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   LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2020 - 2 Sa 40/20   

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https://dejure.org/2020,50138
LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2020 - 2 Sa 40/20 (https://dejure.org/2020,50138)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.11.2020 - 2 Sa 40/20 (https://dejure.org/2020,50138)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. November 2020 - 2 Sa 40/20 (https://dejure.org/2020,50138)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 1 EntgFG, § 4 Abs 1 EntgFG, § 4 Abs 2 EntgFG, § 297 BGB, § 138 Abs 3 ZPO
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswille - Darlegungs- und Beweislast

  • IWW

    § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 3 Abs. 1 EFZG, § 297 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 EFZG, § 2 EFZG, §§ 286, 288 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2018 - 4 Sa 435/17

    Entgeltfortzahlung - Überstundenvergütung - nachteilige Vertragsänderung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2020 - 2 Sa 40/20
    Die Darlegungs- und Beweislast für den Einwand, der Ausfall der Arbeit habe aufgrund einer anderweitigen Leistungsunmöglichkeit oder Leistungsunwilligkeit des Arbeitnehmers nicht allein auf der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit beruht, trägt der Arbeitgeber; das entspricht der Regelung beim Annahmeverzug gemäß § 297 BGB ( BAG 29. September 2004 - 5 AZR 558/03 - Rn. 17, NZA 2005, 225; LAG Rheinland-Pfalz 15. November 2018 - 4 Sa 435/17 - Rn. 41, juris; Staudinger/Oetker (2019) BGB § 616 Rn. 538; Schmitt Entgeltfortzahlungsgesetz 8. Aufl. § 3 EFZG Rn. 121 ).

    Trägt er dazu nichts vor, gilt die Behauptung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer sei während des betreffenden Zeitraums leistungsunwillig gewesen, gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden ( BAG 17. August 2011 - 5 AZR 251/10 - Rn. 17, NZA-RR 2012, 342; LAG Rheinland-Pfalz 15. November 2018 - 4 Sa 435/17 - Rn. 41, juris ).

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 494/01

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswille

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2020 - 2 Sa 40/20
    Der Arbeitnehmer, der nicht bereit ist zu arbeiten, erhält danach auch im Falle einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Erkrankung keine Vergütung ( BAG 04. Dezember 2002 - 5 AZR 494/01 - Rn. 17 und 18, juris ).

    Zwar spricht ein längeres unentschuldigtes Fehlen als real feststellbare, nicht bloß hypothetische Ursache gegen den Arbeitswillen des Arbeitnehmers ( BAG 04. Dezember 2002 - 5 AZR 494/01 - Rn. 18, juris ).

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 251/10

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2020 - 2 Sa 40/20
    Trägt er dazu nichts vor, gilt die Behauptung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer sei während des betreffenden Zeitraums leistungsunwillig gewesen, gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden ( BAG 17. August 2011 - 5 AZR 251/10 - Rn. 17, NZA-RR 2012, 342; LAG Rheinland-Pfalz 15. November 2018 - 4 Sa 435/17 - Rn. 41, juris ).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2020 - 2 Sa 40/20
    Das Moment der Beharrlichkeit kann allerdings auch schon darin zu sehen sein, dass der Arbeitnehmer in einem einmaligen Fall eine Anweisung nicht befolgt; das muss dann aber z. B. durch eine vorhergehende erfolglose Abmahnung verdeutlicht werden ( BAG 05. April 2001 - 2 AZR 580/99 - Rn. 24, NZA 2001, 893 ).
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 558/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2020 - 2 Sa 40/20
    Die Darlegungs- und Beweislast für den Einwand, der Ausfall der Arbeit habe aufgrund einer anderweitigen Leistungsunmöglichkeit oder Leistungsunwilligkeit des Arbeitnehmers nicht allein auf der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit beruht, trägt der Arbeitgeber; das entspricht der Regelung beim Annahmeverzug gemäß § 297 BGB ( BAG 29. September 2004 - 5 AZR 558/03 - Rn. 17, NZA 2005, 225; LAG Rheinland-Pfalz 15. November 2018 - 4 Sa 435/17 - Rn. 41, juris; Staudinger/Oetker (2019) BGB § 616 Rn. 538; Schmitt Entgeltfortzahlungsgesetz 8. Aufl. § 3 EFZG Rn. 121 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2021 - 8 Sa 328/20

    Annahmeverzug - Ausschluss bei fehlender Leistungsbereitschaft

    Der subjektive Leistungswille ist eine von dem Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Verzugszeitraums vorliegen muss (BAG, Urt. v. 21.10.2015, 5 AZR 843/14; Urt. v. 24.09.2003, 5 AZR 591/02; Urt. v. 19.05.2004, 5 AZR 434/03; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.11.2020, 2 Sa 40/20 ).
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