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   LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2006 - 2 Sa 420/06   

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https://dejure.org/2006,13201
LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2006 - 2 Sa 420/06 (https://dejure.org/2006,13201)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.09.2006 - 2 Sa 420/06 (https://dejure.org/2006,13201)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. September 2006 - 2 Sa 420/06 (https://dejure.org/2006,13201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönliche Haftung der Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH; Persönliche Haftung wegen der Übernahme von Frühbezugsaufträgen ; Ausnahme von dem Grundsatz der Haftung des Vertragpartners bei Beteiligung eines Sachwalters oder ähnlicher Personen; Haftung des ...

  • Judicialis

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 8 a.F.; ; BGB § ... 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; BGB § 852 a.F.; ; StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 27; ; StGB § 263; ; StGB § 283; ; StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 283d; ; InsO § 103; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. b); ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; GmbHG § 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; GmbHG § 13 Abs. 2
    Persönliche Haftung der Geschäftsführer einer GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.11.2005 - 8 AZR 1/05

    Haftung bei Insolvenz einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2006 - 2 Sa 420/06
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG, Urteil vom 24.11.2005 - 8 AZR 1/05 - NZA 2006, 914 ff.), der die Kammer folgt, sind vertragliche Ansprüche gegen den Vertragspartner, in der Regel also gegen die Gesellschaft zu richten.

    Ein solcher ergibt sich etwa aus den Grundsätzen der Eigenhaftung von Vermittlern, Vertretern oder Sachwaltern (vgl. BAG, Urteil vom 24.11.2005 - 8 AZR 1/05 - NZA 2006, 914 ff. m.w.N.).

    Danach kann der für einen Beteiligten auftretende Vertreter, Vermittler oder Sachwalter selbst auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn er in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder wenn er ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse am Abschluss des Geschäfts hatte und damit einen eigenständigen Schuldgrund gesetzt hat (vgl. BAG, Urteil vom 24.11.2005 - 8 AZR 1/05 - NZA 2006, 914 ff. unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 24.05.2005 - IX ZR 114/01 - NJW-RR 2005, 1137 f.; vgl. auch Zöllner/Noack, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Auflage 2006, § 43 Rn. 70 ff.).

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 371/02

    Voraussetzungen der Haftung für Schäden durch die Verteidigung in einem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2006 - 2 Sa 420/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.2003 - VI ZR 371/02 - NJW 2004, 446 ff. m.w.N.) erfordert der Schädigungsvorsatz im Sinne des § 826 BGB das Bewusstsein, dass das Handeln die ernstliche Möglichkeit des schädigenden Erfolges haben werde.

    Es kann dabei vorliegend offen bleiben, ob das Bestreiten des Beklagten im Prozess überhaupt eine sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB darstellen kann (vgl. dazu im Einzelnen BGH, Urteil vom 11.11.2003 - VI ZR 371/02 - NJW 2004, 446 ff.).

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 114/01

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Konkursverwalters für eine nicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2006 - 2 Sa 420/06
    Danach kann der für einen Beteiligten auftretende Vertreter, Vermittler oder Sachwalter selbst auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn er in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder wenn er ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse am Abschluss des Geschäfts hatte und damit einen eigenständigen Schuldgrund gesetzt hat (vgl. BAG, Urteil vom 24.11.2005 - 8 AZR 1/05 - NZA 2006, 914 ff. unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 24.05.2005 - IX ZR 114/01 - NJW-RR 2005, 1137 f.; vgl. auch Zöllner/Noack, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Auflage 2006, § 43 Rn. 70 ff.).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2006 - 2 Sa 420/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 19.07.2004 - II ZR 217/03 - NJW 2004, 2668 ff.) ist ein Verhalten sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.11.2004 - 2 Sa 555/03

    Beweiswürdigung / doppelte Schriftformklausel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2006 - 2 Sa 420/06
    Mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil des erkennenden Gerichts vom 23.11.2004 - 2 Sa 555/03 - wurde das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz abgeändert und die M zur Zahlung von 40.903,35 Euro nebst 5, 95% Zinsen hieraus seit dem 1. Juli 1997 an die Klägerin verurteilt.
  • BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04

    Persönliche Haftung - unterbliebene Sicherung - Wertguthaben

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2006 - 2 Sa 420/06
    Solche "sonstigen Rechte" sind im Hinblick auf die Nennung hinter "Eigentum" nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.2005 - 9 AZR 436/04 - NZA 2006, 729 ff. m.w.N.) nur diejenigen Rechte, die denselben rechtlichen Charakter wie das Eigentumsrecht besitzen und die ebenso wie Leben, Gesundheit und Freiheit von jedermann zu beachten sind, also nur die so genannten absoluten oder ausschließlichen Rechte.
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