Anwalts ist ex ante zu dem Zeitpunkt zu beurteilen, in dem die Kosten ausgelöst werden (vgl. BAG 18.07.2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 37 mwN).

    Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers entfällt bei einer offensichtlich aussichtslosen oder mutwilligen Rechtsverfolgung des Betriebsrats (vgl. BAG 18.07.2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 37 mwN).

  • ArbG Düsseldorf, 02.09.2008 - 7 Ca 1837/08

    Außerordentliche Kündigung, verbale sexuelle Belästigung, verbale Entgleisung,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 5 TaBV 19/14
    Zum gleichen Ergebnis sei das Arbeitsgerichts Koblenz mit zwei im Wesentlichen gleich lautenden Urteilen vom 15.09.2011 (7 Ca 1837/08 und 7 Ca 1838/08) gekommen.

    Soweit sich der Landesverband auf die klageabweisenden Urteile des Arbeitsgerichts Koblenz vom 15.09.2011 in den Verfahren 7 Ca 1837/08 und 7 Ca 1838/08 beruft, die zwei Schein-Konzernbetriebsratsmitglieder (K. und Z.) wegen Vergütungsansprüchen bei Sitzungsteilnahme und Reisekostenerstattung angestrengt haben, verhilft dies seiner Beschwerde nicht zum Erfolg.

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 4/84

    Zulässigkeit der Revision bei verschiedenen Streitgegenständen - Ersatzpflicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 5 TaBV 19/14
    Dabei steht dem (Konzern-)Betriebsrat bei der Subsumtion der Umstände des die Kosten auslösenden Einzelfalls ein Beurteilungsspielraum zu, den er jedesmal von neuem ausfüllen muss (vgl. BAG 16.10.1986 - 6 ABR 4/84).
  • BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 5 TaBV 19/14
    Davon kann jedenfalls dann nicht ausgegangen werden, wenn über eine ungeklärte Rechtsfrage zu entscheiden ist und die Rechtsauffassung des (Konzern-)Betriebsrats vertretbar erscheint (vgl. hierzu BAG 19.03.2003 - 7 ABR 15/02 - Rn. 9 mwN).
  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 5 TaBV 19/14
    Das schließt es aus, die Erforderlichkeit einer kostenverursachenden Maßnahme mit Erkenntnissen zu begründen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt oder während des Verfahrens über die Kostenfreistellung entstanden sein können (vgl. BAG 15.11.2000 - 7 ABR 24/00 - Rn. 18 mwN).
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