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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 6 TaBV 26/16   

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LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 6 TaBV 26/16 (https://dejure.org/2017,33062)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.04.2017 - 6 TaBV 26/16 (https://dejure.org/2017,33062)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. April 2017 - 6 TaBV 26/16 (https://dejure.org/2017,33062)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 111 S 1 BetrVG, § 111 S 3 Nr 3 BetrVG
    Einsetzung einer Einigungsstelle - Betriebsänderung

  • IWW

    § 111 BetrVG, § ... 111 Satz 1 BetrVG, § 111 Satz 3 Nr. 3 BetrVG, § 111 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG, § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 111 Satz 3 Nr. 4 BetrVG, § 1 BetrVG, § 100 Abs. 2 S. 1 ArbGG, § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 100 ArbGG, § 100 Abs. 1 S. 2 ArbGG, § 291 ZPO, § 111 S. 3 Nr. 3, 112 Abs. 2 S. 2 BetrVG, § 112 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 112 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 112 Abs. 4 Satz 2 BetrVG, § 111 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 111 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BetrVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 111 Abs. 3 Satz 3 BetrVG, § 111 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 111 Satz 3 BetrVG, § 100 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ 111, 112 BetrVG, § 100 Abs. 2 S. 4 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsetzung einer Einigungsstelle zur Verhandlung eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans im Zusammenhang mit einer umstrittenen Betriebsänderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrieb; anderer; Betriebsänderung; Einigungsstelle; Gemeinschaftsbetrieb; Interessenausgleich; Leitungsvereinbarung; Sozialplan; Unzuständigkeit; offensichtliche; Zusammenschluss

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 100 Abs. 1 S. 2
    Zulässigkeit der Einsetzung einer Einigungsstelle zur Verhandlung eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans im Zusammenhang mit einer umstrittenen Betriebsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2016 - 6 TaBVGa 2/16

    Einstweilige Verfügung - Unterlassung einer Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 6 TaBV 26/16
    Der Antrag blieb erst- und auch zweitinstanzlich infolge Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Oktober 2016 - 6 TaBVGa 2/16 - erfolglos.

    Ein Anspruch auf "Folgenbeseitigung" hinsichtlich einer bereits durchgeführten Betriebsänderung kommt aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte in personellen und sozialen Angelegenheiten einerseits und wirtschaftlichen Angelegenheiten andererseits einschließlich der jeweils vorgesehenen Sanktionsregelungen nicht in Betracht (vgl. hierzu im Einzelnen: LAG Rheinland-Pfalz 13. Oktober 2016 - 6 TaBVGa 2/16 - Rn. 32; im Ansatz anders vgl. obiter dictum LAG Rheinland-Pfalz 02. Oktober 2014 - 3 TaBVGa 5/14 - Rn. 45, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 3/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 6 TaBV 26/16
    Dazu müssen die in der Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt und die menschliche Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden (vgl. zur st. Rspr.: BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 -, Rn. 31 f., 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 27; 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 22; 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 18 mwN; jeweils zitiert nach juris).

    Eine lediglich unternehmerische Zusammenarbeit genügt dagegen nicht, sondern die Funktionen des Arbeitgebers in den sozialen und personellen Angelegenheiten des BetrVG müssen institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (vgl. BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 -, Rn. 31 f ., aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2016 - 7 TaBV 22/16

    Einsetzung einer Einigungsstelle bei Stilllegung eines wesentlichen Betriebsteils

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 6 TaBV 26/16
    Der eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (vgl. BAG 30. Januar 1990 - 1 ABR 2/89 - Rn. 26; LAG Rheinland-Pfalz 09. November 2016 - 7 TaBV 22/16 - Rn. 46, LAG Berlin-Brandenburg 28. Juli 2011 - 26 TaBV 1298/11 - Rz. 40, jeweils zitiert nach juris).

    Die von der Einigungsstelle vertretene Rechtsauffassung unterliegt dann der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung (LAG Rheinland-Pfalz 09. November 2016 - 7 TaBV 22/16 - Rn. 46, zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2014 - 3 TaBVGa 5/14

    Unterlassung einer Betriebsänderung - einstweilige Verfügung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 6 TaBV 26/16
    Ein Anspruch auf "Folgenbeseitigung" hinsichtlich einer bereits durchgeführten Betriebsänderung kommt aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte in personellen und sozialen Angelegenheiten einerseits und wirtschaftlichen Angelegenheiten andererseits einschließlich der jeweils vorgesehenen Sanktionsregelungen nicht in Betracht (vgl. hierzu im Einzelnen: LAG Rheinland-Pfalz 13. Oktober 2016 - 6 TaBVGa 2/16 - Rn. 32; im Ansatz anders vgl. obiter dictum LAG Rheinland-Pfalz 02. Oktober 2014 - 3 TaBVGa 5/14 - Rn. 45, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 13.02.2013 - 7 ABR 36/11

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 6 TaBV 26/16
    Dazu müssen die in der Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt und die menschliche Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden (vgl. zur st. Rspr.: BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 -, Rn. 31 f., 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 27; 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 22; 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 18 mwN; jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Hamburg, 26.03.2014 - 5 TaBV 3/14

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle - Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 6 TaBV 26/16
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle auch dann, was die zugrunde zu legenden Tatsachen anbelangt, wenn die zuständigkeitsbegründende Tatsachengrundlage zwar streitig ist, die Richtigkeit der für die Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechenden Tatsachen dem Gericht im Sinn von § 291 ZPO jedoch offenkundig ist oder offenkundig gemacht wird (LAG Hamburg 26. März 2014 - 5 TaBV 3/14 - Rn. 42 mwN, zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - 26 TaBV 1298/11

    Errichtung einer Einigungsstelle in Bezug auf einen Interessenausgleich und einen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 6 TaBV 26/16
    Der eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (vgl. BAG 30. Januar 1990 - 1 ABR 2/89 - Rn. 26; LAG Rheinland-Pfalz 09. November 2016 - 7 TaBV 22/16 - Rn. 46, LAG Berlin-Brandenburg 28. Juli 2011 - 26 TaBV 1298/11 - Rz. 40, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Niedersachsen, 19.12.2012 - 1 TaBV 112/12

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle zur "Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 6 TaBV 26/16
    Gibt es bei einer Rechtsfrage eine gefestigte und abschließende höchstrichterliche Rechtsprechung, der zu Folge dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht zusteht, so ist davon auszugehen, dass die dazu begehrte Einigungsstelle offensichtlich unzuständig ist (LAG Niedersachen 19. Dezember 2012 - 1 TaBV 112/12 - Rn. 37 mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 708/09

    Betriebsänderung im Kleinbetrieb

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 6 TaBV 26/16
    Liegt einer der Tatbestände des § 111 Satz 3 BetrVG vor, werden diese fingiert (vgl. BAG 09. Januar 2011 - 1 AZR 708/09 - Rn. 13, zitiert nach juris).
  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 38/08

    Betrieb und Betriebsteil

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 6 TaBV 26/16
    Dazu müssen die in der Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt und die menschliche Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden (vgl. zur st. Rspr.: BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 -, Rn. 31 f., 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 27; 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 22; 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 18 mwN; jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Brandenburg, 08.07.1997 - 7 TaBV 9/97

    Keine Einsetzung einer Einigungsstelle bei offensichtlicher Unzuständigkeit;

  • BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07

    Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05

    Sozialplanpflicht bei Personalabbau

  • LAG Hessen, 15.07.2008 - 4 TaBV 128/08

    Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit - Offensichtlichkeitsmaßstab -

  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 TaBV 20/17

    Gemeinschaftsbetrieb - Betriebsänderung - Unterlassungsanspruch des Betriebsrates

    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. und zu 3. hat das LAG Rheinland-Pfalz diese Entscheidung mit Beschluss vom 27.04.2017 (AZ: 6 TaBV 26/16) teilweise abgeändert, soweit das Arbeitsgericht die Einigungsstelle auch zur Verhandlung eines Interessenausgleichs eingesetzt hatte, und insoweit den Antrag des Betriebsrats zurückgewiesen.

    Der Unterlassungsantrag ist nicht bereits deshalb unbegründet, weil das LAG Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 27.04.2017 - 6 TaBV 26/16 - den Antrag des Betriebsrats auf Einsetzung einer Einigungsstelle zur Verhandlung eines Interessenausgleichs mit der Begründung abgewiesen hat, die Einigungsstelle sei insoweit offensichtlich unzuständig.

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